Auszug - Steuerung der Hilfen zur Erziehung  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Kinder- und Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 11.08.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:50 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 7, BVV-Saal
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Einleitend erklärt Frau Tietje, dass im KJHA in den letzten Jahren das Fachcontrolling Hilfen zur Erziehung (HzE) wenig thematisiert wurde. Es ist dennoch Daueraufgabe im Jugendamt.

Herr Anders (Leiter Fachdienst 6 - Fachcontrolling, Koordination HzE) stellt die vorab versandte Präsentation zu Grundlagen und Aufgaben des Fachcontrolling HzE vor.

Nachfragen:

-          zur aktuellen Durchführung der Fallteams, den Problemen seit 10-15 Jahren, Schulungen, Trägerrotation

-          Einbeziehung Fachdienst 1 - Allgemeine Förderung von jungen Menschen und Familien, in das Fachcontrolling

-          Stand der Zielvereinbarung zur Fallrevision

-          Kosten-Leistungsrechnung (KLR) in einzelnen Regionen

-          Abgrenzung Fachcontrolling und Finanzcontrolling

-          Bedarfsfeststellung und Ausschreibungen

-          Berichterstattung im KJHA und Einbeziehung freier Träger bei der Auswertung

-          Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Zu den Fallteams berichtet das Jugendamt , dass mit der Neustrukturierung des RSD auch die Standards für die Fallteams in allen 4 RSD-Regionen neu und verbindlich festgelegt wurden, auch bezüglich der Einbeziehung freier Träger und der Weiterbildung. Die Federführung liegt bei den Regionalleitungen. In diesem Jahr sind aber wegen Corona auch bereits geplante Sitzungen ausgefallen. In der Vergangenheit wurden auch Gelder für die Arbeit von Fallteams zurückgegeben. Der Wiedereinstieg erfolgte im Januar. Auch eine Trägerrotation ist vorgesehen. Hierzu wurde auch im KJHA im Rahmen des Projekts 4. RSD-Region berichtet. Aktuell seien Sitzungen der Fallteams und Schulungen noch nicht möglich, da die derzeit geltenden Corona-Vorgaben des Bezirksamtes das verbieten. Die geplanten Schulungen im Mai und Juni waren auch für freie Träger vorgesehen.

Die Einbeziehung anderer Fachdienste ist als Standard festgelegt.

Bei der Fallrevision hatte Pankow sich für eine Zielvereinbarung zu § 35a SGB VIII entschieden. Das Verfahren ist beendet und die Ergebnisse befinden sich in der Umsetzung. Insbesondere wurde für die wichtige Schnittstelle Schule-Jugend eine Checkliste eingeführt und der RSD verstärkt, auch um die teilweise unterschiedlichen Interessen der Beteiligten ausgleichen zu können.

Bei der KLR in den einzelnen Regionen bilden die Regionalbudgetgespräche den Arbeitsschwerpunkt und sind ein wichtiges Instrument. Die Einhaltung der Arbeitsanweisung und das Mitzeichnungsverfahren werden aktuell evaluiert. Zu auffälligen Stückkosten gibt es bereits eine aufwändige Tiefenprüfung als Aktenanalyse. Neben den Problemen mit Ausgaben HzE in den Regionen, insbesondere den hohen Stückkosten, wird das hohe Defizit in Pankow in erster Linie durch das System der Mittelzuweisung und der Nachbudgetierung verursacht (ca. 1/3 des Defizits begründen sich aus den Stückkosten im Bezirk und ca. 2/3 des Defizits aus dem geltenden, für Pankow nachteiligen, Zuweisungsverfahren HzE im Land Berlin). Das Verfahren der Trägerauswahl wird überprüft. Ein besonderes Problem sind dabei die HzE auf Grundlage von Einzelfallvereinbarungen, d.h. in den komplexen Hilfen, für die es keine Rahmenvereinbarung gibt.

Zur Abgrenzung zwischen Fachcontrolling und Finanzcontrolling berichtet das Jugendamt, dass im Schwerpunkt das Fachcontrolling steht, also der Leistungsumfang im einzelnen Fall mit der Frage, was es braucht. Auch bei der Aktenanalyse geht es nie allein um die Kosten. Die Kosten HzE sind aber ein großes Dauerproblem und müssen auch ausgewertet. Die Arbeit im RSD hat immer Effekte auf die Kosten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter brauchen auch Rückendeckung in ihrer Arbeit. Die Verbesserung der Personalausstattung im RSD war vordringliches Ziel des Jugendamts, insbesondere auch um besondere Belastungssituationen zu vermeiden.

Zur Frage Bedarfsfeststellung und Ausschreibungen erklärt das Jugendamt, dass vor kurzem (April, Mai) eine Ausschreibung für Jugendberufshilfen erfolgte. Oftmals können wegen der Kurzfristigkeit, z.B. beim Projekt Family Guides, nur einzelne Träger angesprochen werden. Eine bessere transparente Darstellung der Gründe (warum und wer) sei wichtig. Neue Bedarfe, unabhängig, von welcher Seite diese festgestellt werden, führen nicht automatisch zu einer Ausschreibung. Die Entscheidung erfolgt im Einzelfall.

Über die Ergebnisse des Fachcontrollings, als auch über die Kostenentwicklung und die KLR wird in den unterschiedlichen Gremien berichtet, so regelmäßig im KJHA und auch in der AG § 78 HzE. Ein formelles internes Berichtswesen allgemein zum Fachcontrolling ist nicht vorgesehen. Vielmehr erfolgt ein Berichtswesen als jeweils themenbezogene Auswertung der einzelnen Ergebnisse des Fachcontrollings mit seinen unterschiedlichen Instrumenten (vgl. Präsentation). Wichtig für eine vertiefte Befassung mit den Auswertungen ist die Formulierung einer konkreten Zielstellung gegenüber dem Jugendamt. Die Befassung ist nur beschränkt, soweit durch die jeweilige Auswertung Einzelpersonalangelegenheiten betroffen sind.

Zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen plant die Senatsverwaltung für Jugend die Implementierung einer Wirkungsanalyse durch Kinder und Jugendliche in SoPart, um die Beteiligung auch hier zu verbessern.

Es besteht Einvernehmen, dass das Thema HzE im KJHA fachlich und finanziell zukünftig vertiefter behandelt werden muss als bisher. Die freien Träger sind in die Auswertung der KLR z.B. in der AG Haushalt einzubeziehen. Es wird in Rücksprache mit der BzStRin darum gebeten, zunächst folgende Unterlagen aus dem Bereich HzE an den KJHA zu versenden: Arbeitsanweisungen zur Steuerung Leistungen im SGB VIII und zu den Einzelvereinbarungen, Analyse zu den HzE-Stückkosten und die Zielvereinbarung zu § 35 a, sowie eine Übersicht zu den übergeordneten Zielen des Fachcontrolling HzE.


 
 

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