Auszug - Bericht zum Gipfel gegen Jugendgewalt und Verständigung über die Verteilung von zusätzl. Mitteln   

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Kinder- und Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 07.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:15 - 19:00 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 7, BVV-Saal
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Frau BzStR Tietje leitet in den TOP ein. An dem Prozess zur Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen des Gipfels gegen Jugendgewalt sind verschiedenste Stellen beteiligt. Pankow profitiert von den Ergebnissen des Gipfels wenig, weil die meisten Maßnahmen auf die sog. GI-Gebiete abzielen, von denen sich keins in Pankow befindet. Frau BzStR Tietje lässt jedoch eruieren, ob ein Vorstoß zur Gleichstellung mit den GI-Gebieten erfolgsversprechend ist, weil es Gebiete in Pankow bspw. in Buch gibt, die ebenfalls von den Maßnahmen gegen Jugendgewalt profitieren könnten.

Das Jugendamt ist aufgefordert, schnell verschiedene Maßnahmen anzumelden, um für das laufende Jahr noch Mittel aus dem Maßnahmenpaket gegen Jugendgewalt zu erhalten. Es geht um die Umsetzung von 5 Maßnahmen aus dem Maßnahmenpaket. Bei der Vergabe von Mitteln für Maßnahmen, die in die Themenbereich der Jugendsozialarbeit fallen, ist das Jugendamt am freiesten. Bei der Vergabe anderer Mittel gibt es stärkere konzeptionelle Vorgaben vom Senat. Es wird nochmal betont, dass es hier nur um Mittel für das laufenden Jahr 2023 geht. Wenn es ab nächstem Jahr um längerfristige Maßnahmen geht, müsse neu über die Mittelvergabe debattiert werden. Dann wird das Verfahren besser strukturiert und partizipativer sein.

Frau BzStR Tietje erläutert die Vorlage des Bezirksamts zur Mittelvergabe, die im Vorhinein an den Ausschuss verschickt wurde.

Auf Nachfrage:

Frau BVO Bigos merkt an, dass sie ein Beteiligungsrecht des Ausschusses bei der Vergabe sieht. Sie wünscht sich deshalb, dass das Beteiligungsrecht ab nächstem Jahr eingehalten wird. Wenn wegen der dort auftretenden Kinderschutzprobleme der Fokus des Jugendamts auf Buch liegt, warum wird dann ein Sportclub im Prenzlauer Berg gefördert? Wie ist die Auswahl der Programme gelaufen? Die geplanten Sanierungsprojekte betreffen nur Immobilien im Eigentum des Landes/Bezirks. Bei den freien Trägern gäbe es aber auch Sanierungsbedarf der Einrichtungen. Können auch kommunale Träger eigenständig Anträge auf Sanierungsmittel stellen? Wenn ja, bis wann?

Das Verfahren wurde sehr kurzfristig strukturiert. Es kommen aber auch 2024 weitere Mittel, für deren Vergabe es ein eigenes Beteiligungsverfahren geben wird. Die Beteiligung des Ausschusses für die Mittelvergabe 2023 versucht das Jugendamt mit der Debatte in dieser Sitzung zu gewährleisten, wobei zu berücksichtigen sei, wie kurzfristig das Verfahren vom Senat aufgestellt wurde und wie schnell es Entscheidungen geben muss. In den Maßnahmen 10 und 20 wurde das Zielgebiet von GI-Gebieten auf Großsiedlungen erweitert. Es ist ausdrücklich ein präventiver Ansatz, der überregionale Wirkung haben soll. Das zu fördernde Projekt im Prenzlauer Berg ist konzeptionell aufgestellt, kann zusätzliche Mittel kurzfristig umsetzen und wirkt überregional. Die Mittel für dieses Projekt werden außerdem nicht direkt vom Jugendamt verteilt. Das Jugendamt wurde von der Senatsverwaltung nur um eine Einschätzung gebeten. Bei der Jugendsozialarbeit gibt es keine vorgegebenen Fristen, aber es wäre besser, die Mittel möglichst schnell umzusetzen. Im nächsten Jahr wird es die Möglichkeit geben, neue Mittel zur Sanierung zu beantragen. Die Mittel für Sanierungen dieses Jahr müssen auch noch dieses Jahr ausgegeben werden. Deshalb wurden die Projekte ausgewählt, die am schnellsten umgesetzt werden können. Für die Ausweitung der Öffnungszeiten in den Randbereichen und an Wochenenden gibt es wenig Anträge.

Wer wurde wann wie an der Entscheidung über die entsprechenden Maßnahmen beteiligt? Wurden die AGen nach §78 SGB VIII gefragt? Hätte das SJC Buch die Mittel nicht so schnell umsetzen können wie der Träger im Prenzlauer Berg? Ist das SJC konzeptionell nicht dafür aufgestellt? Die Sanierungsgelder können auch zur Steigerung der Barrierefreiheit eingesetzt werden, warum ist dafür in den Maßnahmen des Bezirks kein Geld vorgesehen?

Es gab sehr unterschiedliche Fristen für die Rückmeldung zur Anmeldung von Mitteln. Die Auswahl auf kleinere, niedrigschwelligere Maßnahmen wurden mit Hinsicht auf die leichte und schnelle Umsetzbarkeit im laufenden Jahr gewählt. Eine Maßnahmen zur Steigerung der Barrierefreiheit ist enthalten. Wer wann wie zum Zwecke der Beteiligung an der Entscheidung über die Maßnahmen gefragt wurde, kann aus dem Stehgreif nicht beantwortet werden. Das Jugendamt wird das jedoch nachträglich aufarbeiten und nachreichen. Ob kommunale Einrichtungen noch Anträge stellen können, wird ebenfalls noch nachgearbeitet.

r 2024 wird der KJHA mit seinem Beteiligungsrecht vorab eingebunden. Die AG Planung soll auf die regionale Verteilung der Mittel achten. In der Sitzung, in der der KJHA über die Jugend- und die Familienförderung beschließt, werden die Mittel gegen Jugendgewalt wieder auf die Tagesordnung genommen.


 
 

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