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Auszug - Aktueller Stand Flexibudget
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Herr BzStR Bechtler teilt den neuen Berichtsstand mit (siehe den Bericht aus dem Bezirksamt).
Auf Nachfrage zum Punkt 6.2: Wie läuft die weitere Evaluierung der Flexibudget-Bedarfe für das zweite Halbjahr 2022 und das Jahr 2023 ab? Wofür ist der 17.8.2022 ein Stichtag? Warum hat das Jugendamt angesichts der Ergebnisse der KJHA-Sitzung vom 19.05.2022 so spät die veränderten Finanzierungspläne bei den freien Trägern angefordert? Wie lange wird das Jugendamt brauchen, um die Finanzierungsbescheide auszustellen? Die Flexibudgetmittel mussten durch die vorläufige Haushaltswirtschaft aus dem Jahr 2021 fortgeschrieben werden. Am 17.08.2022 wird eine Zukunftskonferenz für Projekte des Jahres 2023 stattfinden. Das Jugendamt bereitet bereits Bescheide für das Jahr 2023 vor. Wird ein Änderungsbescheid für das Jahr 2022 erteilt oder wird für das zweite Halbjahr ein eigener Bescheid erteilt? Wenn es keine Änderungsbescheide geben wird, warum nicht? Trotz vorläufiger Haushaltswirtschaft hätte man die Bedarfe für das zweite Halbjahr früher ermitteln können – warum ist das nicht passiert? Eine frühere Ermittlung wäre nicht möglich gewesen, weil man in dem Fall keine Planbarkeit gehabt hätte. Dass Halbjahresverwendungsnachweise von den freien Trägern verlangt werden sollen, wird im Jugendamt nochmals diskutiert. |
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