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Auszug - Vorstellung Beauftragte: - für Gleichstellung - für Städtepartnerschaften
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Vorstellung der Beauftragten für Gleichstellung Die Gleichstellungsbeauftragte des Bezirks, Frau Stephanie Wittenburg, stellt Ihren Tätigkeitsbereich vor.
Diskussion und Nachfragen:
Gibt es die Diskussion zur Schließung der Tariflücke zentrale Vorsorge bei freien Trägern auch im Bereich der Gleichstellungsbeauftragten? Stichwort Tarifrechner der Senatsverwaltung für Arbeit und Soziales: Wie setzt die Gleichstellungsbeauftragte das um? Antwort BA: Die tarifgerechte Bezahlung ist ein Wunsch der Träger. Der Unmut hierüber wurde deutlich gemacht. Das Problem wird in jedem Fall gesehen, ist aber ein dickes Brett (insbesondere in der Kommunikation mit der zuständigen Senatsverwaltung). Allerdings hat das Land eine gleichbleibende Zuwendungssumme bei wachsenden Kosten der Träger. Dieses Problem muss politisch auf Landesebene gelöst werden. Wie viele Anträge landen bei der Gleichstellungsbeauftragten auf dem Tisch, die nicht berücksichtigt werden können? Wie ist die Gleichstellungsbeauftragte in das Thema Gender Budgeting eingebunden? Antwort BA: 3 Anträge konnten nicht berücksichtigt werden. Alle Ablehnungen waren nicht existenzbedrohend, sie wären aber förderlich gewesen. Insgesamt waren es 14 Anträge. 8 Anträge konnten aus den bezirklichen Zuwendungen bedient werden. Insgesamt handelt es sich also um eine übersichtliche Anzahl von Anträgen. Gleichwohl wird eingeräumt, dass die Träger aufgrund der Mittelsituation vielleicht auch mutlos geworden sind und daher keine Anträge stellen. Aus dem Plenum wird ergänzt, dass es auch Anträge gab, die aufgrund der vorläufige Haushaltwirtschaft einfach nicht berücksichtigt werden konnten. BM ergänzt: Die Antragslage lässt keinen Schluss auf die Bedarfslage zu. Die Summe von 176.000 Euro ist seit Jahren konstant. Die Basis der Mittel für die Träger kommt vom Senat. Der Bezirk fördert komplementär. / Gender Budgeting: Im letzten Jahr wurde eine AG Gender Budgeting einberufen, die coronabedingt allerdings nur einmal tagte. Die Gleichstellungsbeauftragte ist in dieser AG in steuernder Funktion tätig. Die AG soll jährlich 2-mal tagen. Aus dem Plenum des Ausschusses wird angeboten bei der Identifizierung von bezirklichen Bedarfen zusammenzuarbeiten. Hierdurch soll offengelegt werden, wo Angebotslücken existieren. Ziel soll sein, dass alle Projekte im nächsten Doppelhaushalt finanziert werden. Eine aufsuchende Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten zur Bedarfsermittlung wird diesbezüglich ausdrücklich begrüßt. Wäre es möglich Veranstaltungen zum Thema „häusliche Gewalt“ häufiger durchzuführen? Wird es zur Arbeit im Projekt „Menstruationsartikel“ demnächst eine Vorlage zur Kenntnisnahme (VzK)/Zwischenbericht geben? Antwort BA: Die Erstellung einer VzK/ eines Zwischenberichts wird als Arbeitsauftrag mitgenommen. / Es sollten Veranstaltungen häufiger und nicht nur am „Internationalen Tag zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen“ durchgeführt werden, wenngleich dies eine Ressourcenfrage ist. Durch die mit der Istanbul-Konvention verbundenen Anforderungen an den Bezirk, besteht die Hoffnung, dass zukünftig Strukturen existieren, die solche Veranstaltung zur Beratung nicht mehr notwendig machen.
Es wird darum gebeten, dass der Vortrag mit dem Bericht des BA übermittelt wird.
Vorstellung der Beauftragten für Städtepartnerschaften
Die Koordinatorin für kommunale Entwicklungspolitik und Projektverantwortliche für eine Partnerschaft mit KaTembe, Maputo in Mosambik, Frau Tatiana Calari, stellt Ihren Tätigkeitsbereich vor.
BM ergänzt:
Diskussion und Nachfragen: Aus dem Plenum wird angemerkt, dass die bisherigen Städtepartnerschaften aus gewachsenen Beziehungen entstanden sind. Das ist für eine mögliche Partnerschaft mit KaTembe nicht der Fall. Ist es so, dass die Partnerschaft aus einem Projekt heraus entsteht? Sollte dies der Fall sein, dann sollten der Bezirk den Weg dorthin beschreiben und im Laufe der Projektarbeit so viele Erfahrungen wie möglich gemeinsam sammeln, um gut vorbereitet in die Partnerschaft zu gehen. Antwort BA: Traditionelle Partnerschaften sind aus Treffen entstanden. Im vorliegenden Fall wird eine andere Herangehensweise gewählt. Diese neuen Partnerschaften befassen sich mit Themen, die in der Bezirksverwaltung schon vorhanden sind (z.B. Stadtentwicklung, Inklusion, etc). Projekte der Städtepartnerschaft von Lichtenberg mit Kommunen in Afrika haben gezeigt, dass das geht. Auf diesen Erfahrungen will das BA aufbauen. Es gibt keinen Zeitdruck, aber es gibt die Hoffnung, dass eine Partnerschaft zügig umgesetzt wird. Von KaTembe gibt es den ganz klaren Wunsch einer solchen Partnerschaft. Dennoch muss Pankow eine eigene Debatte führen und in der Verwaltung Wege finden damit umzugehen. Pankow kann von der Partnerschaft mit Städten im globalen Süden profitieren, weil wir uns hier nicht auskennen (bisher nur mit relativ nahen Kommunen). Daher würde eine Unterstützung aus der BVV durch das BA sehr begrüßt. Werden noch weitere Informationen zum Arbeitskreis KaTembe an die Fraktionen übermittelt? Antwort BA: Eine Einladung wird über das BVV Büro verteilt. Der Entwurf für Vereinbarung liegt auf dem Tisch. Was steht in der Vereinbarung drin und was kostet eine solche Vereinbarung? Antwort BA: Ein erster Antrag wurde gestellt, um Bundesmittel zu akquirieren. Daraus konnte ein Folgeauftrag generiert werden, der die 1/3 Stelle der Koordinatorin für kommunale Entwicklungspolitik bis 2023 sichert. Mit der Unterschrift unter eine etwaige Vereinbarung sind keine finanziellen Verpflichtungen verbunden. Was erhoffen wir uns von einer Partnerschaft? Antwort BA: Es sollte keine Kosten-Nutzen-Rechnung aufgestellt werden. Die Partnerschaft kann aber neue Blickwinkel vermitteln und unser Wissen in einzelnen Bereichen fördern (z.B. Wie gehen wir mit trockenen Situationen um? Vertiefte Kenntnis von Städten in globalen Süden). Die Debatte im Ausschuss wurde so verstanden, dass im Rahmen des nächsten Haushaltsbeschlusses die Städtepartnerschaften mehr in den Blickwinkel der BVV genommen werden sollen. Es wird darum gebeten, dass das Bezirksamt im nächsten Haushaltsplanentwurf das Thema von sich aus aufnimmt und z.B. eine möglicherweise notwendige neue Stelle unterbringt. |
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