Auszug - Wahlen in Berlin  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Geschäftsordnung
TOP: Ö 2.1
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste und Geschäftsordnung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 21.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:15 - 18:20 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 7, BVV-Saal
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Der Leiter des Bezirkswahlamtes Herr Albrecht berichtet u.a.:

  • Endgültiges Ergebnis der Wahlen ist festgestellt. Alle gewählten Bezirksverordneten und Nachrückende wurden rechtzeitig bis zur konstituierenden BVV-Tagung informiert.
  • r den Volksentscheid laufen alle Vorbereitungen bisher nach Plan.
  • Mehr als 59.000 Pankower*innen haben bereits Briefwahl beantragt. Das sei ein sehr hoher Briefwahlanteil und mehr als erwartet, das Wahlamt sei aber darauf vorbereitet.
  • cklauf liegt bei ca. 35.000 Briefwahlunterlagen, mit steigender Tendenz.
  • Von den Abstimmungshelfenden gibt es bereits viele Absagen, die bisher mit der Nachbesetzung von Nachrückenden abgefedert werden konnten. Weitere Helfer*innen können sich als Reserve melden. Diese Bereitschaft wird ebenfalls mit 20 Euro vergütet.
  • Gesucht werden außerdem noch ehrenamtliche Richter für das Verwaltungsgericht. Diese dürfen nicht im öffentlichen Dienst tätig bzw. Bezirksverordnete oder Bürgerdeputierte sein. Bisher gibt es zu wenige Bewerbungen.
  • r die Ausschreibung von 490 Schöff*innen gibt es hingegen ein hohes Interesse und bereits ca. 1.300 Bewerbungen.
  • Nach Durchführung des Volksentscheids wird das Wahlamt wieder fast alle, nur temporär eingesetzten, Mitarbeiter*innen und Räume verlieren, weil es derzeit kein dauerhaftes Wahlamt gibt.
  • BVV sollte sicherstellen, dass auch kommende Wahlen gut durchgeführt werden können, z.B. durch feste Personalkapazitäten und mehr Räume, um die anstehenden Wahlen vorbereiten zu können. Bisher fehlen hier zentrale Vorgaben vom Land.

 

Herr Paul fragt, ob die 20 Euro für Bereitschaftsdienst bei erfolgtem Einsatz zum Erfrischungsgeld von 120 Euro zusätzlich gezahlt werden.

Herr Albrecht teilt mit, dass die 20 Euro nur für den Bereitschaftsdienst gezahlt werden. Bei erfolgtem Einsatz werden nur 120 Euro gezahlt.

Frau Prof. Dr. Tölle bittet um Erläuterung, welche festen Strukturen für ein funktionierendes Wahlamt erforderlich seien.

Frau Bezirksstadträtin Tietje erwidert, dass die Einrichtung und Ausstattung von dauerhaften Wahlämtern politisch entschieden werden müsse. Es gebe schon länger Überlegungen auf Landesebene dauerhafte Strukturen zu schaffen, auch in den laufenden Koalitionsverhandlungen werde dieses Thema erörtert. Bisher sei noch keine Entscheidung getroffen werden.

Herr Lederer dankt Herrn Albrecht für den Hinweis auf erforderliche Rahmenbedingungen für ein dauerhaftes Wahlamt und bittet den Ausschussvorsitzenden, dieses Thema in die Arbeitsplanung für Herbst 2023 aufzunehmen.


 
 

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