Auszug - Eingliederungshilfen im Sozialamt Pankow (EGH Soz) - Kostenentwicklung und Steuerungsprozesse   

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Immobilien, Personal und Energiemanagement
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Immobilien, Personal und Energiemanagement Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 17.01.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:15 - 19:15 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 7, BVV-Saal
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Die Eingliederungshilfe wird von Frau Bezirksstatträtin Dr. Koch und dem Fachbereichsleiter für den Bereich Teilhabe und Eingliederungshilfe, Herrn Alisch, vorgestellt.

Das Bundesteilhabegesetz bildet die Reform der Eingliederungshilfe r behinderte Menschen ab. Am 01.01.2020 ist die dritte Stufe der Eingliederungshilfereform in Kraft getreten. Die wesentliche Änderung ist, dass die Leistungen für Menschen mit Behinderung in Form der Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe herausgelöst und im Sozialgesetzbuch (SGB) IX separat verankert wurden. Die Reform zielt auf eine Verbesserung der Teilhabemöglichkeit. Die betroffenen Personen sollen in der Gesellschaft so gestellt werden, als ren sie nicht behindert.

Bis 31.12.2019 war das Sozialamt alleinig zuständig. Am 01.01.2020 wurde ein Eingliederungshilfeträger geschaffen. Der Eingliederungshilfeträger ist eigentlich das Land Berlin, die Ausführung der Aufgaben wurde allerdings an die Bezirke delegiert. Dabei wird grundsätzlich zwischen der Bearbeitung nach Kindern- und Jugendlichen sowie Erwachsenen unterschieden (im SGB XIII „Kinder- und Jugendhilfe“nnen aber auch junge Erwachsene berücksichtigt werden). Die Bearbeitung von Fällen mit Kindern und Jugendlichen ist beim Jugendamt angesiedelt, lle mit Erwachsenen werden dagegen durch das Sozialamt bearbeitet. Darüber hinaus wurde das Teilhabeinstrument Berlin (TiB) letztes Jahr in Kraft gesetzt.

Die Eingliederungshilfe Pankow hat zwei Besonderheiten. Erstens ist sie die größte in Berlin. Allein im Jahr 2018 kamen 300 Fällen hinzu. Pankow hat sehr große Einrichtungen, weshalb viele Fälle bearbeitet werden. Das Sozialamt Pankow ist zuständig für alle Menschen, die in Einrichtungen in Pankow untergebracht sind. Die zweite große Besonderheit der Eingliederungshilfe ist die Teilhabeplanung. In Pankow wurde das System der Eingliederungshilfe sehr frühzeitig auf die Teilhabeplanung umgestellt.

Im Anschluss wird der fiskalische Anteil des Vortrages vorgestellt. Der Bereich Controlling weist darauf hin, dass das Sozialamt in der Kostenleistungsrechnung und im Haushalt große Umwälzungen erlebt hat. Es liegen daher keine praktikablen Vergleichszahlen zu den Vorjahren vor. Es wurden Produkte zusammengelegt und neue Produkte erstellt. Hinzu kam eine Aktenumverteilung aus anderen Bezirken, die erst im Jahr 2021 abgeschlossen wurde.

Der Ausschussvorsitzende bittet darum, dass die Tabellen und Präsentation zu Protokoll gegeben werden. Das BA bestätigt dies und beabsichtigt die angeforderten Unterlagen an das BVV-Büro zu übermitteln.

 

Diskussion und Nachfragen:

Erste Runde (zum fachlichen Teil):

BD Steinborn wiederholt, dass Soziale Teilhabe als einer von vier Bereichen den Hauptteil der Eingliederungshilfe einnimmt. Nach seiner Kenntnis sind 55 Mitarbeiter*innen mit der Eingliederungshilfe beschäftigt. Herr BD Steinborn fragt nach, wie die Mitarbeiter*innen auf die vier Bereiche der Eingliederungshilfe verteilt sind. Das BA stellt fest, dass eine Zuordnung zu den vier Bereichen der Eingliederungshilfe schwierig ist. Stattdessen wird im BA nach den Bereichen Teilhabeplanung (Bedarfe erheben) und Leistungskoordination (finanzielle Abwicklung und Gewährung von lebensunterhaltssichernden Leistungen) unterschieden. In diesen zwei Bereichen stehen je rund 25 Stellen zur Verfügung. Weitere 5 Stellen sind bei der Leitung ausgeplant.

BD Steinborn bittet um Auskunft zu den Entscheidungsbefugnissen der Mitarbeiter*innen in der Teilhabeplanung. Das BA legt dar, dass es eine Zeichnungsbefugnisregelung gibt. In dieser ist festgelegt, dass finanziell hochpreisige Leistungen durch die Fachbereichsleitung oder sogar die Bezirksstatträtin mitgezeichnet werden müssen.

BV Paul fragt nach, warum die Zeichnungsbefugnisregelung nicht über alle Bezirke einheitlich geregelt ist. Das BA antwortet, dass jedes Sozialamt in seiner Organisation eigenverantwortlich ist. Die jeweilige Profession und Erfahrung der Mitarbeiter*innen hat hier wesentlichen Einfluss und wird bei der Organisation und den Verwaltungsprozessen berücksichtigt. Diese Umstände können nicht über alle Sozialämter in Berlin einheitlich festgestellt werden.

 

Zweite Runde (zum fiskalischen Teil):

BV Bigos bittet darum, dass die Folien und Tabellen zukünftig in angemessenem Vorlauf zur Sitzung bereitgestellt werden, damit sich die Ausschussmitglieder vorbereiten können.

BV Seidenstücker stellt fest, dass der Vortrag stark auf die Nachteile im fiskalischen Anteil und die damit einhergehenden Verluste im Bezirk fokussiert war. Sie stellt daher die Frage, ob sich die Produkte in der Gesamtschau ungefähr ausgleichen.

BV tting stellt zwei Fragen: 1) Werden die angesprochenen Fehleingaben beim ersten Produkt nachgemeldet und bis wann? 2) Woraus resultieren diese Kostensteigerungen der Leistung?

BV Paul hat die Ausführungen des BA so verstanden, dass beim Produkt 80429 das strukturelle Defizit 1,5 Mio. zuzüglich 500.000 € beträgt. Insgesamt wird dagegen ein Minus von 1,2 Mio. aufgezeigt. Daher stellt sich ihm die Frage, woher die 800.000 kommen, die das Minus auf 1,2 Mio € reduzieren.

BV Bohla fragt nach, ob es nur zwei Leistungsprodukte gibt und was der Grund hierfür ist. Darüber hinaus möchte er wissen, wann belastbare Zahlen für das Jahr 2022 zu erwarten sind. Des Weiteren stellt sich Herr BV Bohla die Frage, wie der Korrekturfaktor von SenFin begründet ist und ob SenFin angesichts der Entwicklungen die Produkte für steuerbarlt.

BD Steinborn hat aus den Ausführungen entnommen, dass das Sozialamt ein Defizit von 2 Mio. € aus strukturellen Nachteilen aufweist. Ihm stellt sich daher die Frage, welches Defizit/ Unterdeckung insgesamtr den Bereich erwartet wird und was bereits getan wird, um an den finanziellen Auswirkungen zu arbeiten?

Das BA antwortet zusammenfassend, dass 1) das Sozialamt keine Kostenvorteile in anderen Bereichen hat, um die Verluste auszugleichen. Gem. Steuerungsdienst hat das BA diese Kostenvorteile auch nicht in anderen Teilen des Bezirks. 2) Charlottenburg-Wilmersdorfs muss den Ausführungen des BA zufolge bis 15.02.2023 die tatsächlichen Zahlen vorlegen. Bis dahin macht der gegenwärtige Umstand allen anderen Bezirken ein Problem. 3) Es gibt keine Kostennachteile aufgrund der Miete. Die Träger sind nicht unterschiedlich teuer aufgrund der Mietkosten. Vielmehr liegt es an einer Reihe anderer Faktoren, wie die Anzahl des eingestellten Personals, der Bezahlung oder zusätzlicher Sachgegenstände. 4) Das Sozialamt würde in der Eingliederungshilfe eigentlich aus beiden Produkten 2,3 Mio € Miese ziehen. Das BA hat aber wesentlich mehr Eingliederungsprodukte als nur die genannten zwei. Die beispielhaft angesprochenen Produkte sind die teuersten Produkte, an denen wiederum die strukturellen Probleme gezeigt werden sollten. Die Rechnung von Herrn BV Paul wird nachvollzogen. Die 800.000 € wurden dabei als generelles Plus dargestellt. 5) Den Mengenkorrekturfaktor denkt sich SenFin nicht einfach aus. Es wird an der Medianzuweisung festgemacht. 6) SenFin sieht eine grundsätzliche Steuerbarkeit bei den Produkten. Dies gilt allerding nicht für die Kostensätze deren Nach- und Vorteile nicht durch die Bezirke steuerbar sind. 7) Der Gesamtabschluss für die Eingliederungshilfe wird derzeit mit einem Minus von unter 2 Mio. € enden. Ein Großteil wird voraussichtlich aufgefangen werden können.

BV Enge merkt an, dass eine Lösung präsentiert wurde, die einen Projektvergleich vorsieht. Ihm stellt sich daher die Frage, warum die gezeigte offensichtliche Lösung nicht angenommen wurde. Das BA führt dazu aus, dass die Lösungsmöglichkeiten alle interessant fanden, diese gem. Aussage SenFin aber verwaltungsrechtlich so nicht umgesetzt werden konnten.

BV tting resümiert, dass es in einem Produkt Qualitätsunterschiede gibt. Diesennen aber nicht gesteuert werden, weil die Senatsverwaltung die Verträge abschlit. BV Jütting schlägt daher vor, dass dieser Sachverhalt nochmals im Rahmen der Haushaltsberatungen betrachtet werden sollte und auf die Landeseben zugegangen werden muss. Darüber hinaus wird gefragt, wie der Stand bei dem einen, händisch aufbereiteten Produkt weitergegangen ist.  Das BA führt aus, dass das Problem in der Leitungsrunde angesprochen wurde. Die Stadträtin hat es an den Steuerungsdienst des BM gemeldet. Bis dato wurde nichts weiter dazu gehört, wie das Problem politisch gelöst werden soll.

Der BM ergänzt, dass die am Beispiel der Eingliederungshilfe gezeigten Sachverhalte auch bei Produkten anderer Fachbereiche existieren. Das Thema ist im Projektteam Budgetierung in der Debatte. Die Lösungen brauchen aber mitunter mehrere Jahre der Debatte (Gewinner und Verlierer bei den Bezirken je nach Lösung sowie zahlreiche Stakeholder). Wichtig ist, dass die Fachstadträt*innen sich untereinander abstimmen, bevor die Bezirksbürgermeister*innen das im RdB klären. Im Basiskorrekturverfahren wird es aber dennoch immer angemeldet. Allerdings weist SenFin meist darauf hin, dass die Bezirke mal Gewinner und mal Verlierer seien, sich aber im Schnitt alles wieder ausgleicht. SenFin hat darüber hinaus Angst, dass wenn es eine 100-prozentige Basiskorrektur gibt, ein Einfallstor für Kostensteigerungen aufgemacht wird.


 
 

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