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Auszug - Konsequenzen aus den neuen Leitsätzen zur Stadterneuerung für die Sanierungsgebiete in Berlin
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Fragen zu den Leitsätzen zur
Stadterneuerung ·
wann werden
welche Sanierungsgebiete im Bezirk aufgehoben? ·
Was bedeutet
eine solche Formulierung wie im Punkt 6, auf Seite 3 der Leitsätze „wesentliche
Infrastrukturprojekte erneuert bzw. realisiert sind“? ·
Was sind
historische Bezirkszentren? Abriss störender Gebäude? Sind diese Zentren in den
Sanierungsgebieten erfasst? Die Leitlinien wurden vor
ihrer Verabschiedung außerhalb des Senats nicht diskutiert. In Vorbereitung der
neuerlichen Behandlung der Leitlinien werden die Fraktionen auf- gefordert Fragen und
Probleme bis zum 14.04. über den Ausschussvorsitzenden dem BA zu übermitteln. Zur Drs.: 945/05 BstR Federlein verweist auf
die Informationsmöglichkeiten, insbesondere die Kosten- Leistungsübersicht und
spricht in diesem Zusammenhang von wechselseitiger Über- forderung. Nach Senatsinformation
sollen aufgehoben werden: ·
ab 2006 erste
Aufhebungen vor allem im Westteil, plus Köpenick - Altstadt; ·
ab 2007 Mitte
und Friedrichshain-Kreuzberg; ·
ab 2008
Kollwitzplatz; ·
2009/2010 alle
anderen Sanierungsgebiete des Bezirks. Für die Drs.: 945/05
beantragt der Ausschussvorsitzende für die nächste BVV Tagung einen
Platzhalter. Es wird
folgender Beschluss gefasst: |
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