Auszug - Bauvorhaben der HOWOGE WBG in Blankenburg  

 
 
32. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
TOP: Ö 2.11
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 27.04.2005 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 Anlass: ordentliche Tagung
Raum: Haus 7, BVV-Saal
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
V-0899 Bauvorhaben der HOWOGE WBG in Blankenburg
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss Stadtentwicklung/Bauen und WohnenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG
 
Wortprotokoll
Beschluss

Die Behandlung der Drucksache wird auf die Fortsetzung der 32

Die Behandlung der Drucksache wird auf die Fortsetzung der 32. Tagung der BVV am 01. Juni 2005 vertagt.

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

Das Bezirksamt wird ersucht,

 

unverzüglich das Bauvorhaben der Wohnungsbaugesellschaft HoWoGe auf der Fläche „Straße 26 / Klagenfurter Straße“ zur Errichtung von etwa 80 Einfamilienhäusern zu befördern, insbesondere durch

 

  • Abtrennung/Verkleinerung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes (in Aufstellung) XVIII-29, um damit die Rahmenbedingungen für eine schnelle Bearbeitung zu schaffen,
  • Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit der HoWoGe zur Finanzierung der städtebaulichen Planungsleistungen und notwendigen Gutachten und Fachplanungen, um zügig durch Aufstellung des Bebauungsplanes bis zum Juli 2006 Baurecht für das Bauvorhaben zu schaffen,
  • Abstimmung der notwendigen Erschließung des Gebietes unter Einbezug der Berliner Wasserbetriebe,
  • Nach Klärung der genauen Rahmenbedingungen Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit der HoWoGe über die Erschließung und – falls tatsächlich notwendig - die Beteiligung an Kosten für mögliche Kita-Plätze, die Kosten sind durch angepasste  Ausbaustandards gering zu halten, um so die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens nicht zu gefährden,  eine Kostenbeteiligung des Bezirks und der Anlieger an den Kosten der Erschließung (inkl. Planungsleistungen) sowie den naturschutzrechtlich geforderten Ausgleichsmaßnahmen ist auszuschließen,
  • Regelmäßig im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen über den Fortgang der Planung zu berichten.

 

Abstimmung im Ausschuss: 8 Ja / 4 Nein / 2 Enthaltungen

 


 
 

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