Auszug - Vorstellung Beauftragte: - für Gleichstellung - für Städtepartnerschaften   

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Immobilien, Personal und Energiemanagement
TOP: Ö 2.1
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Immobilien, Personal und Energiemanagement Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 10.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:15 - 19:10 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 7, BVV-Saal
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Vorstellung der Beauftragten für Gleichstellung

Die Gleichstellungsbeauftragte des Bezirks, Frau Stephanie Wittenburg, stellt Ihren Tätigkeitsbereich vor.

  • Als rechtliche Arbeitsgrundlagen werden das Grundgesetz, die Verfassung von Berlin und das Landesgleichstellungsgesetz herangezogen.
  • In anderen Bezirken heißt die Stelle auch Frauenbeauftragte.
  • Die Stelle besteht aus viel Schnittstellenarbeit (z.B. zur Beauftragten für Antidiskriminierung und Antisemitismus).
  • Relevant für den Arbeitsbereich ist unter anderem auch das Strafgesetzbuch, die Istanbul-Konventionen (Deutschland ist Vertragspartner und ist angehalten die Konvention umzusetzen.), Frauenrechtskonvention - Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women, CEDAW), sowie die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).
  • Es gibt einen Unterschied zwischen Gleichstellungsbeauftragten und der Frauenvertretung. Die Frauenvertretung arbeitet nach innen in das BA, Gleichstellungsbeauftragte regen dagegen Vorhaben und Maßnahmen an, um die Arbeits- und Lebensbedingungen von Frauen im Bezirk zu verbessern.
  • In Pankow leben rund 210.000 Frauen. Daher ist die Funktion der Gleichstellungsbeauftragten das politische und gesellschaftliche Handeln anzuregen. So arbeitet sie mit Vereinen, Unternehmen, etc. zusammen und informiert die Öffentlichkeit. Sie kann an das Bezirksamt Empfehlungen aussprechen und Vorlagen über das BA in die BVV einbringen. Die Gleichstellungsbeauftragte ist weisungsungebunden.
  • Im Bezirk gibt es mehrere Gremien, bei denen die Gleichstellungsbeauftragte mitarbeitet: u.a. Frauenbeirat (gleichzeitig Geschäftsführerin), Arbeitskreis der Pankower Frauen*projekte (z.B.: Thema Zwangsehen), Bezirkliches Bündnis gegen häusliche Gewalt, Netzwerk Alleinerziehende in Pankow, sowie Teilnahme am BVV-Ausschuss für Gleichstellung und Bürger*innenbeteiligung
  • Weitere Arbeitsbereiche werden vorgestellt. Die Arbeitsbereiche haben verschiedene Schnittstellen (intersektional ausgerichtet). Die Arbeit ist folglich nach innen und außen bereichsübergreifend ausgerichtet.
  • Zuwendungen im Haushaltsjahr 2022 (Gleichstellungsbeauftragte verwaltet auch Zuwendungen): Den Trägern stehen insgesamt 176.000 Euro zur Verfügung (vorläufige Haushaltsplanung). Der Großteil ist Personalmittel. Die Empfänger der Zuwendungen sind z.B. Albatros GmbH, Paula Panke. e.V. oder SHIA e.V.. Das Finanzvolumen der Anträge für 2022 belief sich auf insgesamt 244.127,37 Euro.
  • Des Weiteren stehen Mittel aus dem Integrationsfonds (Kapitel 3310 Titel 68432) zur Verfügung. 51.400,04 Euro der rund 1 Mio Euro werden von der Gleichstellungsbeauftragten verwaltet.
  • Die Gleichstellungsbeauftragte verfügt über rund 4000 Euro eigene Mittel (für z.B. Einladung, Veranstaltungen), die im Kapitel 3310 Titel 53101 und 54053 enthalten sind. Die Mittel sind knapp. Die Auskömmlichkeit sollte hinterfragt werden. Die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten ist tariflich als E11 eingruppiert. Daneben existiert im Büro der Gleichstellungsbeauftragten eine Stelle E6, deren Besetzung gegenwärtig ausgeschrieben ist. Eine Höherbewertung dieser Stelle wird angestrebt.
  • Weitere Projekte werden vorgestellt: Es wurden Mittel für die „Bereitstellung von kostenlosen Menstruationsartikeln“ im Doppelhaushalt 2024/2025 festgelegt (vgl. hierzu Drucksache VIII-1473/SPD). Der Bezirk starten 2022-2023 mit z.B. 20 WC-Standorten/Spendern im Bezirk. Hierfür fallen Kosten an: Beschaffung 20 Spender rd 3000 zzgl. Versand (Lichtenberg 12 Standtorte), laufende Kosten p.a. (Auffüllung) rd. 20.000 Euro, Erfahrungen anderer Kommunen z.B. Lichtenberg werden berücksichtigt.

 

Diskussion und Nachfragen:

 

Gibt es die Diskussion zur Schließung der Tariflücke zentrale Vorsorge bei freien Trägern auch im Bereich der Gleichstellungsbeauftragten?  Stichwort Tarifrechner der Senatsverwaltung für Arbeit und Soziales: Wie setzt die Gleichstellungsbeauftragte das um? Antwort BA: Die tarifgerechte Bezahlung ist ein Wunsch der Träger. Der Unmut hierüber wurde deutlich gemacht. Das Problem wird in jedem Fall gesehen, ist aber ein dickes Brett (insbesondere in der Kommunikation mit der zuständigen Senatsverwaltung). Allerdings hat das Land eine gleichbleibende Zuwendungssumme bei wachsenden Kosten der Träger. Dieses Problem muss politisch auf Landesebene gelöst werden.

Wie viele Anträge landen bei der Gleichstellungsbeauftragten auf dem Tisch, die nicht berücksichtigt werden können? Wie ist die Gleichstellungsbeauftragte in das Thema Gender Budgeting eingebunden? Antwort BA: 3 Anträge konnten nicht berücksichtigt werden. Alle Ablehnungen waren nicht existenzbedrohend, sie wären aber förderlich gewesen. Insgesamt waren es 14 Anträge. 8 Anträge konnten aus den bezirklichen Zuwendungen bedient werden. Insgesamt handelt es sich also um eine übersichtliche Anzahl von Anträgen. Gleichwohl wird eingeräumt, dass die Träger aufgrund der Mittelsituation vielleicht auch mutlos geworden sind und daher keine Anträge stellen. Aus dem Plenum wird ergänzt, dass es auch Anträge gab, die aufgrund der vorläufige Haushaltwirtschaft einfach nicht berücksichtigt werden konnten. BM ergänzt: Die Antragslage lässt keinen Schluss auf die Bedarfslage zu. Die Summe von 176.000 Euro ist seit Jahren konstant. Die Basis der Mittel für die Träger kommt vom Senat. Der Bezirk fördert komplementär. / Gender Budgeting:  Im letzten Jahr wurde eine AG Gender Budgeting einberufen, die coronabedingt allerdings nur einmal tagte. Die Gleichstellungsbeauftragte ist in dieser AG in steuernder Funktion tätig. Die AG soll jährlich 2-mal tagen.

Aus dem Plenum des Ausschusses wird angeboten bei der Identifizierung von bezirklichen Bedarfen zusammenzuarbeiten. Hierdurch soll offengelegt werden, wo Angebotslücken existieren. Ziel soll sein, dass alle Projekte im nächsten Doppelhaushalt finanziert werden. Eine aufsuchende Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten zur Bedarfsermittlung wird diesbezüglich ausdrücklich begrüßt.

re es möglich Veranstaltungen zum Thema „usliche Gewalt“ufiger durchzuführen? Wird es zur Arbeit im Projekt „Menstruationsartikel“ demnächst eine Vorlage zur Kenntnisnahme (VzK)/Zwischenbericht geben? Antwort BA:  Die Erstellung einer VzK/ eines Zwischenberichts wird als Arbeitsauftrag mitgenommen. / Es sollten Veranstaltungen häufiger und nicht nur am „Internationalen Tag zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen“ durchgeführt werden, wenngleich dies eine Ressourcenfrage ist. Durch die mit der Istanbul-Konvention verbundenen Anforderungen an den Bezirk, besteht die Hoffnung, dass zukünftig Strukturen existieren, die solche Veranstaltung zur Beratung nicht mehr notwendig machen.

 

Es wird darum gebeten, dass der Vortrag mit dem Bericht des BA übermittelt wird.

 

Vorstellung der Beauftragten für Städtepartnerschaften

 

Die Koordinatorin für kommunale Entwicklungspolitik und Projektverantwortliche für eine Partnerschaft mit KaTembe, Maputo in Mosambik, Frau Tatiana Calari, stellt Ihren Tätigkeitsbereich vor.

 

  • Die bezirklichen Stellen der Koordinator*innen für kommunale Entwicklungspolitik sind durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gefördert. In Berlin gibt es gegenwärtig 8 Koordinator*innen.
  • Kommunale Partnerschaften existieren weltweit. Sie versuchen lokale Antworten auf globale Herausforderungen zu entwickeln (z.B. Klimaanpassung durch Stadtentwicklung oder Umweltbildung). Ein besonderer Blick gilt hierbei der Entwicklungen im globalen Süden.
  • Es werden einige Beispiele für Partnerschaften dargestellt: u.a. Windhoek (Namibia) und Berlin, Cajamarca (Peru) und Treptow-Köpenick.
  • Partnerschaft mit KaTembe:
    • Bisher gab es kein persönliches Treffen. Die bisherigen Informationen kamen aus Berichten und von dort tätigen Forscher*innen der Universität. KaTembe ist einer von sieben städtischen Distrikten im Süden von Maputo. Es handelt sich um einen sehr ländlichen Bezirk mit großem landwirtschaftlichem Sektor. Durch Bau einer Brücke zu den anderen Distrikten wird prognostiziert, dass der Bezirk stark wachsen wird. Daraus ergeben sich neue Herausforderungen: Landverteilung, Bodenpreise, nachhaltige Unterstützung der Landwirtschaft Chancen und Herausforderungen.
    • Das BA ist unter anderem mit der/dem BM von KaTembe in Kontakt, die/der als zentraler Ansprechpartner dient.
    • AB-Beschluss VII-1546/2020 zur Anbahnung einer kommunalen Partnerschaft, regelmäßiger Austausch finden seit 2020 durch die Koordinationsstelle für kommunale Entwicklungspolitik (KEPOL) statt. Es gibt einen Arbeitskreis Pankow-KaTembe seit Oktober 2021. Die Ausschussmitglieder sind herzlich eingeladen an diesem Arbeitskreis teilzunehmen.
    • Derzeit wird der Entwurf einer Rahmenvereinbarung ausgearbeitet. Das BA benötigt eine Unterzeichnung der Vereinbarung (Memorandum of Understanding, MoU) sowie die Entwicklung eines Fahrplans für 2022.
    • Was hat das BA vor: Vom 20.-22.09.2022 findet die 5. Partnerschaftskonferenz zwischen deutschen und afrikanischen Kommunen in Dresden statt. Hier will das BA teilnehmen. Anschließenden könnte eine Delegationsreise nach Pankow durchgeführt werden. Darüber hinaus wurde eine Interessenbekundung ausgearbeitet, um eine zweijährige Klimapartnerschaft beider Kommunen zu etablieren.

 

BM ergänzt:

  • Die Fremdfinanzierungen sind endlich und mit den Entwicklungspartnerschaften soll eine Verstetigung dieser Partnerschaften angestoßen werden. Die Entscheidung hierzu kann der BM aber nicht allein treffen. Er ist vielmehr auf ein politisches Commitment der BVV angewiesen. Daher muss die BVV entscheiden, wo es zukünftig hingehen soll. Ohne eine Position der BVV kann es keine Partnerschaft geben.
  • Durch den BM werden darüber hinaus die beiden anderen Partnerschaften mit Ashkelon, Israel, und Kolberg, Polen, dargestellt. Diese sind als „Mitbringsel“ infolge der Zusammenlegung der Bezirke gewachsen.
  • Städtepartnerschaften leben vom kulturellen und zivilgesellschaftlichen Austausch und nicht von Reisen der BM. 

 

Diskussion und Nachfragen:

Aus dem Plenum wird angemerkt, dass die bisherigen Städtepartnerschaften aus gewachsenen Beziehungen entstanden sind. Das ist für eine mögliche Partnerschaft mit KaTembe nicht der Fall. Ist es so, dass die Partnerschaft aus einem Projekt heraus entsteht? Sollte dies der Fall sein, dann sollten der Bezirk den Weg dorthin beschreiben und im Laufe der Projektarbeit so viele Erfahrungen wie möglich gemeinsam sammeln, um gut vorbereitet in die Partnerschaft zu gehen. Antwort BA: Traditionelle Partnerschaften sind aus Treffen entstanden. Im vorliegenden Fall wird eine andere Herangehensweise gewählt. Diese neuen Partnerschaften befassen sich mit Themen, die in der Bezirksverwaltung schon vorhanden sind (z.B. Stadtentwicklung, Inklusion, etc). Projekte der Städtepartnerschaft von Lichtenberg mit Kommunen in Afrika haben gezeigt, dass das geht. Auf diesen Erfahrungen will das BA aufbauen. Es gibt keinen Zeitdruck, aber es gibt die Hoffnung, dass eine Partnerschaft zügig umgesetzt wird. Von KaTembe gibt es den ganz klaren Wunsch einer solchen Partnerschaft. Dennoch muss Pankow eine eigene Debatte führen und in der Verwaltung Wege finden damit umzugehen. Pankow kann von der Partnerschaft mit Städten im globalen Süden profitieren, weil wir uns hier nicht auskennen (bisher nur mit relativ nahen Kommunen). Daher würde eine Unterstützung aus der BVV durch das BA sehr begrüßt.

Werden noch weitere Informationen zum Arbeitskreis KaTembe an die Fraktionen übermittelt? Antwort BA: Eine Einladung wird über das BVV Büro verteilt.

Der Entwurf für Vereinbarung liegt auf dem Tisch. Was steht in der Vereinbarung drin und was kostet eine solche Vereinbarung? Antwort BA: Ein erster Antrag wurde gestellt, um Bundesmittel zu akquirieren. Daraus konnte ein Folgeauftrag generiert werden, der die 1/3 Stelle der Koordinatorin für kommunale Entwicklungspolitik bis 2023 sichert. Mit der Unterschrift unter eine etwaige Vereinbarung sind keine finanziellen Verpflichtungen verbunden.

Was erhoffen wir uns von einer Partnerschaft? Antwort BA: Es sollte keine Kosten-Nutzen-Rechnung aufgestellt werden. Die Partnerschaft kann aber neue Blickwinkel vermitteln und unser Wissen in einzelnen Bereichen fördern (z.B. Wie gehen wir mit trockenen Situationen um? Vertiefte Kenntnis von Städten in globalen Süden).

Die Debatte im Ausschuss wurde so verstanden, dass im Rahmen des nächsten Haushaltsbeschlusses die Städtepartnerschaften mehr in den Blickwinkel der BVV genommen werden sollen. Es wird darum gebeten, dass das Bezirksamt im nächsten Haushaltsplanentwurf das Thema von sich aus aufnimmt und z.B. eine möglicherweise notwendige neue Stelle unterbringt.


 
 

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