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Auszug - Parklets in der Schönhauser Allee
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BV Schröder erläutert die Intention des vorgeschlagenen Ausschussantrags. Der VzK sind einige Rahmenbedingungen zu entnehme: Eigentumsverhältnisse für Parklets, deren Erstellung mit Fördermitteln und dadurch bestehende Bindungsfristen. Zudem ist die Fahrradbügelaufstellung deutlich günstiger. Der Antrag gibt dem Bezirksamt eine neue Orientierung, da er die bisherige Beschlussfassung teilweise revidiert. Zudem werden die tatsächlich Verantwortlichen benannt. Stadtrat Kuhne erläutert, dass die Radverkehrsanlage Schönhauser Allee erst 2022 kommt. Sen UVK würde die Kosten für die Umsetzung der Parklets übernehmen. Eines kommt möglicherweise in die Stargarder Straße. Die juristische Eigentümerschaft für die Parklets liegt noch bei SenUVK. Abstimmung über den leicht veränderten Ausschussantrag: 9:0:0
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