Auszug - Kurzvorstellung der Wohnungsamtes   

 
 
digitale Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Geschäftsordnung
TOP: Ö 2.2
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste und Geschäftsordnung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 05.04.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:15 - 18:21 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
 
Wortprotokoll

Der Fachbereichsleiter Marco SCHAUM, ist nach dem Studium der Rechtswissenschaften und dem Referendariat seit 2009 Tarifbeschäftigter im öffentlichen Dienst. Zuerst als Widerspruchs- und Klagesachbearbeiter im Jobcenter Märkisch-Oderland, dann bis April 2013 im Jobcenter Oberhavel. Seit Mai 2013 Tarifbeschäftigter im Land Berlin, zunächst bis April 2015 als Widerspruchssachbearbeiter im Wohnungsamt Pankow, seit April 2015 als Fachbereichsleiter des Wohnungsamtes Pankow und ab August 2019 zusätzlich stellvertretender Amtsleiter der Bürgerdienste.

Zum Fachbereich: Dienstsitze sind

  1. die Storkower Str. 113 Fachbereichsleitung und Geschäftszimmer, Arbeitsgruppe Wohngeld/BuT und Arbeitsgruppe WBS/Kataster und
  2. die Storkower Str. 97 Arbeitsgruppe Zweckentfremdung und die Rechtsbehelfsstelle.

Alle Verfahren werden schriftlich abgewickelt. Seit 2008 werden keine offenen Sprechstunden mehr angeboten. Bei Wunsch nach persönlicher Vorsprache wird dies ermöglicht. Räumliche Möglichkeiten für eine offene Sprechstunde sind auf längere Zeit nicht erkennbar, aus den langjährigen Erfahrungen aber auch nicht zwingend erforderlich.

Organisatorisch unterteilt sich der Fachbereich in

  1. die Fachbereichsleitung mit Geschäftszimmer und Rechtsbehelfsstelle und
  1. den Arbeitsgruppen Wohngeld/BuT, WBS/Kataster und Zweckentfremdung.

Das Wohnungsamt wird nach Haushaltsplan 2022/23 insgesamt 39 Stellen haben, die Stellen entfallen im Einzelnen auf:
1 Fachbereichsleiter
2 Mitarbeitende Geschäftszimmer/WBS/Kataster
3 Sachbearbeitende in der Rechtsbehelfsstelle
1 Gruppenleitung, 1 Hauptsachbearbeiter*in, und 16 Sachbearbeitende in der Arbeitsgruppe Wohngeld/BuT
1 Gruppenleitung, 5 Sachbearbeitende in der Arbeitsgruppe WBS/Kataster
1 Gruppenleitung, 8 Sachbearbeitende in der Arbeitsgruppe Zweckentfremdung

Arbeitsgruppe Wohngeld/BuT: Wohngeld und Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zählen zu den Sozialleistungen. Wohngeld kann beantragen, wer aufgrund
seines zu berücksichtigenden Einkommens,

    der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder und

    der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung

zur wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens nicht im Stande ist, die Kosten für Unterkunft eigenständig zu sichern.

Antragsberechtigt können sein
Mieter*innen für den sogenannten Mietzuschuss oder

    Eigentümer*innen für den sogenannten Lastenzuschuss.

Neben Wohngeld ist die Arbeitsgruppe bei Beziehenden von Wohngeld und/oder dem Bezug vom Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz auch für die Bewilligung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zuständig. Leistungen für Kinder sind:

    Mittagessen Kita,

    Tagespflege oder Schule (1-6 Klasse Anspruch auf Schulverpflegung Grundfall in Berlin),

    Schulbedarf insgesamt 150 Euro pro Jahr,

    Lernförderung,

    Übernahme von Kosten für Ausflügen,

    mehrtägigen Kita- oder Klassenfahrten sowie

    Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit (Mitgliedschaften, Veranstaltungen oder Ausstattungsgegenständen).

Arbeitsgruppe WBS/Kataster: Kataster meint kein grundsätzliches Wohnungskataster, sondern erfasst werden einzig Wohnung im sozialgeförderten Wohnungsbau. WBS wiederum ist im weitestem Sinne ebenfalls eine Sozialleistung. Anspruch auf einen WBS haben zumindest Haushalte, die

    bei einem 1- Personenhaushalt weniger als 16.800 Euro oder

    2-Personenhaushalt 25.200 Euro Einkommen haben oder

    5.740 Euro je weiterem zu berücksichtigendem Haushaltmitglied (Regel-WBS, WBS 140).

Der reguläre WBS im Land Berlin weicht bei den Einkommensgrenzen bereits um 40% von der Bundeseinkommensgrenze nach oben ab. Seit 2015 wurden daneben die WBS-160 und WBS-180 eingeführt, das Einkommen darf in bestimmten Fällen demnach deutlicher höher liegen. Neben WBS gibt es noch die RLvF-Bescheinigung (ähnlich WBS, nur andere Rechtsgrundlage, nötig für bestimmte Wohnungen im Land Berlin, die nach der Föderrichtlinie im Miet- und Genossenschaftswohnungsbau errichtet worden sind) und Einkommensbescheinigung nach § 9 Abs. 2 WoFG.

Wichtigstes Thema aktuell sind zunehmende Antragszahlen von Geflüchteten aus der Ukraine. Wichtig ist hierbei: das Antragsrecht besteht erst mit einem gesichertem Aufenthalt, der durch eine Aufenthaltserlaubnis zu belegen ist. Grundlage für die Antragstellung auf einen WBS muss der Aufenthalt im Bundesgebiet nach Landesrecht für wenigstens 11 Monate gesichert sein. Eine gleichzeitige Prüfung der Voraussetzungen für einen ausreichenden Aufenthaltstitel nehmen die Wohnungsämter im Land Berlin allerdings nicht vor. Es kann demnach zur Verzögerungen aufgrund der notwendigen Kooperation mit weiteren Stellen kommen. Wird ein Antrag gestellt und kein Titel nachgewiesen oder ein Titel vorgelegt, der nicht wenigstens 11 Monate gültig ist, ist der Antrag abzulehnen.

Zahlen - Antragseingänge 2021:

    6.269, davon: 5.940 WBS, 317 Einkommensbescheinigungen und 12 RLvF

    abschließend bearbeitet: 6.138 Vorgänge

    1.622 Anträge-WBS abgelehnt = 28 Prozent der Anträge, wobei Gründe: 96x Einkommen, 336x fehlende Aufenthaltserlaubnis und 1.190x mangelnde Mitwirkung

    74 Anträge aufgrund der Einkommensbescheinigung abgelehnt = 23 Prozent

Einkommensfälle bzw. das Scheitern aufgrund von Einkommensgrenzen ist eher selten, weil auch eine Proberechnung online gemacht werden kann.

Arbeitsgruppe Zweckentfremdung: nach dem Wegfall des MietenWoG bzw. Mietendeckels werden wieder ausschließlich die Zweckentfremdung von Wohnraum bearbeitet. Das Zweckentfremdungsverbotsgesetz ist nur auf Wohnraum anwendbar. Zweckentfremdung ist dabei jede Nutzung von Wohnraum die keine  Wohnnutzung darstellt (z.B. Leerstand, Abriss, Ferienwohnungen). Die Aufgabe des Wohnamtes ist dabei die Bearbeitung aller Vorgänge von Antragstellung bis Widerspruchsbearbeitung.

Zahlen - Antragseingänge 2021:

    2.117 Anträge auf Zweckentfremdung, davon: 1.478 Leerstände, 377 Ferienwohnungen, 89 Abriss und 173 sonstige Nutzungen (gewerbliche Nutzungen, freiberufliche u.W.)

    Beschiedene Anträge: 294 Ferienwohnungen, davon: 149 Ablehnungen, 118 Genehmigungen und 27 Einstellungen

    Amtsverfahren, also Verfahren die ohne Zutun der Verfügungsberechtigten eingeleitet wurden, aus Kenntniserlangung der Behörde: 2.125, davon: 738 Leerstand, 1.052 Ferienwohnungen

    Widerzugeführte Wohnungen 1.281, davon: 646 Ferienwohungen

Rechtsbehelfsstelle: Bearbeitung aller Widersprüche der Arbeitsgruppen Wohngeld/BuT und WBS/Kataster.

Zahlen - Antragseingänge 2021:

    461 Widersprüche eingegangen bei 3.613 Ablehnungen

    Entscheidungen bzw. Quote: 12,75 Prozent

    Abhilfen rund 15 Prozent, 28 Prozent Rücknahmen durch die Widerspruchsführenden, 39 Prozent Zurückweisungen

Seitens der Ausschussmitglieder werden folgende Fragen an das Wohnungsamt gestellt und beantwortet:

    Wenn WBS-Anträge mehrheitlich aufgrund des Aufenthaltsstatus abgelehnt werden müssen, wie verhält es sich, wenn einer der (Ehe)Partner deutsche*r Staatsbürger*in wäre?

Die Bewilligung eines WBS bzw. die Wohnungsgröße ist abhängig von der Personananzahl. Ein Antrag der beide (Ehe)Partner umschließt, würde ebenfalls abgelehnt werden müssen.  Der nicht deutsche (Ehepartner) müsste dann weiterhin nachweisen können, dass er*sie sich im Bundesgebiet aufhalten darf. Stellt nur der deutsche (Ehe)Partner einen Antrag, könnte der nicht-deutsche Ehepartner nicht berücksichtig werden, sodass sich die nutzbare Raumgröße entsprechend verkleinern würde. Der Eigentümer der Wohnung könnte auch anmerken, dass die Wohnung formal falsch belegt ist.

    Beim Mietzuschuss beträgt die Quote positiver Bescheide ca. 65%. Wie ist die Verteilung bei Anträgen für einen Lastenzuschuss? Wie hoch ist das Risiko der Leistungserschleichung?

Genaue Zahlen zum Lastenzuschuss bzw. der Differenzierung zwischen Mieten- und Lastenzuschuss müssen nachgeliefert werden. Der Mietenzuschuss ist aber prozentual höher. Über die Rentenversicherung wird quartalsweise ein Datenabgleich zugestellt. Darüber kann abgeglichen werden, ob jemand in einem sozialversicherungspflichten Verhältnis steht, was ggf. bei Antragstellung und -bewilligung nicht bekannt war. Es gibt durchaus auch Fälle, dass Vermögen verschwiegen wird, kommt aber selten vor. Beispiel: eine Person besaß eine Ferienwohnung in Spanien, die dem Amt unbekannt war, aber die dann durch eine*n ehemalige*n Lebenspartner*in angezeigt wurde. Die Wohnung belief sich im Wert auf 250.000 Euro. Als das Wohnamt aktiv wurde, wurde das Geld allerdings direkt zurückgezahlt. Häufiger wird zurückgemeldet, dass man eine Angabe vergessen habe, was kein grundsätzliches Problem ist, aber ab und an vorkommt.


 
 

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