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Auszug - Gleimviertel für alle - Die BVV soll Maßnahmen zur Erhöhung der Lebensqualität im Gleimviertel beschließen
Der Antrag wird durch Herrn Sören Bergmann, Vertretung der Bürger*innen, vorgestellt. Im Antrag werden 5 Maßnahmen vorgeschlagen, um im verkehrspolitischen Bereich das Gleimviertel lebenswerter zu gestalten. Der Antrag wurde im Mobilitätsausschuss mit mehrheitlicher Zustimmung beraten. Es liegen zwei Ausfertigungen vor, eine vom 04.05.2022 und eine vom 29.06.2022. Die Stellungnahme des Ausschusses für Mobilität und öffentliche Ordnung liegt vor. Diskussion und Nachfragen: Im Ausschuss wird festgestellt, dass der Antrag auf die Errichtung von öffentlichen Sitzgelegenheiten und Baumscheiben abzielt. Diesbezüglich werden folgende Fragen aufgeworfen: Was kostet das? Können die Kosten aus dem laufenden Haushalt gedeckt werden? Sind dadurch Maßnahmen in anderen Ortteilen zurückzustellen? Antwort BA: Die zeitliche Umsetzung wurde im Antrag nicht ausgeführt. Es stehen 6,1 Mio. € Mittel zur Stadtverschönerung zur Verfügung, woraus z.B. Bänke finanziert werden können. Ob Bäume aus Mitteln der Stadtverschönerung finanziert werden können, kann nicht im Ausschuss geklärt werden. Oft gibt es Gründe, warum Baumscheiben nicht mit neuen Bäumen versehen werden. Entsprechende Gründe können z.B. sein, dass die Baumscheiben nicht groß genug sind oder der Untergrund nicht geeignet ist. Grundsätzlich kann jeder Untergrund für einen Baum aufbereitet werden. Hierdurch entstehen allerdings Kosten. Bislang wurde kein Bezirkshaushalt beschlossen, in dem Baumpflanzungen ortsgenau festgelegt wurden. Darüber hinaus muss auch der Pflegebedarf betrachtet werden. Daher besteht die Tendenz, dort anzupflanzen, wo viele Bäume gleichzeitig gepflanzt werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Umsetzung unter den gegebenen Voraussetzungen mindestens teilweise bis 2024/2025 erstrecken kann. Im Ausschuss wird angemerkt, dass der Antrag nicht die Straßen berücksichtigt, auf die der Verkehr abgeleitet werden muss. Eine Entlassung aus dem übergeordneten Straßennetz führt demnach zur Aufnahme von Verkehren an der nächsten übergeordneten Straße. Zusätzlich belasten die im Antrag genannten Maßnahmen die Anwohnerstraßen ringsherum. Mit einer Beschlussfassung dieses Antrages in der BVV würde ein politisches Statement für die Maßnahmen abgegeben. Viele Ziele, die im Antrag genannt werden, sind ohnehin Beschlusslage in der BVV (auch die Entlassung aus dem übergeordneten Straßennetz). Im Ausschuss wird die Auffassung vertreten, dass der Antrag als eine weitere geeignete Maßnahme zur Unterstützung der Mobilitätswende bewertet werden muss. Die geänderte Drucksache in der 2. Ausfertigung vom 29.06.2022 wurde mit folgendem Stimmergebnis beschlossen: 13 Ja, 2 Nein, 1 Enthaltung. Der Antrag wird wahrscheinlich in der übernächsten BVV auf der Tagesordnung aufgerufen. |
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