Auszug - Ausführungsplanung Erich-Weinert-Str. 1.BA  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 02.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:15 - 19:05 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Hr. Beuge führt in die Planung ein: Eigentlich gibt es nichts neues, die Wasserbetriebe (BWB) führen dort auch Arbeiten durch, Ausführung der Fahrgasse in Asphalt ist möglich trotz im städtebaulichem Denkmalschutz

Hr. Zech stellt die Ausführungsplanung vor, die den Ausschussmitgliedern vorab zugegangen ist. Als Probleme traten auf: Baumscheiben, verdrückte Borde, verschiedene Pflasterarten auf den Gehwegen, 2 Kreuzungen: einmal ohne Markierung, einmal mit, aber keine bauliche Herstellung der Barrierefreiheit, das soll jetzt passieren. Die Borde müssen gerichtet werden. Im Bereich der Bäume wird es schmalere Borde geben. Eine Seite der Straße wird Quer- die andere Längsparken haben mit einmaligem Wechsel der Straßenseite. Es wird einige Nachpflanzungen von Bäumen geben. In der Greifenhagener Straße werden die klassischen Gehwegvorstreckungen gebaut mit 5,50 m Durchfahrtbreite. Schadhafte und noch nicht sanierte Gehwege werden repariert. Die BWB erneuern Straßenabläufe auf der Strecke und an den Kreuzungen. Das passiert im November. Die Straßenbauarbeiten beginnen im September 2017. Die Straße wird nicht komplett gesperrt, sondern in Abschnitten und wechselseitig. Kein ruhender Verkehr in den Baubereichen während der Arbeiten. Die Baumbilanz ist neutral, nachher gibt es 2 Bäume mehr.

Nachfragen:

Wie ist das Parken in den jeweils 4 Bereichen, in denen nicht gebaut wird?: Dort, wo gebaut wird, kann nicht geparkt werden. Zusätzlich wird es kleine Bereiche geben, die für Baustelleneinrichtungen gebraucht werden, in denen nicht geparkt werden kann.

Wie vertragen sich Denkmalschutz und Asphalt?: Die Straßen selbst stehen nicht unter Denkmalschutz. Die Untere Denkmalbehörde hat sich gewehrt. Aber weil sehr viele Radfahrer wegen des Kopfsteinpflasters auf den recht schmalen Gehwegen fahren, konnte die Untere Denkmalschutzbehörde überzeugt werden. Das Pflaster bleibt in den Parkbereichen erhalten.

Es wird festgestellt, dass die Fahrgasse genau gleich bleibt.

ufigere Wechsel der Parkordnung nach der Fertigstellung wurden früher gern gemacht mit großen Baken. In schmalen Straßen geht das. Hier kann man aber die Fahrgassen nicht schmaler machen wegen Zweirichtungsverkehr.

Abstimmung über positive Zur-Kenntnisnahme: 11:0:2


 
 

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