Auszug - Austausch zum Thema Flexibudget 30 Minuten  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Kinder- und Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 19.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:15 - 19:15 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 7, BVV-Saal
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Herr Anders leitet ein und stellt das Flexibudget anhand der Präsentation vor, die vorab an den KJHA verschickt wurde.

Auf Nachfrage:

Warum wurde der Schwerpunkt des Flexibudget auf §16 SGB VIII festgelegt? Welche anderen Paragraphen wären als Schwerpunkt möglich? Gab es Bewerbungen für Angebote nach anderen Paragraphen?

Ist das Flexibudget erfolgreich, wenn Familien die Angebote wahrnehmen oder wenn die Ausgaben für Hilfen zur Erziehung verringert werden?

nnten dem Ausschuss die Flexibudget-Indikatoren und der Evaluationsbericht des Landes zur Verfügung gestellt werden? Wie, durch wen und nach welchen Daten haben die Bedarfsanalysen in den Regionen stattgefunden? Wie und durch wen wurden die Projekte ausgewählt?

Im KJHA der vergangenen Wahlperiode wurde der Entwurf des Flexibudgets vorgestellt. Die Ausarbeitung verlief in enger Abstimmung mit dem Regionalsozialpädagogischen Dienst und wurde zusammen mit ihm entwickelt. Es gab eine Beteiligung in den Regionen mit den Trägern. Die Anträge wurden gemäß den definierten Maßstäben ausgewählt.

§16 SGB VIII wurde auf Grund des Bedarfs gewählt und wegen der Niedrigschwelligkeit. Vereinzelte Anträge für §13 SGB VIII wurden wegen Fehlen des Bedarfs abgelehnt. Der weitere Bewertungsprozess wurde durch die Senatsverwaltung durchgeführt.

Es ist schwierig, die Wirkung des Flexibudgets auf die Hilfen zur Erziehung aufzuzeigen. Vielleicht wird die Senatsverwaltung die Effekte zukünftig evaluieren. Das Ziel ist ohnehin die mittelfristige Dämpfung der Kosten der Hilfen zur Erziehung. Die Auswirkungen lassen sich daher nicht kurzfristig darstellen.

Es gibt noch keinen Evaluationsbericht auf Landesebene und keine Statistiken mit vergleichbarer Aussagekraft. Es soll auf Landesebene jedoch eine AG Auswertung geben. Daten werden gruppenbezogen erhoben, nicht auf einzelne Teilnehmer fokussiert. Daher lassen sich keine einfachen Schlüsse ziehen, welche Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung vermieden wurden.

Es gab Bewerbungen für Angebote nach den §§ 13, 17, 18 SGB VIII war die Ausschreibung nicht eindeutig genug formuliert? Wie hätte man Nachsteuern und Restgelder ausgeben können? Können die 600.000€ des Flexibudgets in den Jahren 2022/23 ausgeschöpft werden?

Wer war in der Flexibudget-Arbeitsgruppe beteiligt? Wer hat die fachliche Entscheidung über den Paragraphen, der als Schwerpunkt ausgewählt wurde, getroffen? Wenn ein Projekt nicht haargenau in die Maßstäbe passte, wurde es abgelehnt oder wie wurde damit verfahren?

Gibt es eine vermehrte psychotherapeutische Nachfrage durch die Pandemie?

Es gab eine Arbeitsgruppe im Jugendamt für die Maßstäbe, nach denen Flexibudget-Anträge bewilligt wurden, in der verschiedene Stellen (von der Jugendamtsleitung bis zu den freien Trägern) vertreten waren. Die Wahl des §16 SGB VIII wurde in Abstimmung mit den Regionalleitern getroffen. Die Vergabekriterien waren sehr vielfältig. Wenn mehrere Kriterien nicht zutrafen, wurde ein Antrag abgelehnt. Die Senatsverwaltung hat eine eigene Prüfung vorgenommen. 2021 wurden ca. 70.000€ von den Trägern nicht verausgabt. Die Bedarfsanalyse muss das aufarbeiten. Bevor über die Zukunft geredet werden kann, müssen Entscheidungen bei der Senatsverwaltung getroffen werden.

Es ist noch nicht klar zu beantworten, inwiefern die momentane psychotherapeutische Nachfrage pandemiebedingt ist. Langsam zeichnet sich jedoch ein Bedarfsbild ab, dass mit der Pandemie zusammenhängen könnte; das ist aber nicht sicher.

Welches Projekt hat der Senat gestrichen ein kommunales oder ein Projekt eines freien Trägers? Was kann getan werden, um Mittel vollumfänglich auszuschöpfen? Warum wurden keine Leistungsverträge geschlossen?

Was durfte aus den bewilligten Mitteln bezahlt werden? Könnten die Auswahlkriterien als Liste dem Ausschuss nachgereicht werden?

Warum wurde sich für Zuwendungsverträge entschieden? Wären zukünftig auch Leistungsverträge möglich?

Wird auch der Ablauf des Antragsverfahren ausgewertet, da es dort terminliche Schwierigkeiten gegeben hat?

Die Finanzierung jedes Projekts wurde eigens für das jeweilige Projekt festgesetzt. Die Minderausgaben sind Gelder, die nicht abgerufen wurden oder nicht umgesetzt werden konnten. Daher hätte es keine Möglichkeit des Gegensteuerns von Seiten des Jugendamts gegeben. Es erfolgte jedoch eine Umnutzung der Gelder auf Landesebene, indem Gelder aus dem Landeshaushalt gar nicht erst abgerufen oder zurückgezahlt wurden.

Das gestrichene Projekt war ein Projekt eines freien Trägers. Die Senatsverwaltung habe auf Zuwendungsverträge bestanden. Die Liste mit den Flexibudget-Indikatoren wird nachgereicht.

Das Bezirksamt sieht sich den Ablauf des Antragsverfahrens an, aber die Vorgaben macht die Senatsverwaltung.

Die Senatsverwaltung wird demnächst ein Schreiben für die neue Antragsperiode des Flexibudgets verschicken.

Herr BVO Schlüter macht einen Verfahrensvorschlag:

  1. Kurzfristig sollen Trägergespräche für eine mögliche Anpassung der Projektförderung in der zweiten Hälfte des Jahres 2022 geführt werden und in Abstimmung schon die Anträge dafür eingereicht werden.
  2. r die verbleibende Summe soll so schnell als möglich eine AG zur Bedarfsprüfung (im Vergleich zur Bedarfsanalyse des Regionalsozialpädagogischen Diensts aus dem Jahr 2019) und Konzipierung von ein bis zwei neuen Projekten zur Ausschöpfung der vorhandenen Mittel initiiert werden.
  3. Der KJHA soll in jeder Sitzung über den Verlauf dieses Verfahrens informiert werden.

Das trifft im Ausschuss so auf Zustimmung.


 
 

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