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Auszug - Online-Formular für Artenschutz-Meldungen von Gebäudebrütern
BV Lüssow stellt die Drucksache vor. BV Simon erkundigt sich nach dem Personalaufwand, den die Bezirke Spandau und Lichtenberg mit einem entsprechenden Formular haben. Außerdem erkundigt er sich, ob Bauherren auch darauf Zugriff haben. BV Lüssow antwortet, dass in den anderen Bezirken eine Aufwandsreduzierung erreicht werden konnte. Er schätzt ein, dass kein Personalmehraufwand notwendig ist. BüDep. Hüchtemann äußert Bedenken, da es sich hier um eine Pflichtangabe nach Gebäudebrüterverordnung handelt. So wie die Drucksache formuliert ist, öffne sie Tür und Tor, um unliebsame Bauvorhaben zu verhindern. Außerdem ist nicht klar, wie die Einträge überprüft werden sollen. Dies sei Sammeln von Daten um der Daten willen. BV Simon äußert Bedenken hinsichtlich der Überprüfbarkeit der Angaben. BV Bittner sagte, dass das vorgeschlagene Verfahren eine Prüfung vermissen lasse. Entsprechende Hinweise könnte das BA massiv überfordern. BV Lüssow erklärt, dass die Angaben nicht an die Bauherren herausgegeben werden. Das Amt müsse die Meldungen von Bürger/innen ohnehin plausibilisieren und könne die Hinweise als Arbeitserleichterung betrachten, da dies Komplikationen im weiteren Prozess im Vorfeld ausräumen könne. Im Hinblick auf die Gebäudebrüterverordnung hat seine Anfrage ergeben, dass im Bezirk sehr wenig Meldungen zu solchen Arten gibt. Daraus schließt er, dass das System der Verordnung nicht funktioniert. Herr Klingenfuß (BA) weist darauf hin, dass das Natur- und Umweltrecht kein aufgedrängtes Recht ist. Insofern müssen Bauherren nicht von Amts-Seite explizit auf die Gebäudebrüterverordnung hingewiesen werden. Hier kommt es tatsächlich häufiger zu Schwierigkeiten. Er befürworte das Ziel des Antrags und schlägt vor, das Formular prominent auf der Webseite des BA zu platzieren. BV Szidat äußert sich, dass die Plausibilisierung der Meldungen fragwürdig sei. Hier stelle sich außerdem die Frage, wie „fachlich qualifiziert“ eingestuft werde. BV Simon erkundigt sich nach den angesprochenen Habitaten und fragt nach, welche haushaltsrelevanten Konsequenz die Ertüchtigung einer Plattform habe. BV Lüssow erläutert, dass Spatzen Herdentiere seien und ihre Habitate geschützt seien. Das wissen aber die Wenigsten. Die Stiftung Naturschutz hat signalisiert, dass das Ertüchtigen des Formulars aus Stiftungsmitteln möglich sei. Abstimmung: Ja: 6 Nein: 9 Enth.: 0 Drucksache im Ausschuss abgelehnt. |
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