Auszug - Wilhelmsruher Tor - Planungsziele  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bebauungspläne und Genehmigungen
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bebauungspläne und Genehmigungen Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 13.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:35 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 7, BVV-Saal
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Die Präsentation wird vom Amt vorgestellt. Hintergrund ist nach Auskunft des Amtes, dass Wohnungsbau an dieser Stelle zwar im FNP vorgesehen ist, aber die Geruchsgutachten berücksichtigt werden müssen, ob die bisherige Planung so Bestand haben und Wohnen überhaupt zulässig ist. Das liegt zum einen an Geruchsproblemen, die ein neuer Umstand im Stadtentwicklungsamt sind, der bei anderen Vorhaben bisher nie aufgetaucht ist. Zum anderen liegt es an fehlenden Grundschulplätzen in der Region. Drittens befürchtet das Amt mögliche Klagen durch die Firmen im Gewerbegebiet Flottenstraße in Reinickendorf, die dieses Projekt als heranrückende Wohnbebauung betrachten könnten. Die neuen Planungen wurden mit der Wirtschaftsförderung abgestimmt, die großen Bedarf sieht.

Das Amt spricht die Empfehlung aus, die Planungsziele für diesen B-Plan zu ändern, von 400 Wohneinheiten auf 90 als Randbebauung herunterzugehen und nicht-störendes Gewerbe dort zu ermöglichen. Es gibt zu diesem TOP keine Abstimmung, er dient nur zur frühzeitigen Information.

Zum Vorschlag des Amts gibt es eine intensive und kontroverse Diskussion.

Insbesondere stehen die Aussagekraft und Nachvollziehbarkeit der Gutachten in der Kritik, zumal die beiden Gutachten zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen und dies bei weiteren Gutachten allein schon durch das Wetter auch der Fall sein wird. Das Amt stellt klar, dass die Gesundheitsgefährdung an dieser Stelle nur indirekt ist, da die Gerüche nur belästigen, nicht schädigen.

Verschiedentlich wird der späte Zeitpunkt der Information bemängelt.

Zu den benötigten und nicht in ausreichender Anzahl vorhandenen Grundschulplätzen antwortet das Amt, dass auf dem Gelände gegenüber der Ausweichstandort für das Gymnasium am Europasportpark geschaffen wird, aber keine Grundschulplätze. Alle Grundschulen in der Umgebung sind voll. Eine Grundschule auf dem Gelände sieht das Amt wegen der Geruchsbelastung kritisch, hat die im Hinblick darauf aber noch nicht geprüft.

Zu den Klagen führt das Amt aus, dass die Firmen im Gewerbegebiet Flottenstraße im Rahmen der Beteiligung klageberechtigt sein werden. Die Erfolgsaussichten dieser Klagen und deren Grundlage (die Feststellung des Gewerbegebiets Flottenstraße zu Zeit der Teilung Berlins) werden im Ausschuss hinterfragt. Das Amt verweist darauf, dass die Anlagen im Gewerbegebiet Flottenstraße alle dem Stand der Technik und dem Bundesemissionsschutzgesetz entsprechen und sieht keine Möglichkeiten, diese zu verbessern.

Verschiedene Mitglieder des Ausschusses betonen, dass sie die neuen Planungen grundsätzlich für falsch halten. Erstens widerspricht die aktuelle Planung den Beschlüssen der BVV. Zweitens findet die Geruchsbelastung tagsüber statt, wenn Wohnungen nicht genutzt werden, Gewerbe aber sehr wohl. Drittens sind die Planungen des Amtes widersprüchlich, wenn der Ausweichstandort für das Gymnasium am Europasportpark genehmigt wird, aber Wohnungen nicht möglich sind.


 
 

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