Auszug - Beteiligung der BVV bei der Erarbeitung von Ziel- und Projektvereinbarungen im Rahmen der Verbesserung der gesamtstädtischen Steuerung  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Immobilien, Personal und Energiemanagement
TOP: Ö 3.4
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Immobilien, Personal und Energiemanagement Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 31.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:15 - 19:20 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 7, BVV-Saal
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
IX-0221 Beteiligung der BVV bei der Erarbeitung von Ziel- und Projektvereinbarungen im Rahmen der Verbesserung der gesamtstädtischen Steuerung
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
 
Wortprotokoll

Der Antrag wird durch Frau BV Tharan vorgestellt.

Der Antrag beruht auf einer politischen Erklärung zur Verbesserung der gesamtstädtischen Steuerung. In diesem Rahmen sollen Ziel- und Projektvereinbarungen zwischen den Bezirksämtern und dem Senat geschlossen werden. Mit dem Antrag soll sichergestellt werden, dass der BVV vor Unterzeichnung einer Vereinbarung die Inhalte vorgestellt und diskutiert werden.

Diskussion und Nachfragen:

Es herrscht Unklarheit, ob die politische Erklärung und die in ihre erklärten Ziel- und Projektvereinbarungen haushälterische Auswirkungen auf den Bezirk haben. Das BA stellt hierzu dar, dass die gemeinsame Erklärung zu keinem Zeitpunkt die Budgethoheit der Bezirke berührt. Die Ziel- und Projektvereinbarungen haben ggf. insofern haushälterische Auswirkungen als den Bezirken zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Darüber hinaus ist für einige Ausschussmitglieder unklar, wie sich der Begriff der Beteiligung im Antrag definiert. Hierzu wird durch die einreichende Fraktion klargestellt, dass die BVV im Zuge der Erarbeitung etwaiger Vereinbarungen zwischen Senat und Bezirksamt/-ämtern informiert wird, um sich auf deren bezirklichen fachlichen und ggf. finanziellen Auswirkung vorzubereiten bzw. sich mit diesen Auswirkungen auseinanderzusetzen. Eine Mitarbeit an der Erarbeitung ist nicht gemeint. Um die Unklarheiten im Antrag aufzulösen wird folgender Änderungsvorschlag unterbreitet: „Das Bezirksamt wird ersucht, die Bezirksverordnetenversammlung bei der Erarbeitung der vor der Unterzeichnung von Ziel- und Projektvereinbarungen im Rahmen der Verbesserung der gesamtstädtischen Steuerung vor deren Unterzeichnung einzubeziehen zu informieren, indem (…)". Die Antragstellerin stimmt dem Änderungsvorschlag zu.

Dem BA ist kein Szenario vorstellbar, indem die Bezirksverordneten nicht an der Erarbeitung oder den Abschluss von Zielvereinbarung beteiligt werden sollten. Dem war auch in der Vergangenheit so. Das Bezirksamt hat nicht die Absicht Vereinbarungen zu Ungunsten des Bezirks zu zeichnen bzw. nur zu zeichnen, wenn die Ziele geteilt und deren finanzielle Auswirkungen durch den Senat getragen werden.

Über den Antrag wird unter Berücksichtigung des Änderungsvorschlags mit folgendem Ergebnis abgestimmt: 16 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung.


 
 

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