Auszug - Schwerpunkt: Umsetzung der Hartz -IV-Gesetzgebung bei Jugendlichen und jungen Heranwachsenden (Konzept, Umgang im Bezirk, Zuweisungspraxis, Maßnahmen) Angefragt: Hr. Rohling (Jugendamt FB 1), Fr. Schalow (Agentur für Arbeit Nord)  

 
 
öffentliche Sitzung Ausschusses JobCenter Pankow
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss JobCenter Pankow Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Do, 24.03.2005 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll
Beschluss

Ausbildungsmarktlage/Berufsberatung

Ausbildungsmarktlage/Berufsberatung

Die Daten beziehen sich auf die Geschäftstelle Pankow Stand Februar:

305 gemeldete offene Ausbildungsstellen, davon 301 betriebliche; es existieren insgesamt 1258 Bewerber

 

Die Eingliederungsvereinbarungen werden bis Ende April abgeschlossen sein. Davon sind ungefähr 1500 Jugendliche betroffen. 272 Eingliederungsvereinbarungen sind bereits abgeschlossen.

 

Zwischen Jobcenter und Berufsberatung gibt es eine Zusammenarbeit, im Rahmen der Betreuung durch den Fallmanager.  Es finden die ersten Abstimmungsprozesse in der täglichen Arbeit statt. Am 4. Mai 2005 findet eine Jugendkonferenz statt, um die gesamte Arbeit mit den U 25 abzustimmen.

 

Wie viel Fallmanager für die Jugendlichen? Die Fachkräfte kommen aus dem Sozialamt und auch aus Arbeitsagentur. Der Betreuungsschlüssel ist mehr als erfüllt, 141 Jugendliche auf einen Fallmanager. Das Jobcenter ist immer noch dabei die Jugendlichen kennen zulernen und zusammen mit Jugendlichen die Eingliederungsvereinbarungen zu erarbeiten.

 

 

Die Zielrichtung ist die Jugendlichen in Ausbildung oder Arbeit zu bringen; bei MAE sollen soziale Kompetenzen vermittelt werden.

Welche Maßnahmen für die U 25 wurden im 1. Quartal ergriffen?

 

Die genau Statistik der Beratung von Jugendlichen zur Berufsberatung wird von der Vorsitzenden mit geschickt.

 

Die Abstimmung zwischen Jugendamt und Jobcenter müssen mit Hilfe verschiedener Methoden verbessert werden, z.B. Schecklisten, Arbeitsberatungen, Jugendkonferenz. An der Jugendkonferenz wird auch das Jugendamt mitwirken. Es sollen während der Konferenz 2 Workshops stattfinden. Das Jugendamt ist bei der Vorbereitung eines Workshops mit eingebunden. Auch die Wirtschaftsstadträtin ist in die Vorbereitung mit einbezogen. Es wird auch eine Berlinweite Jugendkonferenz stattfinden. Die Jugendkonferenz soll keine einmalige Aktion bleiben, sondern das Aktionsprogramm mit begleiten.

 

Die Vernetzung von Leistungen SBG II, III und VIII ist noch nicht in Angriff genommen worden. Dieser Punkt wurde bisher nur angerissen und wird beim nächsten Arbeitstreffen Ende April wieder angesprochen werden

 

Aus Sicht der Jugendhilfe könnte im SGB II nicht mehr alle Jugendlichen gefördert werden, die im Bereich der Jugendhilfe anders gefördert wurden. Nach Gesetz sind die Maßnahmen des SGB II vorrangig vor dem SGB VIII.

Die Instrumentarien des SBG II sind enger, weil es meist nur um das Fördern und Fordern geht. Darum ist die Zusammenarbeit zwischen beiden Ämtern umso wichtiger. Es wird angeregt, dass die Kooperationsvereinbarung Jugendämtern mit Arbeitsämtern aus 1995 ausgedehnt und angepasst wird.

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 


 
 

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