Auszug - Bericht des Bezirksamts  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Immobilien, Personal und Energiemanagement
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Immobilien, Personal und Energiemanagement Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 29.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:15 - 18:30 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 7, BVV-Saal
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Frau Stv. Bezirksbürgermeisterin Dr. Koch berichtet zu folgenden Themen (Details siehe Anlage Bericht aus dem BA):

 

  • Auf der Sitzung des BA am 22.03.2022 wurde beschlossen, die Maßnahmen und Regelungen zur Ausgestaltung des Dienstbetriebes im Zusammenhang mit Corona bis 05.04.2022 zu verlängern. Eine Ausnahme ist die 3G-Regel am Arbeitsplatz, für die es keine gesetzliche Grundlage mehr gibt.
  • Ukraine-Krise : Die Aktivitäten des Bezirksamtes in der Ukraine-Krise (beziehungsweise bezüglich der Geflüchteten aus der Ukraine) wurden ausführlich in der aktuellen Stunde (in der BVV vom 23.3.2022) thematisiert, daher sind heute (30.3.2022) im Finanzausschuss nur wenige Ergänzungen erforderlich.

Im BVV-Saal werden täglich die Anträge der Geflüchteten nach Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und in diesem Zusammenhang auch die Angaben bezüglich der Krankenversicherung aufgenommen werden und der Berlin-Pass ausgehändigt wird. Auch das Bürgeramt ist inzwischen im BVV-Saal in die Abläufe integriert für diejenigen, die sich in Berlin melden wollen.

Der Antragsaufnahme für das AsylbLG folgt die Antragseingabe in das Fachverfahren. Diese Antragseingabe ist erforderlich, damit die Verwaltungstätigkeit des Sozialamtes (Leistung nach AsylbLG) auch im Rahmen der Kosten-Leistungs-Rechnung (KLR) als Menge im entsprechenden Produkt der KLR auftaucht. Die Berücksichtigung aller erbrachten Leistungen als Menge im entsprechenden Produkt in der KLR des Sozialamtes ist wiederum maßgebend für den zukünftigen Haushalt des Bezirks Pankow.

  • Die zuständigen Senatsverwaltungen haben Verfahrenshinweise zum Umgang mit der Corona-Sonderzahlung am 17.03.2022 erlassen. Bisher konnten nur Träger, die Mitglied einer Tarifgemeinschaft der Länder sind die Prämie auszahlen. Ab jetzt können alle Träger, die analog zum TVL bezahlen, für die Prämie in Vorleistung gehen. Die Leistungen werden bei den Zuwendungen an die Träger berücksichtigt.

 

Diskussion und Nachfragen:

 

keine


 
 

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