Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Auszug - Schwerpunkt: Umsetzung der Hartz -IV-Gesetzgebung bei Jugendlichen und jungen Heranwachsenden (Konzept, Umgang im Bezirk, Zuweisungspraxis, Maßnahmen) Angefragt: Hr. Rohling (Jugendamt FB 1), Fr. Schalow (Agentur für Arbeit Nord)
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ausbildungsmarktlage/Berufsberatung Die Daten
beziehen sich auf die Geschäftstelle Pankow Stand Februar: 305 gemeldete
offene Ausbildungsstellen, davon 301 betriebliche; es existieren insgesamt 1258
Bewerber Die
Eingliederungsvereinbarungen werden bis Ende April abgeschlossen sein. Davon
sind ungefähr 1500 Jugendliche betroffen. 272 Eingliederungsvereinbarungen sind
bereits abgeschlossen. Zwischen
Jobcenter und Berufsberatung gibt es eine Zusammenarbeit, im Rahmen der
Betreuung durch den Fallmanager. Es
finden die ersten Abstimmungsprozesse in der täglichen Arbeit statt. Am 4. Mai
2005 findet eine Jugendkonferenz statt, um die gesamte Arbeit mit den U 25
abzustimmen. Wie viel
Fallmanager für die Jugendlichen? Die Fachkräfte kommen aus dem Sozialamt und
auch aus Arbeitsagentur. Der Betreuungsschlüssel ist mehr als erfüllt, 141 Jugendliche
auf einen Fallmanager. Das Jobcenter ist immer noch dabei die Jugendlichen
kennen zulernen und zusammen mit Jugendlichen die Eingliederungsvereinbarungen
zu erarbeiten. Die Zielrichtung
ist die Jugendlichen in Ausbildung oder Arbeit zu bringen; bei MAE sollen
soziale Kompetenzen vermittelt werden. Welche Maßnahmen
für die U 25 wurden im 1. Quartal ergriffen? Die genau
Statistik der Beratung von Jugendlichen zur Berufsberatung wird von der
Vorsitzenden mit geschickt. Die Abstimmung
zwischen Jugendamt und Jobcenter müssen mit Hilfe verschiedener Methoden
verbessert werden, z.B. Schecklisten, Arbeitsberatungen, Jugendkonferenz. An
der Jugendkonferenz wird auch das Jugendamt mitwirken. Es sollen während der
Konferenz 2 Workshops stattfinden. Das Jugendamt ist bei der Vorbereitung eines
Workshops mit eingebunden. Auch die Wirtschaftsstadträtin ist in die
Vorbereitung mit einbezogen. Es wird auch eine Berlinweite Jugendkonferenz
stattfinden. Die Jugendkonferenz soll keine einmalige Aktion bleiben, sondern
das Aktionsprogramm mit begleiten. Die Vernetzung
von Leistungen SBG II, III und VIII ist noch nicht in Angriff genommen worden.
Dieser Punkt wurde bisher nur angerissen und wird beim nächsten Arbeitstreffen
Ende April wieder angesprochen werden Aus Sicht der
Jugendhilfe könnte im SGB II nicht mehr alle Jugendlichen gefördert werden, die
im Bereich der Jugendhilfe anders gefördert wurden. Nach Gesetz sind die
Maßnahmen des SGB II vorrangig vor dem SGB VIII. Die
Instrumentarien des SBG II sind enger, weil es meist nur um das Fördern und
Fordern geht. Darum ist die Zusammenarbeit zwischen beiden Ämtern umso
wichtiger. Es wird angeregt, dass die Kooperationsvereinbarung Jugendämtern mit
Arbeitsämtern aus 1995 ausgedehnt und angepasst wird. Es wird
folgender Beschluss gefasst: |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |