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Auszug - Erläuterungen zur Drs. 981 – Lebensmittelkontrollen in Pankow
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Stadtrat Krüger führt in das Thema ein. Herr Zengerling verweist zunächst darauf, dass die Betriebe gemäß der EU-Statistik erfasst wurden. Es sind nur die Betriebe enthalten, die nach EU-Statistik abgefragt werden. Insgesamt sind dies 9300 Betriebe. Kosmetikhersteller, Textilhändler u.a. fragt die EU nicht ab. Die Kontrollen erfolgen zwischen dreimonatlich und alle drei Jahre. Jeder Kontrolleur macht i.d.R. drei Kontrollen am Tag. Die eigentlich geforderte Zahl von Kontrollen wird nicht erreicht. Verschärft wird die Situation durch den Fakt, dass immer mehr Kontrollen durch zwei Personen erfolgen müssen. In 25% der Kontrollen gibt es Beanstandungen Nachfragen ergeben folgende Informationen: Gaststätten sind unter Dienstleistungen erfasst. Insgesamt werden etwas über 50% der eigentlich erforderlichen Kontrollen geschafft. Der Bereich Lebensmittelkontrolle hat 15 Stellen, davon sind nur 2/3 besetzt. Es gab erfolglose Ausschreibungen nach Fachkräften, demnächst werden wieder Lehrstellen ausgeschrieben. Gegenwärtig gibt es 4 Azubis. Nach Abschluss der Ausbildung gehen manche nach Brandenburg, wo besser bezahlt wird. Es gab die Ankündigung, erneut ein Kennzeichnungssystem für Gaststätten u.ä. geplant ist, das an die Stelle des ehemaligen Smiley-Systems treten soll. Das Smiley-System war vor Gericht gescheitert, da die Richter der Meinung waren, dass es sich dabei nicht um eine Information gemäß Verbraucherinformationsgesetz handelte, sondern um eine Bewertung. Diese Auffassung war schon damals nicht unumstritten. Gemäß der neuen EU-Kontrollverordnung können die Behörden neben Informationen nun auch Bewertungen veröffentlichen. Die Umsetzung der EU-Verordnung in deutsche Gesetzgebung wäre dennoch hilfreich, z.B. mit der Verpflichtung zum Aushängen der Information an der Tür. Die Einführung des Kennzeichnungssystems würde sukzessive erfolgen. Das Bezirksamt beauftragt außerdem die Erstellung eines Tools für die Webseite.
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