Auszug - Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Pankow mit Schwerpunkt Sportstätten  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Gesundheit
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Schule, Sport und Gesundheit Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 28.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:45 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Herr Thormann (Behindertenbeauftragter Pankow) berichtet u.a. von der historischen Entwicklung sowie der Sondersitzung der BVV in 2016. Er stellt in dem Zusammenhang auch eine eigene Zusammenfassung der in seinen Augen besonders relevanten Aspekte für Kommunen vor (Artikel 9, 19, 20, 21, 23, 24, 29 und 30).
Deutsches Institut für Menschenrechte beobachtet/begleitet seit 2012 die Umsetzung der UN-BRK. Im Bericht von 2015 gibt es Hinweise zur Novellierung des Landesgleichbehandlungsgesetzes (diese steht in 2018 an). 
Bei der Berichterstattung zielte u.a. das Hoch- und Tiefbau auf FGÜ, Absenkungen und Gehwegvorstreckungen (auf Basis AVG Radwege). Berichterstattung sollte dann qualifiziert auf Basis der Arbeit einer eigenen dazu ins Leben gerufenen AG des Behindertenbeirats.
Als eine mögliche Entwicklung nennt er die Konzeption eines Inklusionskonzepts (so zum Beispiel in TS schon existent).
Herr Thormann wünscht sich, dass auch die Arbeit des Pankower Behindertenbeirats weiter tatkräftig durch die Bezirksverordneten unterstützt wird.
Zudem problematisiert er, dass auch eine Anpassung von BauO, Landesdenkmalschutzgesetz und Kriterien für Mobilitätshilfe (ISP-Finanzierung: erst ab 65 Jahren; VdK) dringend notwendig sind.

Herr Scholz (Sportamt) ergänzt zur Problematik der Sportstätten. Auf Landesebene wird AG Barrierefreie Sportstätten gegründet, die u.a. eine Bestandsaufnahme und die Entwicklung eines Anforderungskatalogs fokussieren. Die Sportentwicklungsplanung soll auf inklusive Sportstättennutzung ausgerichtet werden.
Die Sporthalle an der Panke-Schule wird gezielt nach Kriterien der inklusiven Nutzung gebaut.

Auf Nachfrage ergänzt Herr Thormann Informationen zur Beteiligung des Behindertenbeauftragten an öffentlichen Bauprojekten. Herr Thormann beschreibt die Beteiligung als ambivalent. ABau enthält entsprechende Vorgaben zur Beteiligung bei Hochbau/Freiflächen für die öffentliche Hand.

Auf Nachfrage erläutert Herr Thormann, dass bei der Umsetzung der Bauvorschriften das Land Berlin nicht alle (für inklusive Sportstätten nötigen) DIN-Vorgaben berücksichtigt hat.

Herr Thormann ergänzt auf Nachfrage, dass sich auch zum Beispiel aus dem Bundesteilhabegesetz keine Ansprüche von Behinderten auf Unterstützung zum Beispiel in Form von Mobilitätshilfe.

 


 
 

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