Auszug - Mendelssohnstraße als Einbahnstraße  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr
TOP: Ö 3.3
Gremium: Ausschuss für Verkehr Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 04.11.2003 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
V-0540 Mendelssohnstraße als Einbahnstraße
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der Linkspartei. PDSBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG
 
Wortprotokoll
Beschluss

-

-          Drs. 0540/03   Einbahnstraße in der Mendelsohnstr.
Herr Goetzke begründet
Herr Federlein stellt fest, daß der Vorschlag schon zweimal von der Straßenverkehrsbehörde abgelehnt worden ist.
Herr Koch unterstützt den Antrag
Herr Otto schlägt eine Änderung des Antrages vor.
Der geänderte Antrag wird abgestimmt  Abstimmung : 12/0/2

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

In Erledigung der in der 18. Tagung der BVV am 12. Nov. 2003 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache V – 0540/03:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Straßenverkehrsbehörden dafür einzusetzen, dass die Mendelssohnstraße als unechte Einbahnstraße von der Mollstraße zur Otto-Braun-Straße eingerichtet wird, indem die Zufahrt von der Otto-Braun-Straße durch Beschilderung gesperrt wird.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

 

 

Mit Schreiben vom 24. Nov. 2003 hat das Tiefbauamt die zuständige Straßenverkehrsbehörde um Prüfung der Empfehlung und um kurzfristige Stellungnahme gebeten.

 

Nach Prüfung der Empfehlung antwortet die Behörde wie nachstehend:

„Die Mendelssohnstraße liegt innerhalb einer Tempo-30-Zone und dient ausschließlich zur Erschließung des Wohngebietes.

Nach meinen Verkehrsbeobachtungen verläuft der Verkehr in oben genannten Bereich im allgemeinen geordnet und sicher.

Unter Berücksichtigung der örtlichen verkehrlichen Gegebenheiten im genannten Bereich sehe ich im Hinblick auf meine vorgenannten Ausführungen keinen ausreichenden Anlass, die von Ihrer BVV gewünschte unechte Einbahnstraße anzuordnen.“

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 

keine

 

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung:

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

nicht betroffen

 

 

 

 

 

 

.............................................                                       ....................................................

Burkhard Kleinert                                                      Martin Federlein

Bezirksbürgermeister                                                           Bezirksstadtrat

                                     Abt. Stadtentwicklung

 

 

 

 


 
 

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