Auszug - Dritter Fachaustausch zwischen Jugendamt und KJHA „Fachliche jugendpolitische Schwerpunkte” Erster Entwurf -Pankower-Leitlinien abgeleitet aus der Kartenabfrage vom 05.03.2020 und vorbereite durch Bürgerdeputierte des KJHA   

 
 
öffentliche Sitzung der AG Kinder- und Jugendhilfeplanung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: AG Kinder- und Jugendhilfeplanung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 30.04.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 Anlass: Sitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Frau Berthold wird von Herrn Gloger gebeten zu erläutern, welche Rolle den fach-politischen Leitlinien im Prozess der Erstellung des Jugendförderplanes zukommen und inwieweit bedingt durch die Pandemiemaßnahmen mit Veränderungen der zetilichen Planung der Fertigstellung der Jugendförderpläne zu rechnen ist.

 

 

3.1 Rolle der Leitlinien (Zusammenfassung der Ausführungen von Frau Berthold und der darauf folgenden angeregten Diskussion):

 

Leitlinien:

-          haben - egal für welchen Bereich sie formuliert werden die Funktion von Entscheidungshilfen. Sie stellen einen Konsens mehrerer Experten (Kinder, Jugendliche, Fachkräfte in den KJFE, KJHA etc.) dar, die nach einem verabre-deten Verfahren an der Erstellung (und später Evaluation) beteiligt werden.

 

-          sind Orientierungshilfen im Sinne von Handlungs- und Entscheidungskorridoren und Grundlage für Qualitätsdialoge.

 

-          der Kinder- und Jugendarbeit sind die Grundlage für die Erarbeitung des Ju-gendförderplanes, denn sie bilden den „richtungsweisenden Rahmen für die inhaltliche Schwerpunktsetzung“ (s. Leitlinien Neukölln, Seite 2), was in Pankow getan werden soll, um die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit in allen 5 Angebotsformen zu stärken und weiterzuentwickeln.

 

-          sind nicht vollständig und sollten auch zahlenmäßig nicht zu sehr überborden, um realistisch handhabbar zu bleiben (Neukölln und Treptow-Köpenick haben 6 benannt).

 

-          sind logischerweise allgemein gehalten. Daraus werden Handlungsziele abgeleitet und aus diesen evaluierbare (smarte Maßnahmen).

 

-          werden die bisher vom Fachdienst 1 festgelegten Jahresschwerpunkte ablösen. Das Jugendförder- und Beteiligungsgesetz wird von den Anwesenden so verstanden, dass auch der Beteiligung der Kinder- und Jugendfreizeitstätten und Trägern der anderen Angebotsformen ein größerer Stellenwert zukommt als bisher.

 

-          sind keine Förderkriterien. Sie werden aber als Rahmen für deren Formulierung mit herangezogen werden.

 

 

Frau Mosis berichtet von ihren Erfahrungen mit dem Leitlinienprozess in Treptow-Köpenick.

Frau Blank berichtet von der Online-Befragung durch Herrn Dr. Freitag.

 

 

3.2 Veränderung der Zeitplanung der Jugendförderpläne aufgrund der Pandemie (Frau Berthold):

-          Die AG Förderung des Landes nutzt intensiv die Möglichkeiten der virtuellen Abstimmung zu diesem Thema.

 

-          Eine zeitliche Verschiebung würde bedeuten, dass die Jugendförderpläne nicht wie geplant die Grundlage bilden für den nächsten Doppelhaushalt.

 

-          Bisher gibt es keine abschließende Entscheidung, inwieweit vom bisherigen Zeitplan oder Inhalt und Umfang abgewichen wird. Deshalb geht die Verwaltung davon aus, dass Ende des 1. Quartals 2021 der Jugendförderplan 2022-25 vorliegen muss. Zurzeit ist aber noch offen, ob dann bereits der Beschluss durch den KJHA oder der 1. Entwurf vorliegen soll.

 

-          Frau Berthold verweist auf die Schwierigkeit, diesen Zeitplan auch ohne Pandemie einzuhalten, weil aktuelle Einwohner*innendaten für das Jahr 2020 erst Ende Februar 2021 vorliegen werden. Die für Pankow übliche, intensive fachlich-politische Debatte (1. Lesung / Verweisung in die AG Planung / Beschlussfassung) mit den erforderlichen Fristen der Vorlage bei BzStRtin und JugDir sowie Versendung bedeutet (noch ohne eine Diskussion in den AGen nach §78) mindestens 6 Wochen Vorlauf vor der Beschlussfassung, mit Einbeziehung der AGen deutlich mehr. D.h., es muss ein 1. Entwurf vorliegen, wenn noch gar keine aktuellen Einwohner*innendaten bereitgestellt werden.

 

-          Am 03.06. wird eine weitere Videokonferenz der AG rderung stattfinden, von der eine abschließende Entscheidung erwartete wird.

 

3.3. Überarbeitung des 1. Entwurfs der Pankower fachlichen und jugendpolitischen Leitlinien der Kinder- und Jugendarbeit

Herr Gloger dankt Herrn Lashlee und den anderen an der Überarbeitung der Kartenabfrage beteiligten Bürgerdeputierten für die sehr gute Diskussionsgrundlage, die trotz Pandemie erstellt wurde. Frau Tietje schließt sich dem Dank an.

 

Herr Gloger bittet Herrn Lashlee um einige einführende Worte vor der gemeinsamen Überarbeitung.

 

Herr Lashlee:

-          erläutert die Systematik des Aufbaus des Papiers

-          erklärt, warum der Komplex „Struktur“ aus der Kartenabfrage (ANLAGE 1) nicht als Leitlinie formuliert wurde

-          regt für die Überarbeitung folgendes Vorgehen an:

  • Umformulierung der Sätze, wo kein Konsens besteht
  • Ergänzung von Themen, wenn etwas fehlen sollte
  • Noch keine Priorisierung oder Streichung, da das Ergebnis der Diskussion in die Verwaltung und AGen nach § 78 KJHG nach dieser AG Planung gegeben werden soll
  • Keine grundlegende fachliche Debatte in der AG Planung, da auch diese

erst in den AGen nach §78 KJHG und in der Verwaltung stattfinden soll

 

Die Anwesenden einigen sich auf dieses Verfahren und nehmen den Vorschlag von Frau Mosis an, einige der jetzigen Leitlinien analog Treptow-Köpenick herauszuziehen und als grundlegende Schwerpunkte und Handlungsprinzipien der Kinder- und Jugendarbeit zu benennen.

 

Die Ergebnisse der Überarbeitung finden sich in der ANLAGE 2 zum Protokoll.

Es wird angeregt, den Entwurf der Leitlinien auch der AG Eingliederungshilfe und der Koordinatorin für Flüchtlingsfragen im Jugendamt zur Diskussion zu übergeben, um zu prüfen, ob die Belange von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen und mit Fluchterfahrungen ausreichend berücksichtigt wurden.

 

Die Anwesenden einigen sich darauf, dass das gesamte Thema „Struktur“ aus den Leitlinien herausgezogen und im Protokoll aufgeführt wird. Die Beantwortung der in diesem Punkt genannten Fragestellungen MUSS einer Formulierung von Kriterien (Start geplant am 14.05.2020) vorangehen, auch wenn die Beantwortung unangenehm werden könnte:

 

Auszug aus 1. Entwurf der Leitlinien:

Der Punkt, der als Struktur gekennzeichnet ist, sst sich nur schwer als Leitlinien formulieren, sondern ist eher Ausgangspunkt r die weitere Diskussion über die rderung freier Träger.

 

Kartenabschrift:

-  kein Festhalten an starren Strukturen

-  Offenheit r Umstrukturierung Finanzierung freier Träger

-  kein weiter-so“ nur mit mehr Geld

-  51 Projekte! Standards contra Finanzierung cken im Angebot schließen

-  Angebotsvielfalt erhalten

-  Berücksichtigung besonderer Angebote auskömmliche Ausstattung

 

Die gesammelten Karten zeigen beide Pole: Bewahrung und Veränderung. Deshalb brauchen wir Einigung über folgende Fragen:

- Wieviel Veränderung der Angebotslandschaft wollen wir wirklich?

- Soll es nur inhaltliche Veränderungen unter Beibehaltung derselben Träger mit denselben Einrichtungen und den selben Fördersummen geben?

- Oder stehen auch Projekte freier Träger oder kommunale Einrichtungen zur Disposition?

Die Pankower KJFE weisen einen sehr hohen jährlichen Budgetverlust von über 800 Tsd Euro auf und entsprechen teilweise nicht den Qualitätsstandards der Personalausstattung.

-  Halten wir trotzdem weiterhin die aktuelle Angebotsbreite der Einrichtungen und Projekte vor oder schließen wir KJFE oder übertragen kommunale in freie Trägerschaft, damit weniger Einrichtungen besser ausgestattet sind und eine größere Finanzierungsgerechtigkeit zwischen kommunalen Einrichtungen und Projekten freier Träger möglich wird?

 

Hier bedarf es einer grundlegenden jugendpolitischen Diskussion und eines langfristigen Abwägungsprozesseses unter Berücksichtigung noch zu entwickelnder Alternativen.”

 

Der erarbeitete Leitlinienentwurf wird von Frau Tietje ausdrücklich gewürdigt.

3.4 Die Anwesenden einigen sich auf folgende von Frau Tietje vorgeschlagene weitere Verfahrensweise:

-  04.05.2020: Entwurf Protokoll und überarbeitete Fassung der 1. Leitlinien werden durch Herrn Gloger an alle Teilnehmer*innen der AG Planung mit der Bitte um Korrekturen und Ergänzungen gemailt.

-  Bis 11.05.2020:ckantwort an Herrn Gloger

-  Bis 15.05.2020: Die rückgesendeten Anmerkungen werden von Herrn Gloger in eine vorläufige Endfassung eingearbeitet.

-  15.05.2020: Dieser überarbeitete Entwurf wird Frau Krause übermittelt mit der Bitte, den fachpolitischen Diskurs mit den derzeit zur Verfügung stehenden Mitteln (Videokonferenz, Telefonkonferenz, Mailabstimmung u.a.) innerhalb der Verwaltung, innerhalb der 5 AGen nach §78 KJHG

                      Offene Jugend(sozial)arbeit

                      Mobile Jugend(sozial)arbeit

                      dchen

                      Jungen

                      Kultur

und der AG Eingliederungshilfe zu initiieren.

-  Bis 25.06.2020: Die Rückantworten sollen bis zum Beginn der Sommerferien an die Verwaltung des Jugendamtes erfolgen und werden von dieser zusam-mengefasst.

-  AG Planung Ende September: Das Ergebnis wird mit der AG Planung auf einer Sitzung Anfang September (muss noch terminiert werden glich: 17.09.2020 oder 24.09.2020) gemeinsam mit den dann vorliegenden Ergebnissen der Beteili-gung von Kindern und Jugendlichen diskutiert und als Beschlussempfehlung für den KJHA verabschiedet.

-  In der KJHA-Sitzung am 22.09.2020 oder 06.10.2020 sollten die Leitlinien beschlossen werden.


 
 

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