Auszug - Erfahrungsbericht „Ordnungsamt online“  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Eingaben und Beschwerden, Geschäftsordnung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste, Eingaben und Beschwerden, Geschäftsordnung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 27.08.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:15 - 19:05 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Rathaus Pankow, Emma-Ihrer-Saal, Breite Straße 24a-26, 13187 Berlin
Ort: Bezirksamt Pankow, Rathaus Pankow, Breite Straße 24 A, 13187 Berlin
 
Wortprotokoll

Bezirksstadtrat Herr Krüger teilt eine statistische Übersicht zu eingegangenen Meldungen beim Ordnungsamt aus und stellt das Papier vor.

Sechs Mitarbeiter stehen zur Verfügung, um die Ordnungsamt Online Software zu bearbeiten. Das Ordnungsamt ist nicht rund um die Uhr erreichbar. Außerhalb der Zeiten ist die Polizei zuständig. Die ausgeteilten Statistiken geben nicht wieder, wie viele Eingänge auch abgeschlossen wurden. Wenn Meldungen weitergegeben werden, dann gilt die Eingabe als erledigt. Die BSR reagiert eigentlich zeitnah aber es gibt keine Rückmeldung an das Ordnungsamt. Das SGA könnte Rückmeldung geben aber die Mitarbeiter im SGA haben keinen Zugang zum System und es gibt somit auch von dort keine Rückmeldung. Zeitnah zu reagieren ist auch eine personelle Frage, denn es ist zu wenig Personal vorhanden. Das System ist nicht geeignet, um Verkehrsdelikte zu bearbeiten. 39 Stellen sind im Ordnungsamt besetzt. Davon sind maximal 10 in einer Schicht. Der Bezirk ist zu groß, um schnell vor Ort zu sein. Weitere Auswertungen sind sicher möglich aber es wurde noch nicht gemacht. Man könnte dadurch z.B. Verursacher vor Ort antreffen. Es gibt eigentlich keine Übersicht bzw. Rückmeldung was wirklich vom jeweiligen Zuständigen getan wurde und ob das Problem behoben wurde. Beschwerdelagen zur Nichtabarbeitung sind nur bei Zuständigkeit einer Stelle des BA ein Thema. Die BSR ist nicht das Problem. Natürlich sind die Adressen der Petenten in dem System hinterlegt. Es gilt die Datenschutzgrundverordnung. Herr Krüger reicht nach, wann Daten gelöscht werden.


 
 

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