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Auszug - Rad- und Fußweg „Wilhelmsruher Spange“ entlang der Heidekraut-Bahn
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BV Tharan bringt die Drucksache ein. Es wird diskutiert, wem die Flurstücke neben der Bahnstrecke gehören. Der NEB gehört nur ein schmaler Streifen. Ist weiterer Grundstückserwerbe erforderlich oder wäre eine Regelung über Gehrechte möglich? Das Thema wurde bereits im FahrRat besprochen – dies müsste hier nachgeschoben werden. BV Schroeder verweist auf jüngst gefasste Beschlüsse, z.B. VIII–0847. Stellenweise, z.B. an der Hertzallee, ist der Platz zu knapp. Es gibt Stellen, wo der Streifen nur 5 m breit ist, da passt nur die Bahn durch. Hier müsste ein sehr hoher Aufwand getrieben werden. BV Kempe moniert „pragmatische Unterschreitungen“ - aus Sicherheitsgründen ist soetwas nicht möglich. Ein Vertreter der Initiative erläutert, dass die pragmatischen Unterschreitungen bei der Breite der Fuß- und Radwege gedacht waren. Außerdem handelt es sich um einen Prüfauftrag, Die NEB ist gesprächsbereit., Die NEB-Grundstücke sind 10m breit. Wenn etwas gar nicht geht, kann eine andere Lösung gefunden oder eine Alternative. Die Drucksache wird vertagt.
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