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Auszug - Bauvorhaben Gartenstraße 32/33, hier: verkehrliche Erschließung
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BV Kraft erläutert die Situation vor Ort: der Schutt der Abrissgebäude wird anscheinend auf dem Grundstück selbst vergraben und die verkehrliche Erschließung des Gesamtvorhabens nach Fertigstellung ist unklar. Es wird befürchtet, dass die Erschließung der gesamten Fläche über die Gartenstraße – und nicht über die Hauptstraße erfolgt. Eine Bewohnerin der Gartenstraße berichtet ebenfalls über die Verkehrsproblematik und Erfahrungen mit der Erschließung vergangener Baumaßnahmen. Sie schlägt eine Tonnagebegrenzung vor, da befürchtet wird, dass das Pflaster beschädigt wird. Der Ausschuss weist darauf hin, dass sich eine Tonnagebegrenzung nicht auf Anlieger bezieht. Das Bezirksamt nimmt die Problematik zur Baustellenerschließung mit. Es wird geprüft, ob Auflagen zur Erschließung in der Baugenehmigung gemacht werden können. Außerdem soll geprüft werden, wie der gegenwärtige Straßenbelag geschützt werden kann.
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