Auszug - Darstellung und Einordnung der Investitionsplanung des Senats auf Schulbaumaßnahmen und Sanierungen im Bezirk •Überblick über betroffene Schulbaumaßnahmen einschließlich bereits erfolgter Planungen und entsprechender Kosten (einschließlich aktuellerEntwicklungen) •Darstellung der Überlegungen zum Gegensteuern bzw. der Möglichkeiten notwendige Schulbaumaßnahmen dennoch entsprechend umzusetzen •Diskussion und Fragestellungen   

 
 
gemeinsame Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Immobilien, Personal und Energiemanagement und des Ausschusses für Schule und Sport
TOP: Ö 2.1
Gremien: Ausschuss für Finanzen, Immobilien, Personal und Energiemanagement, Ausschuss für Schule und Sport Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 22.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:15 - 19:15 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 7, BVV-Saal
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Durch das BA wird ein Überblick über die betroffenen Schulbaumaßnahmen gegeben. Alle Neuanträge sind verschoben. Die Sanierung Max-Delbrück-Gymnasium, die Erweiterung Rosa-Luxemburg-Gymnasium und das Gymnasium am Europasportpark sind nicht mehr im Haushalt enthalten. Das BA hat keine Finanzierung mehr für diese Maßnahmen. Die Maßnahmen müssen im nächsten Haushalt neu angemeldet werden. In den nun geplanten Jahresscheiben kommt Pankow nicht gut weg. Derzeit verfügt der Bezirk über rund 70 Mio. € Investition im Schulbau. Diese werden auf 31 Mio. € Investitionsvolumen im Jahre 2026 abschmelzen.

Die Investitionsprogramme werden in der Regel alle zwei Jahre gemacht. Zwischendurch gibt es eine jährliche Aktualisierung für die Schulen. Im Investitionsprogramm 2020-24 wurden für dieses Jahr 37 Mio. €r den Bezirk veranschlagt. Im Investitionsprogramm 2021-25 waren für dieses Jahr 31 Mio. € enthalten. Im derzeit gültigen Investitionsprogramm waren für dieses Jahr dagegen 72 Mio. € abgedeckt (inkl. 20 Mio. € Grundstückserwerbskosten). Mit jeder Fortschreibung verändern sich die Zahlen deutlich. Mit dieser Unwägbarkeit geht das BA um.

29 Schulbaumaßnahmen sollten verschoben werden. Von diesen sind noch 27 Maßnahmen übrig, die nicht realisiert werden können. Nur noch 2 Maßnahmen können realisiert werden. Eine Liste mit Detailangaben zu jeder einzelnen Schule (inkl. Verlusten von Schulplätzen) wird im Ausschuss verteilt. Eine digitale Variante der Liste soll dem Protokoll angehängt werden.

Die durch Frau Stadträtin Krössin vorgestellte Präsentation soll für das Protokoll bereitgestellt werden.

Diskussion und Nachfragen:

Haben alle einen groben Überblick über diese Zahlen? Gibt es eine Tabelle, die wir dem Protokoll anhängen können? Antwort BA: Die Zahlen haben eigentlich eher einen informativen Charakter. Das BA wird eine Liste mit zusätzlichen Erläuterungen zur Verfügung stellen.

Gibt es aktualisierte Zahlen, wie viele Gelder bereits für Planungen ausgegeben wurden, die nun erneut ausgegeben werden müssen? Was kosten den Bezirk diese Verschiebungen? Antwort: Es resultieren zum Berechnungszeitpunkt zusätzliche Aufwendungen in Höhe von 8 Mio. € Planungskosten für den Fall, dass das BA bestimmte Planungen nicht mehr fortführen kann.

Das Max-Delbrück-Gymnasium und das Rosa-Luxemburg-Gymnasium stehen noch in der Beurteilung durch die Finanzverwaltung aus. Gleichzeitig wurde gehört, dass die Planungen für beide Maßnahmen zurückgestellt wurden. Was ist richtig? Antwort BA: Streng formal hätte das BA mit dem beschlossenen Investitionsprogramm die Schlüssel fallen lassen müsse. Das BA hat dies nicht getan. Es wurde die Entscheidung getroffen, dass angefangene Leistungsphasen noch beendet werden sollen. Dadurch sollten dem Land Berlin keine Regresskosten entstehen und auf sauber abgeschlossen Planungsphasen aufgebaut werden.

Gab es über die Aussage hinaus, dass verschoben werden muss, auch Aussagen zum Max-Delbrück-Gymnasium und Rosa-Luxemburg-Gymnasium? Welche Schulen laufen zeitnah Gefahr in einen nicht mehr tragbaren Zustand zu verfallen? Antwort BA: Auf der Liste finden sie die Schulen, die das BA gerne sanieren würde. Im Ausschuss werden Beispiele genannt. Öffnungsklausel und I-Plan sollten aber getrennt betrachtet werden. Die Öffnungsklausel gilt jenseits des I-Plans. Das BA fängt jetzt mit der I-Planung 2023/24 an. Das BA wird hier die Bedarfe für die Schulen erneut einbringen.

Warum wird die Schuldrehscheibe für das Bartholdy verwendet, obwohl kein Geld für die Sanierung da ist? Schulstandort in der Heinersdorfer Straße: Ist der Doppelschulstandort vom Tisch? Öffnungsklausel: Gilt die „Opferung“ einer Tauschschule nur für den jetzigen I-Plan oder auch für zukünftige? Antwort BA: Der spätere Tausch gegen heutige Investition geht nicht. Möglicherweise liegt eine Verwechslung zwischen Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Gymnasium und Max-Delbrück-Gymnasium vor. Diese Verwechslung wird durch die Fragestellerin bestätigt. An der Heinersdorfer Str. hat das BA grundsätzlich weiterhin das Ziel eine Gemeinschaftsschule zu errichten. Das Problem ist, dass die Senatsverwaltung bei der Erstellung eines B-Plans federführend ist (es geht um den Blankenburger Süden). Für die Grundschule Heinersdorfer Str. braucht das BA keine FNP-Änderungsverfahren (unter 5 Hektar). Wenn das BA beide Schulstandort zusammen betrachten würde, müssten es ein FNP-Änderungsverfahren durch die Senatsverwaltung einleiten (über 5 Hektar). Daher soll erst die Grundschule mit Großspielfeld und dann die Oberschule betrachtet werden. Später können diese Schulen fusionieren.

Es wird angemerkt, dass die Verschiebungen kein tragbarer Zustand sind. Wie kommt das BA vor die Welle? Welche Maßnahmen kann die BVV und das BA gemeinsam verfolgen? Antwort BA: An dem Bau von Containern ist das BA noch dran. Container bekommt man nur, wenn es sich um unabweisbar und unvorhergesehene Umstände handelt. Deshalb bekommt das BA sie aber nicht, weil die derzeitigen Lücken vorhersehbar waren. Container werden darüber hinaus nicht als Kapazitätserhöhung gesehen. Nur der Ukraine-Krieg und die daraus resultierende Versorgung der Willkommenskinder kann als unvorhersehbares Ereignis bewertet werden. Hiermit versucht das BA zu argumentieren. Für den Oberschulbereich gibt es darüber hinaus keine Einzugsbiete. Über viele Jahre hat dieser Zustand funktioniert. Das BA ist der Überzeugung, dass auch bei Oberschulen ein Kiezbezogenheit herrschen sollte. Es gibt hierauf aber keinen Rechtanspruch. Deshalb hat der Bezirk teilweise keinen Einfluss, wenn genug Plätze stadtweit verfügbar sind.

Es wird angemerkt, dass der Bezirk dringend zusätzliche Oberschulplätze braucht. Warum werden dann nur „Havariefälle“ betrachtet? Antwort BA: Es reicht nicht, wenn das BA sagt, dass das Haverieorte sind. Das BA muss berücksichtigten, dass die Schüler auf andere Schulen oder andere Bezirke verteilt werden. Das kann nur verhindert werden, wenn das BA einen Ersatzort bereitstellt.

Es gibt Schulen, die durch die Howoge gebaut werden und deshalb nicht in der I-Planung stehen. Insgesamt neun Schulen werden im Ausschuss genannt. Kann der Bezirk über diese Mittel den Schulneubau vorantreiben? Antwort BA: Die genannten Neubauvorhaben werden durch SenSBW und die Howoge gebaut. Dahinter steht ein Komplex von komplizierten Abstimmungsmaßnahmen. Der Bezirk kann hier nicht einwirken. In der Schulentwicklungsplanung sind viele Schulen aufgeführt, für die es keine Finanzierung gibt. Das ist so, weil hier nur die Bedarfe identifiziert werden. Die I-Planung steht daneben. Für Pankow sind 17 Schulbauprojekte nicht in der I-Planung finanziert. Daneben existieren Schulen, die durch SenSBW entwickelt werden. Bei Schulen, die durch die HOWOGE gebaut werden, macht der Bezirk nur die Mietverträge, den Bauvertrag macht aber SenSBW. Die Einbeziehung weiterer Wohnungsbaugesellschaften wird immer wieder überlegt. Es gibt aber auch Kritik an der Einbeziehung von öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine zu starke Fokussierung auf den Neubau dazu führen kann, dass die notwendigen Sanierungsmaßnahmen zu wenig Aufmerksamkeit bekommen. Inwiefern kann sichergestellt werden, dass die aus dem Digitalpakt bereitgestellten 11 Mio. € trotz Verschiebungen der Sanierungsmaßnahmen ausgegeben werden können? Antwort BA: Digitalpakt bezieht sich nur der Kauf von Geräten (Whiteboard, etc). Die Mittel werden bei denjenigen Schulen ausgegeben, die sanierungsbedürftig sind. Das BA ist guter Dinge, dass das Geld ausgegeben wird. 

ren die Kapazitäten in den Bauämtern vorhanden, um die elf Havariefälle zu bearbeiten? Kann das BA mit den Kostensteigerungen durch die Preissteigerung im Bau umgehen? Einzelnen Ausschussmitglieder kam zu Ohren, dass es auch vorkam, dass die Bauplanungsunterlagen nicht im ausreichenden Umfang vorlagen. Wie ist hier die Position des BA? Antwort BA: Alle Bauplanungsunterlagen konnten durch das BA bereitgestellt werden. Allgemeine Ergänzung zu den Kürzungen des Senats: Die I-Programme der letzten Legislatur wurden offenherzig gebucht. In der ersten Phase der Schulbauoffensive war es geplant, diese innerhalb von 10 Jahren umzusetzen. Demnach war es logisch, dass alles aufgeschrieben wurde, um mit den Planungen zu beginnen. Danach kamen aber die Corona-Krise und zusätzliche Preissteigerungen. Das I-Programm war daher völlig überzogen. Der Senat sah sich gezwungen dort eine Bremse zu ziehen. Die Bemühung, das einzufangen, ist nachvollziehbar. Das Mittel der pauschalen Kürzung über alles war aber nicht richtig.

Inwieweit gibt es Vorüberlegung wie der zukünftige Verlust an Oberschulplätzen abgefangen werden kann? Antwort BA: Das BA versucht auch seine 16 Mio. € Bauunterhaltsmittel ggf. anders einzusetzen und dadurch notwendige Sanierungsmaßnahmen zu finanzieren. Für die Sanierung braucht das BA aber weiterhin die Drehscheiben, weil größere Sanierungsvorhaben hieran hängen. 

Durch die Ausschussvorsitzenden wird darauf hingewiesen, dass alle Kolleg*innen ihre politischen Gegenstücke im Abgeordnetenhaus auf die Herausforderungen der Bezirksebene aufmerksam machen sollen.


 
 

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