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Auszug - Externe Vergabe von Leistungen des Jobcenters an Dritte
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Jedes Jobcenter kann entsprechend SGB II §37 die
Vermittlung an Dritte vergeben. Komplettvergabe aber auch Teilvergabe ist
möglich. Der Aufbau von Betreuungskapazitäten auch durch Dritte wird
angestrebt. Der Bezirk geht eher zögerlich an die Vergabe an Dritte. Am
Beispiel der Personalausstattung der ARGE und der zeitweiligen Bindung Dritter
eher nicht. Aber es wurde im Bezirksamt noch keine endgültige Entscheidung
gefällt. 1500 Plätze wurden in Maßnahmen nach SGB II §37 eingerichtet. Es wird
folgender Beschluss gefasst: |
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