Auszug - Beschlussfassung zur weiteren Arbeit zur Herausgabe eines „Amtsblattes Pankow“ (Arbeitstitel)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung und Gender Mainstreaming, Bürgerbeteiligung, Verwaltungsmodernisierung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung und Gender Mainstreaming, Bürgerbeteiligung, Verwaltungsmodernisierung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 28.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:15 - 18:30 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Herr Schietzelt (Leiter Pressestelle Bezirksamt Pankow):

Bedenken:

  • Starker Wettbewerb zu anderen Publikationen in Pankow (sieben Tageszeitungen mit Berliner Lokalteil + werbefinanzierte Lokalblätter)
  • Geschätzte Kosten
    Zeitung: 5.000 Euro mtl. Druckkosten, zzgl. mtl. 1.500 Euro für Verteilung & Vertrieb. Jährliche Kosten also ca. 65.000 Euro
    Flyer: pro 1.000 Exemplare: 55 Euro. Monatliche Kosten von etwa 10.000 Euro (bei Auflage von 170.000) exkl. Druck
  • Neutralitätsgebot der Verwaltung: Herausgabe von gemeinsamer BVV und Verwaltungs-Publikation kritisch, weil Neutralität ggf. nicht gewahrt werden kann. Zusätzlich gilt in Zeiten von Wahlkämpfen für die Verwaltung ein verschärftes Neutralitätsgebot. Praktische Umsetzung daher fraglich.
  • Grundsatz Staatsferne der Presse: Staat darf Aufgabe der Presse nicht erfüllen, dieser Grundsatz gilt auch für Gemeinden und die Bezirke. Unerheblich, dass/wenn der Bezirk sich um Ausgeglichenheit bemüht.
  • Problem Wettbewerbsrecht: Gemeinden dürfen keine Berichterstattung der freien Presse betreiben.
  • Regionalität: Pankow ist sehr heterogen bei Region und Adressaten, deshalb sind bestehende Publikationen sehr ortsteilbezogen. Entsprechend müssen ähnliche regionale Schwerpunkte gesetzt werden – erhöhter Aufwand für die Redaktion.
  • Ggf. kommt es zu einem Interessenskonflikt mit der Pressestelle.

Abschließende Einschätzung:

  • Amtsblatt und Flyer sind nur mit hohem finanziellem Aufwand umsetzbar – Kosten und Nutzen stehen in keinem Verhältnis zueinander. Eine Publikation mit gleichwertiger oder besserer Qualität im Vergleich mit der Konkurrenz ist nicht zu realisieren. Ohne Anzeigen ist das Amtsblatt Pankow zu teuer, mit Anzeigen verstößt es gegen das Wettbewerbsrecht. Das Neutralitätsgebot steht einer gemeinsamen Publikation von Verwaltung und BVV entgegen. Der Grundsatz der Staatsferne der Presse verbietet eine gemeinsame Publikation. Zudem verstößt das Amtsblatt gegen das Wettbewerbsrecht.

Alternative Idee/Vorschlag:

  • Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit des BA über Social Media. Die BVV sollte beschließen, dass das Bezirksamt ein SoMe-Konzept erarbeitet.

Die rechtlichen Bedenken und die Ausführungen von Herrn Schietzelt werden dem Protokoll beigefügt.

Ergebnis der anschließenden Aussprache:

Die vorliegende Beschlussfassung wird zurück an die Arbeitsgruppe gegeben (und in der übernächsten Sitzung noch einmal dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt). Der Antrag soll noch einmal geschärft werden, damit keine Missverständnisse bezüglich der Inhalte des Amtsblattes Pankow entstehen.

Der Ausschuss hält grundsätzlich an seinem Vorhaben fest, der BVV eine Beschlussvorlage zur Herausgabe eines  „Amtsblattes“ vorzulegen.

Die Einschätzung des Rechtsamts wird dem Ausschuss nach Antragsstellung zur Verfügung gestellt, wenn sie nach Antragsstellung vorliegt.


 
 

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