Auszug - Bericht Bezirksstadträtin, Fragen und Diskussion (ca. 10 Minuten)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Grünanlagen, Spielplätze, Umwelt und Natur
TOP: Ö 3.2
Gremium: Ausschuss für Klimaschutz, Grünanlagen, Spielplätze, Umwelt und Natur Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 23.08.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 7, BVV-Saal
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Bezirksstadträtin Anders-Granitzki

  • Aktualisierung des Radverkehrsnetzes: Seitens der Senatsverwaltung UMVK ist folgende Information an die Bezirke gegangen: „Das Radverkehrsnetz Berlin als Teil des Radverkehrsplans wurde Ende letzten Jahres als Rechtsverordnung des Landes Berlin erlassen. Im Zuge der Erarbeitung des Radverkehrsnetzes wurde Ihnen sowie den Initiativen Changing Cities e.V., ADFC, BUND und VCD Nord-Ost die Möglichkeit gegeben, Hinweise und Änderungen einzubringen. Die zahlreichen eingegangenen Stellungnahmen wurden mittlerweile auf Grundlage der angewendeten Methodik des Radverkehrsnetzes geprüft und z.T. eingearbeitet. Ich möchte Sie hiermit sehr gerne darüber informieren, dass am 06. Juli 2022 das nunmehr vorliegende, überarbeitete Radverkehrsnetz mit zahlreichen Änderungen im FIS-Broker veröffentlicht wird (Suchwort "Radverkehrsnetz"). Damit sind die Daten des Radverkehrsnetzes für jede und jeden zugänglich und können als GIS-Daten verwendet werden. Das Verfahren zur Netzänderung wird aktuell von uns entwickelt. Weitere Änderungshinweise werden daher erst von uns geprüft, wenn das Verfahren abschließend feststeht.“
  • Temporäres Grillverbot im Mauerpark bis 15.09.2022 Aufgrund der langanhaltenden Trockenheit in Berlin/Brandenburg hat sich das BA dazu entschlossen, auch für den Mauerpark ein temporäres Grillverbot auszusprechen.
  • Wasserstand Fauler See – Nachfrage BV Drewitz: Die extrem trockenen und warmen Jahre 2018, 2019 und 2020 setzen sich auch in diesem Jahr fort. Als regenwassergespeistes Gewässer wirken sich die fehlenden Niederschläge unmittelbar auf die Wasserführung des Faulen Sees aus. In Anpassung an nur zeitweilige Wasserführung wurden von den aquatischen Organismen unterschiedliche Strategien entwickelt (z. B. kurze Entwicklungsdauer). Von seltenen und kurzen Trockenperioden erholen sich die Feuchtgebiete demnach in der Regel wieder. Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass Kleingewässer in Berlin im Zuge der Klimaerwärmung immer häufiger austrocknen oder dauerhaft trockenfallen. Im aktuellen BUND-Kleingewässerreport (2020/21) weisen 55,3 % der gut 220 betrachteten Kleingewässer in Berlin erhebliche Mängel auf; etwa, weil sie stark zugewachsen sind oder trocken liegen. Knapp 10 % der Untersuchungsgewässer waren als solche nicht mehr zu erkennen. Das gleiche Schicksal droht leider auch dem Faulen See und weiteren Kleingewässern auf der Barnim-Hochfläche. Auch wenn der Faule See augenscheinlich zu den Standgewässern zählt, befindet er sich als fließendes Gewässer II. Ordnung in Zuständigkeit des Senats. Zur Stützung des Wasserhaushalts sieht die oberste Naturschutzbehörde nur eingeschränkt Handlungsmöglichkeiten. Die Einleitung von Trinkwasser ist aus Gründen mangelnder Nachhaltigkeit keine Option, auch weil der Druck auf die Trinkwasserressourcen angesichts der wachsenden Bevölkerung in Berlin und einem allgemein höheren Wasserverbrauch (v. a. durch Gartenbewässerung, Swimming-Pools) ohnehin schon groß ist. Eine Förderung und Einleitung von Grundwasser wäre mit energetischem Aufwand verbunden. Da die Grundwasserneubildung maßgeblich durch den Niederschlag und die Verdunstung und damit unmittelbar durch die sich ändernden Klimabedingungen bestimmt wird, wäre eine zusätzliche Grundwasserentnahme ebenfalls keine ökologisch sinnvolle Stützungsmaßnahme. Zudem verändert die vom Oberflächenwasser abweichende chemische Zusammensetzung des Grundwassers die Lebensbedingungen für Flora und Fauna hin zu einem naturferneren Zustand. Die Grundwasserstände auf der Barnim-Hochfläche sind niedrig und sinken weiter. Sinken die Grundwasserstände, fallen auch bei grundwassergespeisten Gewässern die Wasserstände, wenn auch etwas verzögert. Das Thema Wasserknappheit wird Berlin weiter beschäftigen. Mit dem in Aufstellung befindlichen Masterplan Wasser Berlin sollen Lösungsansätze und Handlungsoptionen für einen schonenden Umgang mit Grundwasser in Zeiten des Klimawandels und steigender Nachfrage erarbeitet werden. Eine Neuausrichtung findet derzeit beim Umgang mit abzuleitendem Regenwasser statt. Anstatt Regenwasser in die Kanalisation einzuleiten, werden dezentrale Maßnahmen der Regenwasserbewirtschaftung erprobt; auch die Einleitung in Gewässer zur Sicherung ausreichender Wasserstände. Flächenpotenziale zu Beginn von Bauvorhaben müssen ebenso überprüft werden, wie die Abkopplung im Bestand. Besonders für letzteres fehlt es an Instrumenten, Programmen oder Musterlösungen, um eine nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung auf Grundstücksebene zu etablieren. Bezirksübergreifend wurde eine Arbeitsgruppe innerhalb der AG Gewässer gebildet, um den Herausforderungen insbesondere bei der Abkopplung von Bestandsgebäuden gemeinsam und im Austausch zu begegnen. Lösungen müssen jedoch vor allem auf politischer Ebene gefunden werden, etwa um finanzielle Anreize für eine Dachregenentwässerung oder Entlastungen hinsichtlich des Entwässerungsentgeltes anbieten zu können. Regenwassermanagement ist eine hoheitliche Aufgabe des Landes Berlins. Die Bezirke sind auf Unterstützung durch den Berliner Senat angewiesen, um Projekte zur Gewinnung von zusätzlichen Wassereintragsquellen für die Gewässer realisieren zu können. Eine wichtige Institution zur Bereitstellung von Wissen, Beratung oder Moderation ist die Regenwasseragentur, vorausgesetzt, sie erhält ausreichend finanzielle und personelle Ressourcen. Zuständigkeiten für Planung, Umsetzung und Unterhaltung müssen zukünftig ebenso geklärt werden, wie klare Regelungen und Vorgaben (z. B. Überflutungsnachweis). Das Abkopplungspotenzial ist in Berlin hoch. Trotzdem müssen wasserführende Maßnahmen zur Stützung der Kleingewässer künftig priorisiert werden (Hot-Spot Gewässer, Lage im Biotopverbund oder im Schutzgebiet). Auch wenn der Faule See Teil eines Naturschutzgebietes ist, bestehen keine weiteren Möglichkeiten zur Stützung. Um ein vorzeitiges Austrocknen zu verhindern, wurde am Abfluss des Sees ein Stau errichtet. Bei Starkregen erhält der See neben dem zufließenden Wasser zusätzliches Niederschlagswasser über zwei Einläufe. Da im Einzugsgebiet nahezu alle Grundstücke angeschlossen sind, besteht nach Nachfrage bei den Berliner Wasserbetrieben keine Aussicht auf eine Erhöhung der Einleitmenge. Es bleibt die Hoffnung auf ausreichende Regenmengen in den nächsten Jahren, damit der Faule See als dauerhaftes Gewässer weiterbestehen kann.
  • Abfrage Umweltministerkonferenz zu Personal- und Sachmitteln im Hinblick auf Klimaanpassung/Naturschutz/biologische Vielfalt: Im Auftrag der Umweltministerkonferenz (UMK) sollen bundesweit über eine aktuell laufende Abfrage die geschätzten Finanzierungs- und Personalmehrbedarfe in den Ländern und Kommunen in den Jahren von 2023 bis 2030 für die Bereiche Klimaanpassung, Naturschutz und natürlicher Klimaschutz erfasst werden. SenUMVK ist für die Abfrage im Land Berlin zuständig. Hintergrund der Abfrage ist ein Beschluss der UMK von Ende 2021, der anerkennt, dass die Bewältigung der Aufgaben der Klimaanpassung, des Naturschutzes und des natürlichen Klimaschutzes zusätzliche Finanzierung seitens des Bundes erfordert. Um den Prozess zur Neuausrichtung der gemeinsamen Finanzierung von Bund und Ländern für die genannten Bereiche vorzubereiten, analysieren zwei Unterarbeitsgruppen im Auftrag der UMK zum einen die Finanzbedarfe und zum anderen die tauglichen Finanzierungsinstrumente. Die Abfrage der geschätzten Finanzierungs- und Personalmehrbedarfe ist erforderlich, um eine Orientierung zu geben im Hinblick auf die Aufstockung und Anpassung bestehender sowie der Entwicklung und Ausstattung künftiger Finanzierungsinstrumente.
  • „Maßnahmen für die Stadtverschönerung“: Im Rahmen des nunmehr beschlossenen Doppelhaushaltes 2022/23 sollen den Bezirken Mittel in Höhe von insgesamt 30 Mio. Euro zur auftragsweisen Bewirtschaftung überragen werden. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen: Je Bezirk für das Haushaltsjahr 2022 - 833.000,00 Euro und für das Haushaltsjahr 2023 - 1.66 Mio Euro. Mit Schreiben vom 05.07.2022 wurden der Bezirk bis spätestens zum 08.08.2022 zur Antragsstellung auf Übertragung entsprechender Mittel aufgefordert. Beantragt werden konnten Maßnahmen der Klimafolgeanpassung sowie der Stadtverschönerung im Rahmen von Straßenumbaumaßnahmen insbesondere zur Durchführung von Flächenentsiegelungsmaßnahmen und für die Beschaffung von Stadtmöbeln im Rahmen von nicht investiven Straßenumbaumaßnahmen. Beantragt werden Maßnahmen im Rahmen von ≈580.000,- € für
    • Baumleitplanung – 150.000,- €
    • Parkbänke – 107.000,- €
    • Drs. IX-0113 neue Poller – 20.000,- €
    • Baumpflanzungen – 252.000,- €
    • Grünflächenschilder mit Graffitschutz – 50.000,- €
  • Pressemitteilung zum temporären Grillverbot im MP: https://www.berlin.de/ba-pankow/aktuelles/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1233947.php
  • Termine: Bürgersprechstunden: 07. September 2022 05. Oktober 2022 09. November 2022 21. Dezember (jeweils von 16.00-18.00 Uhr)

Nachfragen:

BV Ahrens erkundigt sich nach dem Sachstand zum Bürgerbeteiligungsverfahren zur Umgestaltung der Plätze (insbes. Herthaplatz) und wie die Bürger:innen informiert werden.

Antwort: In einem Fall ist das Verfahren schon angeschoben. Die Bürger:innen werden in geeigneter Weise informiert. Wie wird nachgereicht.

BV Simon erkundigt sich nach dem Sachstand hinsichtlich der kaputten Pumpe im Botanischen Volkspark.

  Antwort: Es wurden verschiedene Gutachten in Auftrag gegeben. Die Kosten übersteigen das Budget der Anlage bei Weitem. Das BA sucht nach einer Lösung.

 

 

 

 

 

 


 
 

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