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Auszug - Keine Sondernutzungserlaubnis für Online-Lieferdienste
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BV Ahrens bringt die Drucksache ein. Es gab eine Erlaubnis für ein Jahr, die demnächst ausläuft. BV Pasternack findet die Drucksache zu verallgemeinert, nicht jeder hat Anspruch auf Erteilung der Genehmigung, aber auf Prüfung. BV Szidat verweist darauf, dass es sind vier Anbieter gibt, die in diesem Bereich aktiv sind. Aber egal, wie viele ihren Kram ihren Kram auf der Straße lagern, es geht so nicht. Der Ausschuss bemängelt generell die Methode, dass erstmal ohne Genehmigung Fakten geschaffen werden und dann nachträglich Nutzungsänderungen beantragt werden. BV Kempe erörtert die Frage, ob Sondernutzung nur die Sondernutzung von Gehwegen meint. Betroffen sind generell vorrangig Lieferdienste dieses speziellen Modells. BV Pasternack meint, dass jeder Einzelfall geprüft werden muss. Stadträtin Anders-Granitzki erläutert, dass es keine Entscheidung in erster Instanz gab, es gab einen Vergleichstermin. Der Richter hat deutlich gemacht, dass er dem Bezirksansinnen nicht zu folgen gedenkt. Der Vergleich kam zustanden wegen der Tatsache, dass Sondernutzungsgebühr nicht gezahlt wird, weil Markierungen angebracht worden sind, die Einhaltungen dieser wird vom OA kontrolliert. BV Gänger fragt nach Fahrrädern auf Autoparkplätzten. Der Antrag wäre klarer, wenn die Gehwege im Antrag explizit genannt würden. BV Kempe unterstreicht, dass es im Antrag um die Betriebsflotten (hatten wir schon mal mit zalando) geht. Betriebsflotten haben im öffentlichen Raum nichts zu suchen. Parkplätze umzuwidmen, funktioniert nach Berliner Straßengesetz, insbesondere bei Behindertenparkplätzen. Es geht im Antrag um eine dauerhafte Sondernutzung. BV Flores meint, dass Anträge auch für Bürger verständlich sein müssten. Abstimmung: 8:3:5
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