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434/03: Sportstätten für die Theresienschule
Es erfolgt eine öffentliche Anhörung des Vertreters der Stiftung, Herr Herrmann
und eine nicht öffentliche Beratung dazu.
H. Herrmann: die Stiftung kann zur Begleichung des Erbpachtzinses nur über den
Ertrag aus ihrem Vermögen verfügen. Dieser ist nicht so hoch wie der geforderte
Erbpachtzins, weshalb die Stiftung nicht in den angebotenen Erbpachtvertrag
einsteigt. Ein Kauf wäre möglich.
Nach Erwerb des Grundstückes würden sie es dem Schulträger zwecks
Zusammenführung übereignen. Die Stiftung könnte dann Sportstätten errichten,
zunächst als Provisorium mit einer Traglufthalle und Umkleidecontainern.
Der Ausschuss einigt sich zum Verfahren, dass der Finanzausschuss einen
Beschussvorschlag beschließt (H. Mindrup übergibt dazu zur nächsten Sitzung
einen geänderten Vorschlag) und übergibt diesen dann dem Ausschuss für
Stadtentwicklung zur Stellungnahme. Wenn dieser ihn bestätigt, bringt der
Finanzausschuss ihn ein, wenn dieser ihn nicht bestätigt, wird das Verfahren
angehalten. Abstimmung: 10/2/1