Auszug - Verteilung der zusätzlichen VZÄ auf die Abteilungen  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Immobilien, Personal und Energiemanagement
TOP: Ö 2.2
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Immobilien, Personal und Energiemanagement Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 23.08.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:15 - 19:15 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 7, BVV-Saal
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Durch den BM wurde die Verteilung zusätzlicher VZÄ gem. Koalitionsvertrag für 2022/2023 vorgestellt. Die Besprechungsunterlage, die Aufteilung der zusätzlichen VZÄ auf Kategorien und Cluster und die Verteilung der zusätzlichen VZÄ im BA Pankow werden nachgereicht (eine Detailauswertung kann auf Grundlage dieser Berichte erfolgen).  

Im Rahmen der Systematik „Prioritäre Maßnahmen“ werden die Bürgerämter mit 34 Stellen in 2022, 33 Stellen in 2023, GESAMT 67 Stellen verstärkt. Die Verteilung erfolgt über das Projekt "14-Tage-Ziel Bürgerämter". Des Weiteren wird die Einarbeitungskoordination RSD (Jugendamt): 6 Stellen in 2022, 0 Stellen in 2023, GESAMT 6 Stellen erhalten (6 waren schon vorhanden, somit künftig 1 VZÄ pro Bezirk, rechnerisch also 0,5 Stellen für Pankow). Daneben erfolgt die Verstärkung der Bibliotheken mit 0 Stellen in 2022, 25 Stellen in 2023, GESAMT 25 Stellen.

Nach Abzug der „Prioritären Maßnahmen“ beträgt der Pankower Anteil bei gleichmäßiger Verteilung über alle 12 Bezirke 13,33 Stellen (2022) und 11,83 Stellen (2023), insgesamt 25,16 Stellen.

 

Die Aufteilung gem. Fachcluster betrug:

B)  Bauen und Mobilitätswende: 2022 = 48 / 2023 = 48 / Gesamt = 96 bzw. Anteil Pankow = 8.

C)  Kultur/Musikschulen/Bibliotheken: 2022 = 24 / 2023 = 24 / Gesamt = 48 bzw. Anteil Pankow = 4.

D)  Integration/...: 2022 = 30 / 2023 = 30 / Gesamt = 60 bzw. Anteil Pankow = 5.

E)  Klima und Energie: 2022 = 30 / 2023 = 30 / Gesamt = 60 bzw. Anteil Pankow = 5.

 

Nach Bestückung der Fachcluster verblieben für die Kategorie "Sonstiges" dann noch 28 VZÄr 2022 und 10 VZÄ für 2023 / Gesamt = 38 bzw. Anteil Pankow = 3,16 Stellen.

 

Es gibt keine maßgeblichen bezirklichen Handlungsspielräume, um von den in der AG Ressourcensteuerung abgeleiteten Verteilungsvorgaben abzuweichen. Ausnahme hiervon existiert eigentlich nur unter der Kategorie "Sonstiges" der Verteilungssystematik. Dem Bezirk wurden unter dieser Kategorie 3,16 Stellen zugewiesen. 

 

Der BM hat im Rahmen seiner Personalverantwortlichkeit entschieden.

 

Eine Bedarfsabfrage bei den Ämtern hat im Vorhinein nicht stattgefunden, um a) nicht den Eindruck zu erwecken, dass eine Deckung der bezirklichen Bedarfe in den Ämtern durch den gegebenen Vorgang wirklich möglich ist und b) die Beschlussfassung zu beschleunigen, um frühzeitig mit den Stellen auf den umkämpften Arbeitsmarkt zu kommen. 

 

Die Priorität in der Zuordnung der VZÄ wurde durch den BM nach nachfolgenden Kriterien festgelegt: übergeordneten Vorgaben der AG Ressourcensteuerung, gesetzliche Festlegungen (z.B. Vergabestelle) sowie etwaige Beschlüsse der BVV.

 

Der BM steht etwaige begründeten schriftlichen Änderungsbegehren durch die Stadträt*innen offen gegenüber. 

Diskussion und Nachfragen:

Aus dem Ausschuss wird angemerkt, dass eine Stärkung des Sozialamtes ausgeblieben ist. Insbesondere der Ukraine-Krieg stellt aber gerade dieses Amt vor besondere Herausforderungen. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass der Krieg im Koalitionsvertrag noch nicht berücksichtig war. Antwort BA: Es wird darauf hingewiesen, dass dem Sozialamt im Rahmen der Herausforderungen um den Krieg in der Ukraine unterjährig Verstärkungen zugekommen sind und Trainees im Sozialamt nicht genutzt wurden, um adäquate Arbeit zu verrichten. 

Darüber hinaus wird mehrfach Kritik daran geäert, dass das BA den Ausschuss bei diesem umfangreichen Sachverhalt nicht direkt mit einer schriftlichen Vorlage informiert hat.

Die vorgestellte Verteilung der zusätzlichen VZÄ stößt auf Kritik, aber auch auf Zustimmung im Ausschuss. Insbesondere wird begrüßt, dass die politischen Vorgaben aus der BVV berücksichtigt wurden.


 
 

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