Auszug - Kurzbericht zur Beschlussfassung des Abgeordnetenhauses von Berlin zum Doppelhaushalt 2024/2025, Auswirkungen auf den Bezirkshaushaltplan Pankow 2024/2025, BE: Bezirksbürgermeisterin   

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 09.01.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:15 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 7, BVV-Saal
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

- Besprochen werden Zuweisung & Globalsumme Pankow 2024/2025, Haushaltsplan nach Haushaltsgruppen, Übersicht Pauschale Minderausgaben, Ergebnisrücklagen, Haushaltsrisiken und mögliche Haushaltssperre besprochen.

- Der BVV Beschluss über den Haushalt 2024/205 wurde im wesentlichen so Teil des verabschiedeten Haushaltsgesetzt. (Details siehe Anlage)

Nachfragen & Diskussion:

Anmerkung des Bezirksamtes - Die Zahlen aus den unterlagen zu Reinickendorf sind nicht korrekt (Tabelle 1, Seite 3 aus der Präsentation „Haushalt 2024/2025 im BA Pankow“)

-          Gefragt wurde, ob die Auflistungen der Haushaltsrisiken abschließend sind. Es wird sich nach den Folgeschritten in diesem Prozess erkundigt. Ferner wird mitgeteilt, dass es verschiedene Haushaltsrisiken, die bereits angemeldet sind, aus verschiedenen Arbeitsbereichen, gibt. Ein Wunsch nach Aufnahme dieser angemeldeten Haushaltsrisiken wird formuliert. Auch wird nach der Höhe der Summer der Mittel an unbesetzter Stellen (auch im Hinblick auf die Situation der Landesebene) gefragt. Abschließend wird vermutet, dass das Haushaltsvolumen der anderen Bezirke deutlich größer sei, als das in Pankow.

Antwort des Bezirksamtes:

-          Nein, die aufgeführten Haushaltsrisiken sind nur die Relevantesten.

-          So früh im Jahr sollte noch keine Haushaltssperre verhängt werden. Bis ca. März (zum Jahresergebnes 2023) soll gewartet werden, um die Situation neu zu bewerten und die Notwendigkeit einer Haushaltssperre zu evaluieren. Dieses Mal ist das Jahresergebnis negativ, daher muss dies mit der Ergebnisrücklage nach § 14 LHO ausgleichen werden.

-          Die Basiskorrektur wird nach der Durchschau der Jahresergebnisse entsprechend bewertet. Das AGH hat einzelne Beschlussempfehlungen der Bezirke einzeln bewertet und meist übernommen. Bei der Pauschalen Minderausgabe ist nicht abzusehen, ob die Bezirke einbezogen werden. (Kann auch sein, dass dieses mal mehr über die Basiskorrektur geregelt wird)

-          Nein, das Haushaltsvolumen der anderen ist nicht größer, es sind lediglich andere Verhältnisse


 
 

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