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Auszug - Parken auf dem Seitenstreifen in der Seegerstraße und den angrenzenden Straßen, 13158 Berlin-Wilhelmsruh, erlauben
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BV Lenkeit bringt die Drucksache ein: es gibt Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Bußgelder durch das Ordnungsamt. Stadtrat Kuhn erläutert, dass unbefestigte Seitenstreifen nicht zum Parken geeignet sind. Diese Situation gibt es im Bezirk an verschiedenen Stellen, eine spezielle Regelung für einzelne Orte ist nicht sinnvoll. Ein Anwohner der Buchhorster Straße verweist darauf, dass es viele Fußgänger wegen der Schule, der Kita, des Sportplatzes auf unbefestigten Gehwegen. Parken kann vielleicht auf eine Seite der Straße beschränkt werden. Es gibt Durchgangsverkehr bis hin zu Vierachsern. Stadtrat Krüger verweist darauf, dass es nur sechs Mitarbeiter im Verkehrsüberwachungsdienst gibt und dass in anderen Bundesländern für die ordnungsgemäße Herstellung von Straßen ein Straßenausbaubeitragsgesetz besteht. BV Lenkeit stellt klar, dass das Ziel der Drucksache die Herstellung der Rechtssicherheit ist, um das Hickhack hinsichtlich der Bußgelder zu beenden BV Tharan merkt an, dass sich dies nicht im Text der Drucksache widerspiegelt, sondern vielmehr die Freigabe des Parkens auf den unbefestigten Seitenstreifen gefordert wird. BV Kraft fragt, warum parken die Anwohner eigentlich auf der Straße parken. BD Flores schlägt vor, die Straße für den Durchgangsverkehr zu sperren. Stadtrat Krüger sieht den Arbeitsauftrag für sein Amt nicht. Das Parken dort ist rechtswidrig. Er räumt jedoch ein, dass es verwirrt, wenn der Bußgeldbescheid dann zurückgenommen wird. Der Anwohner der Buchhorster Straße berichtet, dass er seit 1995 in der Buchhorster Straße wohnt und das Ordnungsamt nie da war, jetzt aber erstmalig dagewesen ist. Insgesamt ist es so, dass in einem Haus 3 Parteien wohnen, alle haben ein Auto, dazu kommt noch das eine oder andere Dienstauto, die dann alle auf der Straße parken. Abstimmung der unveränderten Drucksache: 3:3:6
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