Auszug - Gemeinsame Beratung mit Mitgliedern des Kinder- und Jugendhilfeausschusses zum Bereich Jugendschöff*innen  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Geschäftsordnung
TOP: Ö 4.2
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste und Geschäftsordnung Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 30.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:05 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Der Vorsitzende des Ausschusses für Kinder- und Jugendhilfe ist zu Gast und bestätigt, dass im Jugendamt die Liste für die Meldung der Freiwilligen viel zu früh geschlossen wurde. Die Schließung erfolgte bereits, bevor die Werbekampagne gestartet wurde. Dies führte zu Frust bei potentiellen Bewerbern. Das Problem besteht darin, dass der Prozess im Jugendamt nebenbei lief und so die Bedeutung der Aufgabe aus dem Blick geriet. Zum Umgang mit den Listen: der zeitliche Druck war so hoch, dass eine Prüfung der Liste für die Ausschussmitglieder nicht möglich war. Die Zusammensetzung und Bildung des Vertrauensgremiums war weitgehend unklar. Die zeitliche Staffelung soll so geregelt werden, dass r die beiden zuständigen Ausschüsse die Prüfung möglich wird.

Der Stadtrat regt im Hinblick auf die Fristen an, dass eine ckwärtsplanung gemacht werden sollte, damit r alle Beteiligten genug Zeit bleibt.

Auf die Frage, wie die gesetzlichen Vorschriften im Juhi-Ausschuss interpretiert und umgesetzt wurden, merkte der Ausschussvorsitzende an, dass die Regelungen und Gesetze schwer verständlich waren. Dem Ausschuss wurden zwei Wochen Zeit gegeben, die Liste im Büro der Jugendamtsleitung einzusehen. Dies hat niemand gemacht, da die Zeit kurz und die Kriterien unklar waren.

Es schließt sich eine Debatte an, worauf soll die Liste angeschaut werden sollte.

Im Bereich Jugend sind 1 Drittel Freiwillige, 2 Drittel Gezogene auf der Liste. Es stellt sich die Frage nach der Repräsentativität. Ob eine besondere Qualifikation für Jugendschöffen erforderlich ist, ist unklar. Wenn diese besteht, ist unklar, wie dies bei einer Ziehung sichergestellt werden sollte. Es wird festgestellt, dass eine besondere Qualifikation wohl nicht verpflichtend ist und diese im Bewerbungsverfahren ohnehin nicht feststellbar wäre. Die r das Verfahren zuständige Kollegin aus dem Jugendamt wird bei der nächsten Beratung des Themas eingeladen. Termin im Februar oder im März.


 
 

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