Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Auszug - Präsentation der Arbeit des Jobcenters Pankow Als Gast Herr Hieb, Leiter des Jobcenter Pankow
Herr Hieb, Geschäftsführer des Jobcenter Pankow, weist zu Beginn darauf hin, dass er in der vorgegebenen Zeit nur einen kurzen Überblick der Arbeit/Aufgaben des Jobcenters geben kann.
Schwerpunkte der Arbeit: Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2022 einschließlich Bildungszielplanung. https://www.berlin.de/jobcenter-pankow/aktuelles/arbeitsmarkt-und-integrationsprogramm/ Kurze statistische Übersicht: Kunden*innen und Bedarfsgemeinschaften: (Anlage 1)
Arbeitslosigkeit (Anlage 2)
LZA Langszeitarbeitslose Finanzielle Leistungen und Globalbudget Für das Jahr 2022 stehen 2,3 Mio Euro mehr an Ausgabemitteln zur Verfügung. Die Ausgaben im VKB und EGL werden (nach aktuelle Planung) höher als im Vorjahr ausfallen. Schwerpunkte bei den Eingliederungsleistungen 2021: 14, 7 Mio € Integrationsorientierte Instrumente
8,9 Mio € Beschäftigung schaffende Maßnahmen
Ausgaben für Bildung und Teilhabe (BuT) 2020: 1.003.006 Euro (73% davon für Schulbedarf) 2021: 909.614 Euro (84 % davon für Schulbedarf) Veränderung: -93.392 Euro bzw. -9,3 % Personal aktuell 451,5 VZÄ, d.h. 529 Beschäftigte in Voll- und Teilzeit rechn. Betreuungsschlüssel: Vermittlung U 25 1:52 (Cluster: 1:50 -1:80) ELB Vermittlung ü25 1:127 (Cluster: 1:72 – 1:161) ELB Leistungsgewährung 1:118 (Cluster: 1:90 – 1:2136) BG Herr Hieb verweist auf eine ausführliche Präsentation zur Arbeit des Jobcenters vom 18. Mai 2021, die in der damaligen Ausschusssitzung vorgestellt / übergeben wurde. Er erläutert die Struktur des Jobcenters als gemeinsame Einrichtung und verweist auf die Trägerversammlung, deren Vorsitzende die Bezirksstadträtin Frau Dr. Koch ist. Im Vorfeld der Ausschusssitzung wurden dem Geschäftsführer des Jobcenters Fragen übermittelt, die den Ausschussmitgliedern jedoch nicht vorlagen.
Thema Rechtskreiswechsel und Ukrainische Geflüchtete Mit den am 27.4.22 beschlossenen Änderungen wird der zwischen Bund und Ländern vereinbarte Wechsel von hilfebedürftigen geflüchteten Menschen aus der Ukraine vom AsylbLG in das SGB II oder SGB XII umgesetzt. Die Regelung tritt zum 1. Juni 2022 in Kraft. Voraussetzung ist, dass sie einen Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz beantragt haben, im Ausländerzentralregister erfasst wurden und die sonstigen Voraussetzungen für Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II oder SGB XII erfüllen. Welche konkreten Vorbereitungen trifft das Jobcenter Pankow strukturell und personell um den neuen Aufgaben gerecht zu werden, die sich aus dem Wechsel des Rechtskreises ergeben? Stehen ausreichend Sprachmittler in Russisch und Ukrainisch zur Verfügung? In seiner Beantwortung zum bevorstehenden Rechtskreiswechsel bezieht sich Herr Hieb auf die Ausführungen der Bezirksstadträtin. Im Jobcenter werden bereits die ersten Anträge entgegen genommen. Dabei zeigt sich, dass die Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen nach dem SGB II in vielen Fällen (noch) nicht vollständig vorliegen. Das seit langem im Jobcenter Pankow (JC) vorhandene Neukundenmanagement gehört zur Grundstruktur des JC und hat sich bewährt. Dieses Ablaufverfahren bietet die Gewähr, dass der Rechtskreiswechsel bei Vorliegen aller Anspruchsvoraussetzungen zeitnah vollzogen werden kann. Schwieriger ist die Integration in den Arbeitsmarkt der geflüchteten Menschen. Neben den physischen Problemen spielen vor allem fehlende Deutschkenntnisse und Kinderbetreuung eine Rolle. Im Jobcenter haben am 9. Mai 2022 6 Sprachmittler ihre Tätigkeit aufgenommen. Darüber hinaus steht die Dolmetscher-Hotline für terminierte Gespräche zur Verfügung. In der Diskussion wurden weitere Fragen beantwortet: - zur Qualifizierung der Beschäftigten des Jobcenters - zur Arbeit der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt - zum s.g. erleichterten Zugang zum Leistungsbezug für Solo-Selbständige während der Pandemie - zum geplanten Bürgergeld
Von der zuständigen Senatsverwaltung liegt noch keine rechtliche Würdigung vor. Im ersten Halbjahr 2021 wurden 82 Anträge auf Übernahme von Miet- und Energieschulden gestellt. Im 2. Halbjahr 2021 waren es 80 Anträge. Die genauen Zahlen liegen dem Bezirksamt vor. Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit erfolgten keine weiteren Ausführungen.
Verweis auf die Statistik Anlage 1 Die Betreuung der Langzeitarbeitslosen ist die Aufgabe der Vermittler und Fallmanager. Die Mitarbeiter*innen im beschäftigungsorientierten Fallmanagement werden besonders qualifiziert (Beratungskompetenz, Gesprächsführung, Supervision usw.) und erhalten nach Abschluss ein entsprechendes Zertifikat. Im JC gibt es ein spezielles Team für Betreuung von Alleinerziehenden. Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Netzwerk für Alleinerziehende. www.alleinerziehend-in-pankow.de Hinweis auf die Aktionswoche Perspektiven für Bildung, Beruf & Familie vom 02.-06.05.2022 und die Kooperationsvereinbarung des JC mit den Stadtteilzentren. Auf Grund der fortgeschrittenen Zeit konnten die 3 nachfolgenden Fragen nur sehr kurz beantwortet werden.
Die Erreichbarkeit des JC während der Pandemie war sehr gut. Die neuen Formen der Kommunikation (Email, div. Online-Formate) wurden von den Kunden gut angenommen. In dringenden Ausnahmefällen waren auch terminierte persönliche Vorsprachen möglich.
Die Kooperation ist die Grundlage für die Gewährung bestimmter Förderleistungen. Verweis auf den Arbeitgeber-Service des JC und der Arbeitsagentur Pankow. Die Arbeitsvermittler haben direkten Kontakt zu den Arbeitgebern. Hinweis auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt.
Schulungen und Kommunikation Welche Schulungen im Umgang mit konfliktreichen Fällen und Personen in schwierigen Lebenslagen erhalten die Mitarbeiter*innen des Job Centers? Bestehen Supervisionsangebote für die Mitarbeiter*innen, um schwierige Fälle zu verarbeiten und reflektieren? Wie werden Menschen, die im Jobcenter ankommen und nicht unter dessen Zuständigkeit fallen, in der Wahl der richtigen Anlaufstelle unterstützt? Hinweis auf die Beantwortung der Frage 3. Es gibt ein umfangreiches Paket von Schulungsangeboten, die teils verpflichtend für die Beschäftigten sind. Dazu gehören u.a. auch Dienstunterricht, externe Lehrgänge und die Qualifikation am Arbeitsplatz. Hilfs- und Beratungsangebote werden, wenn erforderlich vermittelt, bspw. an - Insolvenz- und Schuldner-Beratung - Suchtberatung - Bafög-Amt Am Ende des TOP bedankte sich Frau Bond im Namen des Ausschusses bei Herrn Hieb für seine Ausführungen. |
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