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Auszug - Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Pankow mit Schwerpunkt Sportstätten
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Herr Thormann (Behindertenbeauftragter Pankow) berichtet u.a. von der historischen Entwicklung sowie der Sondersitzung der BVV in 2016. Er stellt in dem Zusammenhang auch eine eigene Zusammenfassung der in seinen Augen besonders relevanten Aspekte für Kommunen vor (Artikel 9, 19, 20, 21, 23, 24, 29 und 30). Herr Scholz (Sportamt) ergänzt zur Problematik der Sportstätten. Auf Landesebene wird AG Barrierefreie Sportstätten gegründet, die u.a. eine Bestandsaufnahme und die Entwicklung eines Anforderungskatalogs fokussieren. Die Sportentwicklungsplanung soll auf inklusive Sportstättennutzung ausgerichtet werden. Auf Nachfrage ergänzt Herr Thormann Informationen zur Beteiligung des Behindertenbeauftragten an öffentlichen Bauprojekten. Herr Thormann beschreibt die Beteiligung als ambivalent. ABau enthält entsprechende Vorgaben zur Beteiligung bei Hochbau/Freiflächen für die öffentliche Hand. Auf Nachfrage erläutert Herr Thormann, dass bei der Umsetzung der Bauvorschriften das Land Berlin nicht alle (für inklusive Sportstätten nötigen) DIN-Vorgaben berücksichtigt hat. Herr Thormann ergänzt auf Nachfrage, dass sich auch zum Beispiel aus dem Bundesteilhabegesetz keine Ansprüche von Behinderten auf Unterstützung zum Beispiel in Form von Mobilitätshilfe.
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