Auszug - Keine Sondernutzungserlaubnis für Online-Lieferdienste  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Mobilität und öffentliche Ordnung
TOP: Ö 3.6
Gremium: Ausschuss für Mobilität und öffentliche Ordnung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 07.04.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 7, BVV-Saal
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
IX-0088 Keine Sondernutzungserlaubnis für Online-Lieferdienste
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
   Beteiligt:Linksfraktion
 
Wortprotokoll

BV Ahrens bringt die Drucksache ein. Es gab eine Erlaubnis für ein Jahr, die demnächst ausläuft.

BV Pasternack findet die Drucksache zu verallgemeinert, nicht jeder hat Anspruch auf Erteilung der Genehmigung, aber auf Prüfung.

BV Szidat verweist darauf, dass es sind vier Anbieter gibt, die in diesem Bereich aktiv sind. Aber egal, wie viele ihren Kram ihren Kram auf der Straße lagern, es geht so nicht.

Der Ausschuss bemängelt generell die Methode, dass erstmal ohne Genehmigung Fakten geschaffen werden und dann nachträglich Nutzungsänderungen beantragt werden.

BV Kempe erörtert die Frage, ob Sondernutzung nur die Sondernutzung von Gehwegen meint. Betroffen sind generell vorrangig Lieferdienste dieses speziellen Modells.

BV Pasternack meint, dass jeder Einzelfall geprüft werden muss.

Stadträtin Anders-Granitzki erläutert, dass es keine Entscheidung in erster Instanz gab, es gab einen Vergleichstermin. Der Richter hat deutlich gemacht, dass er dem Bezirksansinnen nicht zu folgen gedenkt.

Der Vergleich kam zustanden wegen der Tatsache, dass Sondernutzungsgebühr nicht gezahlt wird, weil Markierungen angebracht worden sind, die Einhaltungen dieser wird vom OA kontrolliert.

BV Gänger fragt nach Fahrrädern auf Autoparkplätzten. Der Antrag wäre klarer, wenn die Gehwege im Antrag explizit genannt würden.

BV Kempe unterstreicht, dass es im Antrag um die Betriebsflotten (hatten wir schon mal mit zalando) geht. Betriebsflotten haben im öffentlichen Raum nichts zu suchen. Parkplätze umzuwidmen, funktioniert nach Berliner Straßengesetz, insbesondere bei Behindertenparkplätzen.

Es geht im Antrag um eine dauerhafte Sondernutzung.

BV Flores meint, dass Anträge auch für Bürger verständlich sein müssten.

Abstimmung: 8:3:5

 


 
 

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