Auszug - Veränderungssperre 3-69/18 "Ehemalige Industriebahntrasse" (Grundstücke zwischen Frithjofstraße Hausnummer 48 und 50 sowie Ingeborgstraße Hausnummer 18 und 20, Ortsteil Heinersdorf)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 16.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:10 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 7, BVV-Saal
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Herr BzStR. Kuhn erläutert den Vorgang und wird hierbei von Herrn Risken unterstützt, der die besondere Problematik des Bebauungsplanes und die damit verbundenen Herausforderungen darstellt.

Herr BV Kempe hinterfragt die Gestaltung des Radweges und geht insbesondere auf die Breite dessen ein.

Das Bezirksamt erklärt, dass es von einer Mindestbreite von 8m ausgeht.

Herr BV Schröder und Herr BV Kraft kritisieren die Anwendung des Instrumentes einer Veränderungssperre. Dieses sei nicht notwendig und auch nicht angemessen, da es auch im Zuge der Verhandlungen mit dem betroffenen Vorhabenträger Lösungsmöglichkeiten gäbe, die eine Umsetzung der Vorhaben im gemeinsamen Interesse ermöglichen können.

Herr Risken erklärt, dass man seitens des BA einen rechtlich einfachen und bindenden Weg gehen wolle um sich Zeit zu verschaffen und stellt auf Nachfrage klar, dass durch die Realisierung der Bauvorhaben der Radweg nicht verunmöglicht wird. Sodann verliest Herr BzStR. Kuhn eine Stellungnahme der Planungsjuristin des Bezirksamtes.

Frau BV Tharan hinterfragt laufende und anstehende Fristen. Diese werden von Herrn Risken dargestellt und im Detail erläutert.

Herr BV Schröder konkretisiert seine Nachfrage, ob durch die Genehmigung und Realisierung der beantragten Bauvorhaben der Radweg verunmöglicht würde. Dem sei nicht so, antwortet Herr Risken.

Herr BV Kraft hinterfragt vor diesem Hintergrund erneut die Notwendigkeit einer Veränderungssperre, die zu erheblichen Zeitverzögerungen, massivem Verwaltungsaufwand und im Zweifel Schadensersatzforderungen führen könnte. Herr BzStR. Kuhn stellt die Dringlichkeit eines Beschlusses heraus ohne auf die vorgetragenen Bedenken einzugehen.

Sodann schlägt Herr BV Szidat die Vertagung einer Entscheidung vor und regt an, dass eine Verständigung mit den Eigentümern und Vorhabenträgern zu suchen sei.


 
 

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