Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Auszug - Bericht aus dem Bezirksamt und Nachfragen
Aus Mitteln der Senatsverwaltung (SenUVK) - zur Verbesserung von Amphibienlebensräumen) wurde eine Machbarkeitsstudie - Pumpeninstandsetzung am Krugpfuhl (18.500 Euro) beauftragt. Spielplatzentwicklungsplanung - erste Zwischenergebnisse wurden im Umwelt- und Naturschutzamt am 14.11. präsentiert - bis Mitte/Ende Januar soll ein erster Stand für alle Planungsräume vorliegen mit dem in die Diskussion mit den Fachämtern eingestiegen werden kann. Ziel ist es u.a. Flächen für öffentliche Spielplätze im Rahmen der Daseinsvorsorge zu sichern und entsprechend zu entwickeln. Mit der zusätzlichen Finanzierung durch SenSW konnte der Untersuchungsraum ausgeweitet werden. Es werden folgende Räume untersucht: alt: Wilhelmsruh, Rosenthal, Niederschönhausen, Schönholz, Herthaplatz; neu: Blankenfelde, Pankow Süd, Pankow Zentrum, Buchholz Das landschaftsplanerische Rahmenkonzept ist an das Planungsbüro Gruppe F vergeben worden - kann im Umfang von ca. 100.000 Euro beauftragt werden (Mittel von SenSW); Ziel ist es u.a. Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu identifizieren. Der Auftrag beinhaltet auch eine Bürgerbeteiligung. Untersuchungsraum ist das westliche Pankow (Wilhelmsruh, Rosenthal, Niederschönhausen, Französisch-Buchholz und Arrondierungsflächen) Fragen aus dem Ausschuss Der Stadtrat berichtet auf Nachfrage, - dass auf dem Gelände an der Granitz Straße gemeinsam mit Grundstückseigentümer, BA und Senat unter Federführung des Senats Schutzzäune und Magnetbecken zum Schutz der dort angetroffenen Kreuzkröten für die Dauer des Gastspiels eines Zirkus errichtet wurde. Diese Schutzmaßnahmen wurden ökologisch begleitet. Zukünftig wird an diesem Standort Zirkusbetrieb nicht mehr möglich sein. - dass bei den Baumfällungen der Deutschen Wohnen in der Grellstraße alle geschützten Bäume von der Baumfällliste erfasst sind. Bäume, für die das nicht gilt, unterliegen nicht der BAumSchVO. - dass hier keine Auskunft erteilt werden kann, ob alle Sturmschäden an Bäumen auf öffentlichen Flächen komplett aufgenommen wurden. Dies fällt in die Zuständigkeit des SGA. |
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