Auszug - Kosten von B-Planverfahren und die Anwendung des Verursacherprinzips  

 
 
21. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
TOP: Ö 1.12
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Beschlussart: überwiesen
Datum: Mi, 03.03.2004 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 Anlass: ordentliche Tagung
Raum: Haus 7, BVV-Saal
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
V-0649 Kosten von B-Planverfahren und die Anwendung des Verursacherprinzips
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPD 
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
 
Wortprotokoll
Beschluss

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

  1. Die BVV unterstützt das in der Drucksache Nr. V-0624/04 Vorlage des Bezirksamtes zur Kenntnis Bebauungsplan XIX-53 vorgeschlagene Vorgehen des Bezirksamtes grundsätzlich.

  2. Die BVV ersucht das Bezirksamt mit der Eigentümerin der Flächen (BLEG i.L.) bzw. der beauftragten Dienstleisterin (LEG Berlin-Brandenburg mbH) einen Vertrag über Städte­bauliche Planungsleistungen nach § 11 BauGB zu schließen und sich die Kosten für die Leistungen des zu beauftragenden Planungsbüros vollständig ersetzen zu lassen.

  3. Die BVV ersucht das Bezirksamt, keinesfalls eigene Haushaltsmittel für die Beaufragung eines Planungsbüros einzustellen.

 

 


 
 

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