Auszug - Verkehrsuntersuchung Storkower Straße  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 20.08.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:15 - 19:15 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 7, BVV-Saal
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Die vorliegende Untersuchung und die verwendeten Grundlagen werden vorgestellt. Der Gutachter stellt die im Rahmen der Verkehrstechnischen Untersuchung durchgeführte Verkehrserzeugung vor. Dabei liegen lediglich für das Bauvorhaben Storkower Straße 142 – 146 konkrete Kennwerte vor, alle anderen Nutzungskennwerte der Baufelder Storkower Straße 140, 150 – 156 sowie 152 beruhen lediglich auf Annahmen, die sich aus einer theoretischen Nutzungsart und Dichte ergeben könnten. Für die Ermittlung des MIV-Anteils im Modal Split wurde die Haushaltsbefragung von 2013 (SrV 2013) mit dem Bezugsraum „Innere Stadt“ herangezogen. Der für die Verkehrserzeugung angesetzte MIV-Anteil beträgt demnach 22%. Nach Abschluss der Verkehrstechnischen Untersuchung (30.01.2020) wurde im März 2020 die SrV 2018 veröffentlicht. Die Bezugsräume dieser SrV beziehen sich - anders als in der SrV 2013 - auf die Bezirksgebiete. Die SrV 2018 weist für den Gesamtbezirk Pankow einen ähnlichen Wert aus.

Anschließend erläuterte der Gutachter die Ergebnisse, der nach dem HBS-Verfahren berechneten Leistungsfähigkeitsanalysen der untersuchten Knotenpunkte. Er erklärt, dass die erforderliche Leistungsfähigkeit an den beiden Einmündungen zum Gebiet auch nach der Realisierung des Bauvorhabens Storkower 142- 146 weiterhin gegeben sei. Erst nach einer vollständigen Entwicklung aller Bauvorhaben (den getroffenen Annahmen vorausgesetzt), wären in der westlichen Knotenzufahrt des südlichen Knotenpunkts - bei einer weiterhin kurzen Wartezeit – maximale Rückstaulängen von bis zu 67 m in der Verkehrsspitze möglich. Dem kann durch verkehrstechnische Maßnahmen (z.B. verkehrsabhängige LSA-Steuerung und Staudetektoren) wirksam entgegnet werden. Für die nördliche teilsignalisierte Einmündung kann im Ergebnis des nur begrenzt aussagefähigen HBS-Verfahren keine ausreichende Leistungsfähigkeit festgestellt werden. Positive Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit, die sich aus der Teilsignalisierung ergeben, können - der Berechnungsmethodik geschuldet - nicht dargestellt werden. Der Gutachter empfiehlt, auch aus Gründen der Verkehrssicherheit, eine Vollsignalisierung des Knotenpunkts.    Die in der Verkehrstechnischen Untersuchung betrachteten Hauptknotenpunkten Storkower Straße / Landsberger Allee sowie Storkower Straße / Kniprodestraße sind laut dem Ergebnis der HBS-Berechnung bereits im Bestand überlastet. 

Der Gutachter führt aus, dass der beabsichtigte Wegfall des Stellplatzangebots im öffentlichem Straßenland innerhalb des Untersuchungsgebiets (zugunsten deutlich breiterer Gehwege) durch die vorhandenen freien Stellplatzkapazitäten im südlich angrenzenden Parkhaus vollständig kompensiert werden könnten. Die anfallenden Parkgebühren oder Monatsmieten seien sehr gering.

Nachfragen und Diskussion:

BV Kempe merkt an, dass sich die Zahl der zugrunde gelegten Fahrten gegenüber der früheren Präsentation geändert hat. Der jetzt erwähnte Vollsortimenter wurde damals nicht erwähnt. Er gibt zu Protokoll, dass er sich vom Bezirksamt getäuscht fühlt. Im Dezember 2019 wurden die erzeugten Verkehrsmengen mit 275 Fahrten /Tag für die Storkower Straße 142 - 146 beziffert; die Gesamtmenge für beide Vorhaben sollte 750 Fahrten/Tag betragen. Im Gutachten wird stattdessen von 732 Fahrten/Tag allein für die Storkower Straße 142 - 146 ausgegangen, die Gesamtmenge wird auf 3000 Fahrten/Tag geschätzt. Der jetzt erwähnte Vollsortimenter wurde damals nicht erwähnt.

Das Bezirksamt betont, dass es keine Täuschung gab. Die dargestellten Verkehrsmengen haben sich nach der ersten Präsentation im Dezember 2019 im Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung nicht verändert. Der Fokus der Präsentation lag damals auf dem Vorhaben Storkower Straße 142-146 und weniger auf die noch nicht konkreten benachbarten Vorhaben, was von den Ausschussmitgliedern auch kritisiert wurde. Die Präsentation des Projekts Storkower Straße 142-146 und der konzipierten Gestaltung der angrenzenden Straßenräume sollte plakativ und einfach erfolgen.

Weitere Fragen und Anmerkungen gibt es zu Rückstau und Klassifizierung der Kreuzungen Kniprode/Storkower und Storkower/Landsberger Straße. Diese sind ohnehin schon in Klasse F eingeordnet. Im Gutachten fehlt die Berücksichtigung des Rückstaus in der Storkower Straße, der bis zu Syringenweg reicht.

Der Gutachter verweist darauf, dass wegen der Vermischung der verschiedenen Verkehrsströme keine separaten Berechnungen möglich macht. Überdies sei der Rückstau in 95% der Fälle kürzer. Die hohe Verkehrsmenge ist ein gesamtstädtisches Problem.

Aus dem Ausschuss wird angemerkt, dass, wenn 80 Mitarbeiterparkplätze vorgesehen sind, dann nur noch 40 andere zur Verfügung stehen - dies deckt den Parkbedarf im Gebiet nicht ab. Darüber hinaus kann nicht die gesamte Fläche des B-Plans in verkehrlicher Hinsicht betrachtet werden, da noch unklar ist, was genau auf der südlichen Fläche passiert. Verkehrliche Erschließung ist keineswegs gesichert. Auf der Nordfläche kann gebaut werden, der Entwickler der Südfläche muss dann den Umbau der Verkehrsflächen bezahlen. Auch die vorgeschlagene Parkraumbewirtschaftung im Blumenviertel hat Voraussetzungen. Zudem sieht der BVV-Beschluss zu Radverkehrsanlage auf der Straße in der Storkower auf Kosten des ruhenden Verkehrs. Eigentlich müsste der Bauantrag zurückgestellt werden, bis wir mit dem B-Plan weiter sind.

BV Tharan merkt an, dass der Gewerbestandort auf dem Alten Schlachthof gegenwärtig mit einer sehr überschaubaren Zahl an Parkplätzen und 800 Fahrradstellplätzen entwickelt wird – auch mit Verweis auf die gute ÖPNV-Erschließung. Das Gelände an der Storkower Straße liegt noch näher am S-Bahnhof und die Erschließung mit Tram und Bus ist auch nicht schlechter, insofern erscheint die Debatte um die verkehrliche Erschließung übertrieben.

Der Stadtrat erläutert, dass der B-Plan den Schutz der Gewerbefläche vor Wohnbebauung zum Ziel hat. Die Bauvoranfrage und auch der Bauantrag aus dem Jahr 2019 entsprechen der Zielsetzung des B-Plans. Das vorliegende Gutachten fließt in die Erarbeitung des B-Plans ein.

Der Verkehrsplaner erläutert, dass sich der angenommene Kfz-Anteil im Modal Split von ca. 22% für die innerstädtische Lage aus der SrV 2013 ergeben. Der in der SrV 2018angegebene MIV-Anteil von ebenfalls 22% ergibt sich, weil die vorstädtischen Lagen mit einem deutlichen höheren MIV-Anteil mit einbezogen wurden. Daher ist es erforderlich, sich die MIV-Anteile der innerstädtischen Bezirke mit einer vergleichbaren ÖPNV-Erschließungsdichte, wie es das Untersuchungsgebiet aufweist, ebenfalls mit anzuschauen. In Mitte beträgt der Kfz-Anteil im Modal Split nach Aussage der SrV 2018 lediglich 12,2%. Der Modal Split dürfte sich daher in der Zwischenzeit weiter zugunsten des Umweltverbunds entwickelt haben. Die hier durchgeführte Verkehrserzeugung verfolgt insgesamt einen konservativen Ansatz und lässt die Einflüsse einer optimalen ÖPNV-Anbindung im Sinne einer Worst-Case-Betrachtung unberücksichtigt.

In der weiteren Debatte teilt der Stadtrat mit, dass der Bauantrag für die Storkower 142-146 inzwischen genehmigt wurde. Dies auch, weil der Inhalt des Bauantrags der Zielsetzung des B-Plans nicht widerspricht.

Der Gutachter betont, dass sich die Notwendigkeit von Verbesserungen ggf. aus der Gesamtfläche ergibt, nicht aus dem Vorhaben Storkower 142-146.

Der Ausschussvorsitzende schlägt eine AV trägt eine Formulierung für eine Stellungnahme des Ausschusses vor:

„Der Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung empfiehlt nach Diskussion der vorgelegten verkehrstechnischen Untersuchung vom 31.1. 2020 keine Baugenehmigung nach § 34 BauGB, weder für das Bauprojekt Storkower Straße 142 bis 146 noch für Vorhaben auf dem Grundstück Storkower Straße 150 bis 156, zu erteilen, sondern am B-Plan-Verfahren 3-83 festzuhalten, da insbesondere Fragen der großräumigen Verkehrserschließung und der Auswirkungen auf das benachbarte Wohngebiet “Blümchenviertel” nur dort geklärt werden können.“

  

Abstimmung: 7:0:3


 
 

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