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Auszug - Straßenschäden mit besonderer Gefahr für den Radverkehr prioritär beseitigen
BVO Schroeder bringt die Drucksache ein. BVO Kraft fragt, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, die kleinen Schäden zu beheben und oder besser großflächig Schäden zu beheben. Herr Johnke: wenn eine Gefahr erkannt wird, muss der Bereichsingenieur entscheiden. Die beschriebenen Problem sind oft daher, dass Radverkehrsanlagen oft aus ehemaligen Parkplätzen bestehen. BVO Kempe findet den 2. Absatz überflüssig, und schlägt dessen Streichung vor. BVO Schroeder findet, dass auch kleine Schäden beseitigt werden sollten. Der 2. Absatz wird gestrichen und die so geänderte Fassung abgestimmt: 10:1:2 |
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