Auszug - Pachtvertrag für den Golfplatz in Pankow  

 
 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
TOP: Ö 2.37
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 01.09.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 Anlass: ordentliche Tagung
Raum: Haus 7, BVV-Saal
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
V-0762 Pachtvertrag für den Golfplatz in Pankow
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
 
Wortprotokoll
Beschluss

siehe Konsensliste

siehe Konsensliste

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 13.7. 2004 beschlossen, eine ca. 54,2ha große, derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche nördlich des Blankenburger Pflasterweges für die Dauer von 30 Jahren an die BAVARIA GOLF RESORT zu verpachten. Der Pächter beabsichtigt, auf dieser Fläche eine Golfanlage mit 18 Bahnen, Übungseinrichtungen und Clubhaus zu errichten.

 

 

Begründung:

 

Der Abschluss des Pachtvertrages ist notwendige Voraussetzung zur Errichtung des vom Bezirksamt und von der BVV gewollten Golfplatzes auf der o.g. Fläche, die derzeit teilweise als öffentliche Parklandschaft sowie landwirtschaftlich genutzt wird. Auf ihr befinden sich Wege und Gehölze. Sie ist mit einem Entwässerungsgraben durchzogen. Nach der gängigen Verkehrsauffassung handelt es sich hierbei um sogenanntes marktfähiges Nichtbauland und kann als Agrarland eingestuft werden.

Bisher wurden im Lande Berlin derartige Flächen, die in einen Golfplatz umgewandelt werden sollen, nicht verpachtet. Beim Gutachterausschuss für Grundstücke liegen keine Daten zu Vergleichspachten vor. Aus diesem Grunde wurde bei der Pachtfindung der Bodenwert für landwirtschaftliche Flächen (100 € pro ha im Jahr) sowie die Bodenverzinsung zu Grunde gelegt.

Der auf dieser Grundlage vereinbarte Pachtzins in Höhe von 550 € pro ha im Jahr bleibt für die Dauer von drei Jahren unverändert und kann dann um denjenigen Betrag geändert werden wie sich der Index zum Zeitpunkt des Änderungsverlangens gegenüber dem am 1.1. 2005 maßgeblichen Index prozentual verändert hat. Die Straßenreinigungsgebühr und Grundsteuer trägt der Pächter. Die durch die Art der Nutzung der Pachtsache oder sonstige Maßnahmen des Pächters entstehenden einmaligen oder laufenden Lasten, Abgaben und Gebühren trägt der Pächter neben dem Pachtzins.

Der Vertrag beginnt am 1. Oktober 2004. Dem Pächter steht ein Rücktrittsrecht zu, wenn für die geplante Golfanlage mit Übungseinrichtungen und Clubhaus bis spätestens 30.6. 2005 keine Baugenehmigung erteilt wird.

 

 

Weitere wesentliche Vertragsinhalte sind:

 

·         von einer Einfriedung des Golfplatzgeländes ist grundsätzlich abzusehen,

·         die vorhandenen Verbindungswege entlang des Fließgrabens sowie östlich zwischen dem Blankenburger Pappelwäldchen und dem Blankenburger Pflasterweg sind für die Öffentlichkeit freizuhalten,

·         der aus EU-Mitteln angelegte Wanderweg, der den geplanten Golfplatz durchschneidet, ist bis zur Eröffnung des Golfbetriebes auf Kosten des Pächters zu verlegen,

·         der Pächter erklärt sich bereit, ein öffentlich zugängliches Wildtiergehege am Rande der Golfplatzfläche auf eigene Kosten zu errichten und zu betreiben,

·         der Pächter sichert auf eigene Kosten eine regelmäßige Pflege einer nicht gepachteten Randfläche zu, die der Bevölkerung zur Erholung und Freizeitgestaltung dienen soll.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Es werden jährlich Pachteinnahmen in Höhe von ca. 29.810 Euro erzielt.

 

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

siehe Anlage

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Positive Aspekte für Kinder und Familien (z. B. Tiergehege, Drachenwiese) sollen mit der Umsetzung des Golfplatzprojektes erzielt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Johannes Lehmann                                                                                Matthias Köhne

stellv. Bezirksbürgermeister                                                                   Bezirksstadtrat


Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

 

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

1. Fläche

    - Versiegelungsgrad

X

 

 

 

 

Zusätzliche Versiegelungen wären entsprechend auszugleichen

2.  Wasser

     - Wasserverbrauch

 

 

 

X

 

 

3.  Energie

     - Energieverbrauch

     - Anteil erneuerbarer Energie

 

 

 

X

 

 

4.  Abfall

     - Hausmüllaufkommen
     - Gewerbeabfallaufkommen

 

 

 

X

 

 

5.  Verkehr

    - Verringerung des Individual-

       verkehrs

    - Anteil verkehrsberuhigter

       Zonen

    - Busspuren

    - Straßenbahnvorrang-
      schaltungen

    - Radwege

 

 

 

X

 

 

6.  Immissionen

     - Schadstoffe
     - Lärm

 

X

X

 

 

 

7.  Einschränkung von Fauna
     und Flora

 

X

X

 

 

 

8.  Bildungsangebot

X

 

 

 

 

 

9.  Kulturangebot

X

 

 

 

 

 

10. Freizeitangebot

 

X

X

 

 

 

11. Partizipation in Entschei-
      dungsprozessen

X

 

 

 

 

 

12. Arbeitslosenquote

 

X

 

 

 

 

13. Ausbildungsplätze

X

 

 

 

 

 

14. Betriebsansiedlungen

 

X

 

 

 

 

15. wirtschaftl. Diversifizierung
      nach Branchen

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 


 
 

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