Auszug - Karow: Straße 52 – Sachstand  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 06.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:26 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

TOP 3, 4, 5 - Die TOP werden zusammen behandelt.

Herr Dr. Leue gibt einen Überblick anhand einer Präsentation.

Herr BV Kempe fragt zum Vorhaben am Teichberg, ob das Planfeststellungsverfahren zur Verbindungsstraße klagebefangen sei, ob bei den Planungen zur Straße 52 die Trasse für den ÖPNV mitgedacht werde und zum B-Plan XVIII-27, ob dieses Gebiet von den Planungen für einen Turmbahnhof betroffen wäre.

Herr Dr. Leue antwortet, dass der Turmbahnhof nach seiner persönlichen Einschätzung eine wichtige Erschließungsfunktion haben könne und das städtebauliche Konzept sich hieran orientieren solle. Die ÖPNV-Trasse werde berücksichtigt. Die Realisierung des städtebaulichen Entwurfs für das Gebiet des XVIII-25a sei auch ohne Verbindungsstraße umsetzbar, da die Erschließung durch die bestehenden Straßen gesichert sei. Herr Risken ergänzt, dass ein Zuwarten auf mögliche Urteile nicht hilfreich sei, da man hier zügig an die Umsetzung gehen müsse.

Herr BV Schröder erinnert an die Beschlusslage der BVV zum Areal am Teichberg und fordert deren Umsetzung insbesondere hinsichtlich Art und Umfang der Nutzung sowie der Nutzungsdichte ein.

Herr Dr. Leue erklärt dazu, dass ihm der Beschluss bekannt sei, allerdings hätten sich die Rahmenbedingen geändert.

Herr BV Kraft erklärt hierzu, dass dies BVV-Beschlüsse jedoch nicht aufhebe und fragt nach den zeitlichen Horizonten für die Umsetzung der Vorhaben.

Herr Dr. Leue erklärt, dass für das Gebiet des XVIII-27 noch in diesem Jahr ein städtebauliches Konzept vorliegen werde, dass hinsichtlich der Straße 52 weitere Abstimmungen mit den Eigentümern notwendig seien und insofern keine Zieltermine genannt werden könnten und dass ein Gutachten für den Bereich des XVIII-25a bis zum Spätsommer vorliegen werde. Darüber hinaus strebe man an, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für die B-Pläne XVIII-25a und XVIII-27 in den nächsten zwölf Monaten abzuschließen.

Herr BV Kraft fragt, warum der Geltungsbereich des XVIII-27 nicht komplett bei der Entwicklung eines städtebaulichen Konzepts berücksichtigt werde.

Herr Dr. Leue erklärt, dass man mit allen Eigentümern im Gespräch sei, aber die südliche Fläche als reines Gewerbegebiet ausgewiesen sei.

Dem sei nicht so erklärt Herr BV Kraft mit Verweis auf den FNP. Hierbei handle es sich um ein Mischgebiet. Er fragt ergänzend zum XVIII-25a, warum für die Errichtung sozialer Infrastruktur ausschließlich private Flächen in Anspruch genommen werden sollen. Dies sei in keinem Fall sinnvoll und abzulehnen.

Herr Dr. Leue erwidert, dass man hieran festhalten werde.


 
 

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