Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Auszug - Weiteres Vorgehen zur Modernisierung und baulichen Erweiterung des städtebaulichen Ensembles Grellstraße 8, 9 a bis e, 10 a bis h, 11 a, b, 12 und 15 sowie Prenzlauer Allee 86 a bis f
Herr BV Schröder stellt den Antrag vor und begründet diesen. Herr BV Kraft bemängelt die Kurzfristigkeit der Vorlage des Antrages. Dieser wurde lediglich als Tischvorlage zur Kenntnis gegeben. Er bittet sodann um die Einschätzung des Bezirksamtes und hinterfragt insbesondere, was die Aufstellung solchen Gebiets bedeuten würde und weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bereits eine Erhaltungssatzung besteht. Ist der Erlass einer weiteren Satzung rechtliche Rahmen möglich? Außerdem weist er auf den schlechten Bauzustand, Substandard (kleine Bäder, Ofenheizung) hin. Herr BzStR Kuhn erklärt, dass ein Treffen mit der Deutschen Wohnen in der nächste Woche anberaumt ist um ein Sozialplanverfahren zu diskutieren. Das Bezirksamt erläutert sodann das Mittel einer Umstrukturierungssatzung und begründet, warum die Voraussetzungen für eine solche Satzung hier nicht gegeben sind. Weiterhin wird dargestellt, dass das vermutete Ziel des Antrages (Mieterschutz) nicht durch eine Umstrukturierungssatzung erreicht werden kann. Im Übrigen ist die Festsetzung einer Umstrukturierungssatzung im Geltungsbereich einer Milieuschutzsatzung nicht möglich. Herr Speckmann ergänzt, dass eine Umstrukturierungssatzung hier nicht rechtssicher festgesetzt werden kann und es bei Aufstellung zu Schadensersatzforderungen kommen kann. Aus diesen Gründen wird das Bezirksamt einen eventuellen Beschluss des Antrages nicht umsetzen. Im Übrigen sei das von den Einreichern intendierte Ziel, der Zurückstellung von Anträgen auf Baugenehmigung und Bauvorbescheid aufgrund einer Umstrukturierungssatzung ohnehin nicht mehr zu erreichen. Frau BV Frau Koch erklärt, dass der Antrag lediglich eine politische Unterstützung darstellen solle. Herr Risken geht noch einmal auf den Fall Belforter Straße und die juristischen Folgen ein und macht deutlich, dass ein hohes Risiko von Schadenersatzforderungen besteht. Herr BV Bordfeld erklärt, dass er sich zu spät informiert fühle und er davon ausgeht, dass der Beschluss des Antrages, auch wenn klar sei, dass er nicht umgesetzt werden kann, die Verhandlungsposition des BA stärken würde. Herr BzStR Kuhn geht noch mal auf die zeitlichen Abfolgen ein. Herr Risken erläutert noch einmal, dass es nicht das richtige Instrument sei und auch nicht rechtskonform umgesetzt werden könne. Herr BV Schröder geht noch einmal auf Gebietsgröße ein; 180 WE reichen nach seiner Ansicht aus, um eine Umstrukturierungssatzung zu erlassen. Dies sei jedoch nicht das Problem. Mit diesem Antrag gehe es auch in Kenntnis der fraglichen Festsetzungsmöglichkeit darum, dem Bezirksamt ein Druckmittel gegenüber dem Eigentümer an die Hand zu geben um Art und Umfang der geplanten Maßnahmen beeinflussen zu können. Herr BV Kraft weist noch einmal darauf hin, dass ein Genehmigungsanspruch besteht und er keinen Beschluss im Wissen um die Unzulässigkeit unterstützen wird. Der Antrag wird sodann zur Abstimmung gestellt. ABSTIMMUNG: 9 JA, 3 Nein, 0 Enthaltungen |
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