Auszug - Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2022/2023 für den Bezirk Pankow (einschließlich Vorbericht, Wirtschaftsplan der Parkraumüberwachung (Anlage 3 zum Band 2) sowie Stellenplan  

 
 
digitale Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Geschäftsordnung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste und Geschäftsordnung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 01.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:15 - 18:14 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
IX-0092 Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2022/2023 für den Bezirk Pankow (einschließlich Vorbericht, Wirtschaftsplan der Parkraumüberwachung (Anlage 3 zum Band 2) sowie Stellenplan
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtAusschuss für Finanzen, Immobilien, Personal und Energiemanagement
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll

Die Stadträtin führt den TOP mit dem Hinweis ein, dass im Verhältnis zu den weiteren Kapiteln des Haushaltes, die Kapitel der Bürgerdienste nur wenig Spielräume und Besonderheiten bereithalten.

 

Durchaus gibt es weitaus weniger T-Titel und gleichzeitig einige E-Titel, in denen man ggf. noch Finanzen anpassen kann. Die Personalmittel aber sind bspw. nicht verschiebbar und werden gebraucht. Die veranschlagten Mittel bekommt Pankow mehr oder weniger vom Land zugewiesen und muss sie in weiten Teilen entlang von Landesvorgaben durchstellen. Der Verhandlungsspielraum ist hierüber bereits stark eingeschränkt.

 

Zur Nachschiebeliste führt die Stadträtin aus, dass es eine Kommunikationsunklarheit zwischen SenFin und den bezirklichen Finanzen gibt, was das Einstellen von Pauschalen angeht. Durch die Pandemie stellt sich eine schwierige Lage ein, da auch Steuermindereinnahmen ausgeglichen werden sollen. Deshalb fanden relativ viele Verschiebungen statt, um zu einem ausgleichenden Haushalt zu kommen, der nicht bei erster Prüfung durch SenFin abgelehnt wird.

 

Üblicherweise können nur 1% Pauschalen eingestellt werden - der sog. Bodensatz des Haushaltes. Denn der Bodensatz kann in der Regel innerhalb der zwei Jahre aufgelöst werden. Der Ansatz war bislang jedoch auch, dass das eher nur für pauschale Mehrausgaben gilt. Nun stellt sich heraus, dass es auch für die pauschalen Mindereinnahmen Anwendung findet, so dass eine Nachjustierung für Einnahmen möglich und notwendig war. Insgesamt betrifft dies 3 Titel:

 

  • Kapitel 3500, Titel 11153: Gebühren nach Bundesrecht

Erhöhung von 70.000 auf 120.000

Es handelt sich um einen Einnahmetitel.

Die Erhöhung ist vom IST-Wert 2020 gedeckt bzw. gerechtfertigt.

Ggf. besteht ein Fehler bzw. Zahlendreher mit dem Titel 11105

 

  • Kapitel 3502, Titel 11172: Gebühren nach verschiedenen landesrechtlichen Vorschriften

Erhöhung von 70.000 auf 120.000

Es handelt sich um einen Einnahmetitel.

Die Erhöhung ist vom IST-Wert 2020 gedeckt bzw. gerechtfertigt.

 

  • Kapitel 3502, Titel 11934: Rückzahlung überzahlter Beträge

Es handelt sich um einen Einnahmetitel.

Erhöhung um 30.000

 

Eine grundlegende Problematik ist, dass einige Einnahmen sich schwer prognostizieren lassen, da die dazugehörigen Dienstleistungen einer starken Fluktuation unterliegen.


 
 

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