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Auszug - Bauvorhaben Torstraße 39
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Seitens des BA wird das Bauvorhaben vorgestellt und über den Bauvorbescheid berichtet. Es schließen sich Fragen bezüglich der brandschutzrechtlichen Belange die Massivität des Bauvorhabens an. Nach §34 BauGB sind die Planungen wohl zulässig erklärt das Bezirksamt, was die Abstandsflachen und den Brandschutz angeht, könne dies jedoch nur im Baugenehmigungsverfahren selbst geklärt werden. Auf die Nachfrage seitens der Bürger, ob die stattgefundenen Baumfällungen genehmigt waren, kann das BA nicht antworten, da die zuständige Naturschutzbehörde nicht anwesend ist. Herr BzStR. Kuhn ist hinsichtlich der konkreten Fragen von Herrn BV Kraft nicht aussagefähig, da diese Fragen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geklärt werden müssen und dies nicht Bestandteil des Bauvorbescheides war. Herr BV Schröder fragt, ob das Bauvorhaben nicht schon aufgrund der Massivität versagt werden könne. Hierauf erklärt das BA, dass dies zunächst nur über die Abstandsflächen zu regeln sein wird. Hier gäbe es jedoch keine Anhanltspunkte. |
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