Auszug - Bericht des Bezirksamtes  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Geschäftsordnung
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste und Geschäftsordnung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 21.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:15 - 18:20 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 7, BVV-Saal
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Siehe schriftlichen Bericht des Bezirksamtes.

Frau Bezirksstadträtin Tietje berichtet u.a.

Fachbereich (FB) Bürgeramt

  •                                          Auswahlgespräche des aktuellen Stellenbesetzungsverfahrens sind abgeschlossen. Es konnten fünf Bewerber*innen eingestellt werden.
  •                                          Bearbeitungszeiten im Backoffice sind weiter gestiegen: Je nach Fallart betragen sie derzeit bis zu drei Wochen. Gründe sind ein hoher Krankenstand und die personelle Unterstützung des Wahlamtes.
  • Im Bürgeramt Pankow kann der Normalbetrieb wegen den Vorbereitungen für die Wiederholungswahl und den Volksentscheid nur schrittweise ab 11. April aufgenommen werden.

FB Standesamt

  • Ausstellung von Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden erfolgt innerhalb der vorgeschriebenen Fristen.
  •                                          Weiterhin schwierige Personallage im Standesamt: Von 18 Stellen für Standesbeamt*innen sind derzeit nur 14 Stellen besetzt, zwei neue Mitarbeiter*innen können nicht eingearbeitet werden, da sie im Bereich Einbürgerungen unterstützen müssen.
  •                                          Stellenbesetzungsverfahren für zwei Mitarbeiter*innen im Grundsatzbereich ist noch nicht abgeschlossen.
  •                                          Vorbereitung der Gründung des zentralen Landeseinbürgerungszentrums (LEZ): Stellungnahme des Rats der Bürgermeister*innen (RdB) zum Konzept des Übergangs vom Bezirk zum Land steht immer noch aus.
  •                                          Aufgrund personeller Lage können weiterhin keine Sprechstunden bei Einbürgerungsbehörde angeboten werden. Schriftliche Antragstellung ist möglich, neue Anträge werden aber nicht mehr bearbeitet. Dies kann zu Untätigkeitsklagen führen.

FB Wohnungsamt

  •                                          Auswahlgespräche des Stellenbesetzungsverfahrens in der Sachbearbeitung Wohngeld sind abgeschlossen. Es konnten 11 Bewerber*innen eingestellt werden. Da seitdem bereits drei Personalabgänge und eine Umsetzung erfolgten, sind insgesamt nur sieben Stellen besetzt.
  •                                          Weitere Stellen können wegen fehlender Räume derzeit nicht besetzt werden. Es gibt weiterhin keine Zusage vom Land für Anmietung neuer Flächen.
  • Weiterhin Zuwachs bei den Neuanträgen auf Wohngeld sowie bei Weiterbewilligungs- und Erhöhungsanträgen.
  • Aktuelle Bearbeitungszeit für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins liegt bei vier Wochen.

 

Herr Lederer kritisiert die Nichtbearbeitung neuer Einbürgerungsanträge bis mindestens Anfang 2024 und fragt, wie die Antragstellenden auf diesen Umstand hingewiesen und über ihre Möglichkeiten beraten werden. Er bittet außerdem um Darstellung des aktuellen Standes zur Einstellung von weiterem Personal für die Einbürgerungsbehörde.

Frau Bezirksstadträtin Tietje stimmt zu, dass die derzeitige Lage bis zur Gründung des LEZ für die Antragstellenden nicht zufriedenstellend ist. Es gebe viele Nachfragen und Beschwerden. Die Behörde informiert alle Antragstellenden über das Verfahren und wird ab sofort eine Warteliste für Erstberatungen führen, in die sich die Antragstellenden eintragen können. Die Einstellung neuen Personals ist auch hier wegen fehlender Räume schwierig. Sie werde sich deshalb um die Nutzung vorhandener Räume, die derzeit belegt sind, bemühen.

Herr Paul möchte wissen, bis wann die Sprechzeiten der Einbürgerungsbehörde ausgesetzt sind.

Frau Bezirksstadträtin Tietje teilt mit, dass die Sprechzeiten mindestens bis Ende April ausgesetzt sind. Dies erfolge im Vorgriff auf das Übergangskonzept, das noch vom RdB bestätigt werden müsse. Dort sei vorgesehen, während der Übergangszeit keine Sprechzeiten anzubieten. Sie betont, dass bereits vereinbarte Beratungstermine weiterhin stattfinden. Alle anderen Ratsuchenden könnten sich zudem an externe Beratungsstellen wenden.

Frau Lam fragt, welche externen Beratungsstellen gemeint seien.

Frau Bezirksstadträtin Tietje verweist darauf, dass der Antrag auch ohne Beratung ausgefüllt werden könne. Zudem gebe es z. B. die Migrationsberatungsstellen von gemeinnützigen Trägern.


 
 

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