Auszug - Aktueller Bericht zum Teilhabefachdienst   

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche digitale Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Kinder- und Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 13.01.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:15 - 19:15 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
 
Wortprotokoll

Herr Kasper leitet ein und stellt den Bericht zum Teilhabefachbereich Jugend (THB) anhand der Präsentation vor, die vorab an die Mitglieder des KJHA verschickt wurde.

Auf Nachfragen wird erläutert:

Die Einarbeitung in das Teilhabeinstrument Berlin (TIB) muss gleichzeitig zur Fallbearbeitungen erfolgen? Wenn festgestellt wird, dass ein Kinderschutzfall vorliegt, erfolgt dann die Rückgabe des Falls an den Regional-Sozialpädagogischen Dienst (RSD)? Wie sollen die Mitarbeiter entlastet werden?

Zum 01.01.2022 hat der THB mit dem TIB begonnen. Vorab gab es Schulungen. Für lle des § 35a SGB VIII stehen Schulungen an. Der Bereich profitiert von den Erfahrungen des SGB IX. Die Schulung muss thematisch jedoch angepasst werden. Der Zeitplan der Umstellung bis Juni ist knapp bemessen.

Es gibt Arbeitsgruppen für die Zusammenarbeit in Kinderschutzfällen zwischen den verschiedenen Fachbereichen. Akten sollen nicht immer in den RSD zurückgehen. Nicht alle Fallmeldungen sind auch Kinderschutzfälle. Die Akten gehen dann nicht in den RSD zurück; nur wenn tatsächlich ein Kinderschutzfall vorliegt. THB und RSD sprechen sich dazu ab.

Es gibt eine Fachgruppe der Fachgebiets-/Fachdienstleiter mit SenBJF zu den Personalbedarfen der Bezirke. Das TIB erhöht die Arbeit deutlich. Das TIB macht aber die Ziel- und Leistungsplanung professioneller. In welchem Rahmen die Umsetzung der zusätzlichen Personalforderung erfolgt, ist noch unklar.

Bei Einrichtung des THB wurden die Fallzahlen und die Aufteilung berücksichtigt. Nicht alle Fälle haben denselben Arbeitsaufwand. In der Bedarfsplanung sind Stellen für den THB vorhanden. Extrar § 35a SGB VIII wurde eine neue Stelle eingerichtet.

Welche Planungen bestehen derzeit zum „Haus der Teilhabe“? Erfahrungen mit der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstelle (EUTHB)? Welche Relevanz hat die EUTHBr den Bereich Jugend?

Bis zum Jahr 2023 ist vorgesehen ein „Haus der Teilhabe“ zu errichten. Der THB Soziales und das JA sollen sich dort „unter einem Dach“ befinden. Das kann physisch oder mit Kooperationsvereinbarungen umgesetzt werden. Verständigung darüber ist noch nicht erfolgt, soll aber dieses Jahr geschehen. Das Thema wird mit dem Bereich Soziales weiter besprochen.

Die EUTHB funktioniert in manchen Fällen gut, in anderen weniger gut. Manchmal werden Informationen weitergegeben, die nicht korrekt oder von schlechter Qualität sind. Das ist abhängig von den beratenden Personen in den Beratungsstellen. Die Gesetzeslage muss teilweise vom THB nochmal selbst erläutert werden, besonders zum § 35a SGB VIII. Es ist aber hervorzuheben, dass es auch gute Erfahrungen gibt.

 


 
 

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