Auszug - Verkehrsberuhigung der Hauptstraße (zurückversetzt) in Rosenthal  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Mobilität und öffentliche Ordnung
TOP: Ö 4.4
Gremium: Ausschuss für Mobilität und öffentliche Ordnung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 30.06.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 7, BVV-Saal
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
IX-0208 Verkehrsberuhigung der Hauptstraße (zurückversetzt) in Rosenthal
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPD für Bürger_innenAusschuss für Mobilität und öffentliche Ordnung
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll

Ahrens stellt 2. Ausfertigung vor, die nach einem weiteren Gespräch mit den InitiatorInnen entstanden ist.

Diskutiert wird im folgenden über das Parkverbot nur im Wendehammer, die Möglichkeit oder Gefährlichkeit einer Spielstraße, den Ort der Modalsperre, die Umsetzungsdauer von Maßnahmen u.a.

Nach Einfügung verschiedener kleiner Änderungen wird die Drucksache in folgender Form abgestimmt:

Das Bezirksamt wird ersucht, im Straßenabschnitt Hauptstraße 143 bis 147b schrittweise verkehrsberuhigende Maßnahmen zu ergreifen.

Hierzu gehören folgende Schritte:

1. Am östlichen Teil des hinter der Kirche gelegenen Straßenteils der Hauptstraße soll an einer geeigneten Stelle eine Modalsperre eingerichtet werden, so dass der Durchgangsverkehr (Schleichverkehr) auf der Straße hinter der Kirche unterbunden wird und ausschließlich auf der Hauptstraße stattfindet. In dem dann abgehangenen Bereich der Hauptstraße und vor der Hauptstraße 143 soll ein Parkverbot angeordnet werden.

2. Für den Straßenabschnitt Hauptstraße 143 bis 147b soll die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs („Spielstraße“) mittels Verkehrszeichen 252.1 nach StVO inklusive der Markierung von Parkflächen geprüft werden.

3. Weitere kurzfristig realisierbare Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für zu Fuß gehende (z.B. Markierung eines temporären Fußweges) sollen geprüft und umgesetzt werden.“

Ergebnis: 16:0:0


 
 

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