Auszug - Externe Vergabe von Leistungen des Jobcenters an Dritte  

 
 
ordentliche Sitzung des Ausschusses JobCenter Pankow
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss JobCenter Pankow Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Do, 24.02.2005 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 Anlass: ordentliche Tagung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll
Beschluss

Jedes Jobcenter kann entsprechend SGB II §37 die Vermittlung an Dritte vergeben

Jedes Jobcenter kann entsprechend SGB II §37 die Vermittlung an Dritte vergeben. Komplettvergabe aber auch Teilvergabe ist möglich. Der Aufbau von Betreuungskapazitäten auch durch Dritte wird angestrebt. Der Bezirk geht eher zögerlich an die Vergabe an Dritte. Am Beispiel der Personalausstattung der ARGE und der zeitweiligen Bindung Dritter eher nicht. Aber es wurde im Bezirksamt noch keine endgültige Entscheidung gefällt. 1500 Plätze wurden in Maßnahmen nach SGB II §37 eingerichtet.

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 


 
 

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