Auszug - Thema Beschulung von Kindern (mit Einführung zu über welche Zahlen sprechen wir, wie ist die Schulplatzsituation, wie ist momentan Schule organisiert für zugezogene Kinder, wie ist es Berlin-weit, gibt es Maßnahmen, die vom Bezirk aus veranlasst werden können), Anlage Papier des Integrationsbeirats  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Partizipations- und Integrationsausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Ausschuss für Partizipation und Integration Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 26.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:12 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 7, BVV-Saal
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Werner Behrendt aus dem Beirat für Integration und Partizipation stellt die Vorlage, Das Recht auf Bildung für geflüchtete Kinder realisieren dem Ausschuss vor. Die Vorlage wurde mit der Einladung verschickt.

Der Beirat unterstreicht, dass irgendeine Beschulung besser ist als keine und die Initiative ‚Fit für Schulennte ein wichtiger Weg sein um dass, was der Staat zurzeit nicht leisten kann, abzufangen. Der Senat lehnte die in der Vorlage beschriebenen kreativen Maßnahmen der damaligen Stadträtin Dominique Krössin (Die LINKE) ab, jedoch sollten diese Maßnahmen weiter vorangetrieben werden.

Weiterhin wünscht sich der Beirat gemeinsame Anträge die, die unter Punkt 2. Der Vorlage beschriebenen nächsten Schritte umsetzen. (Siehe Punkt 2. Vorlage ‚Das Recht auf Bildung für geflüchtete Kinder realisieren)

Fragen und Statements aus dem Ausschuss in Bezug auf die Vorlage des Beirates:

Die Antwort auf die Kleine Anfrage 0625/IX der Grünen - In Pankower Flüchtlingsunterkünften erhalten nach Angaben der Senatsverwaltung für Bildung, Kinder, Jugend und Familie 350 Kinder und Jugendliche gegenwärtig keinen Schulunterricht. Kein Bezirk meldet mehr unbeschulte Schüler:innen als Pankow, in ganz Berlin sind es 1750.  Aus Gemeinschafts- und Erstaufnahmeeinrichtungen unter anderem durch Gespräche mit den Leitungen - in Pankow ist bekannt, dass diesen Kindern nur zu einem geringen Teil Schulplätze zugewiesen werden. Diese Situation ist besorgniserregend. Kinder können die so entstehenden Bildungslücken später häufig nicht mehr aufholen. - wurde von der Grünen, Linken und der SPD-Fraktion kritisiert. Die nicht-beschulung der geflüchteten Kinder verstößt gegen die Kinderrechtskonvention.

Es wurde kritisiert das in der Antwort der KA der derzeitige Stadtrat für Schule Sport und Facility Management, Herr Pasternak (CDU) geflüchtete Kinder aus der Schulpflicht ausschließt: - Umfang der Schulpflicht bei ausländischen Kindern und Jugendlichen (1) Ausländische Kinder und Jugendliche, die einen erforderlichen Aufenthaltstitel oder eine Aufenthaltsgestattung nicht oder nicht mehr besitzen, unterliegen nicht der Schulpflicht. Gleiches gilt, wenn völkerrechtliche Bestimmungen oder zwischenstaatliche Vereinbarungen der Schulpflicht entgegenstehen“

Herr Schlüter (Linksfraktion) berichtet aus seinen eigenen Recherchen das in Berlin ist die Schulpflicht für Geflüchtete in § 41 Abs. (1 +) 2 SchulG geregelt ist:

"(1) Schulpflichtig ist, wer in Berlin seine Wohnung oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seine Ausbildungs- oder Arbeitsstätte hat. Völkerrechtliche Grundsätze und zwischenstaatliche Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.

(2) Ausländische Kinder und Jugendliche, denen auf Grund eines Asylgesuchs, nachgewiesen durch die Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (Ankunftsnachweis) gemäß § 63a des Asylgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 2008 (BGBl. I S. 1798), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2250) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, oder eines Asylantrags der Aufenthalt in Berlin gestattet ist oder die hier geduldet werden, unterliegen der allgemeinen Schulpflicht."

Erläuternd heißt es dazu im Leitfaden für Integration der Bildungsverwaltung auf S. 2 (https://www.berlinde/familie/fileadmin/user_upload/leitfaden_zur_integration.pdf):

"Neu zugewanderte Kinder und Jugendliche, die in Berlin wohnhaft sind und über einen – auch befristeten – Aufenthaltstitel verfügen, unterliegen der Schulbesuchspflicht. Sofern sie über keinen Aufenthaltstitel verfügen, ihr Aufenthalt jedoch auf Grund eines Asylgesuchs oder eines Asylantrags gestattet ist oder sie hier geduldet werden, unterliegen sie ebenfalls der allgemeinen Schulpflicht gemäß § 41 Absatz 2 Schulgesetz (für Asylsuchende/ Flüchtlinge auch Artikel 22 Genfer Flüchtlingskonvention). Die Schulbesuchspflicht beginnt mit dem Vorliegen eines Ankunftsnachweises für ein Asylgesuch."

Herr Behrendt (Beirat Integration und Partizipation) schlägt eine Arbeitsgruppe zu diesem Thema vor. Interessierte sollen sich bei Ihm melden. ‚Fit für Schule Anträge können ab nächstes Jahr wieder beantragt werden. Fit für Schule sollte potenziellen Antragstellenden vom BA weitervermittelt werden. Weiterhin teilt Behrendt mit, dass die Notstände wie zu wenig Lehrer*innen und Räumlichkeiten bekannt sind. Abschlüsse aller geflüchteten, sowie Mitglieder der Migrant*innengesellschaft sollten schnellsten anerkannt werden. Weiterhin regt Herr Behrendt an einen gemeinsamen Ausschuss mit Schule und Sport zu diesem Thema zu unternehmen.

Herr Schlüter (Die LINKE) nimmt die Vorlage des Beirates mit in den Ausschuss für Schule und Sport und unterstützt den Vorschlag einer gemeinsamen Ausschusssitzung.

Die BzBm Frau Dr. Koch ( 90/Grüne) berichtet das die Großangebote der VHS-Pankow zur Förderung der deutschen Sprache vom Senat abgelehnt wurde mit der Begründung das die VHS dem Kulturbereich unterliegt und daher kein Schulunterricht gestalten darf.

Der Ausschuss fordert das BA auf, die Bemühungen der VHS, der freien Träger und Jugendeinrichtungen sowie andere kreative Maßnahmen zur Beschulung der nicht-beschulten geflüchteten Kinder weiterhin zu unterstützen und Probleme und Chancen zu erörtern und bis zur November Sitzung vorzulegen.

Es gibt keine Nachfragen.


 
 

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